Angenommen ihr befindet euch in der Lage jemandem eine HPV für Singles ohne Kinder, der nichts Außergewöhnliches mitzuversichern hat, zu empfehlen. Zu welchem Anbieter würdet ihr denn dann raten?
Folgende Haftpflichtversicherungen wurden unter www.xxx.de recherchiert:
HDI Gerling Classic (Comfort unterscheidet sich anscheinend nur in der Deckungssumme) 39,98€ p.a.
CP-Sondertarif plus 49,26€ p.a.
Was haltet ihr denn von den beiden Empfehlungen bzw. habt ihr andere Empfehlungen?
Wenn da z.B. bei Gefälligkeitsschäden 2.500€ aufgeführt sind, bedeutet das, dass diese Schäden erst ab einem Wert von 2.500€ übernommen werden, oder bedeutet das wie die anderen Schäden bis 2.500€ (auch wenn das „bis“ nicht dabei steht)?
Unter den aufgelisteten Versicherungen befinden sich auch vergleichsweise sehr teuren Versicherungen, die aber im Gegenzug von den Leistungen nicht besser, sondern zum Teil eher schlechter erscheinen (wie z.B. die Allianz Optimal für 130€). Wie lässt sich das erklären bzw. wer entscheidet sich überhaupt dann noch für solch eine Versicherung?
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Link entfernt
CM
Hallo,
die Allianz verlangt 130 Euro, weil sie einen geschulten Außendienst hat, dem du solche Fragen stellen kannst. Bei Internetanbietern zahlst du zwar weniger, aber wenn du mal einen Schaden hast, zahlst du entweder für teure 0180er Nummern, oder du wirst abgespeist am Telefon und darfs den Schaden selbst zahlen.
Wenn du Kinder hast, solltest du darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder eingeschlossen sind. Für Schäden, die Kinder unter 7 anrichten, musst du nicht zahlen - und deine Versicherung auch nicht! Das gibt Ärger, wenn es den Nachbarn erwischt oder Freunde und Bekannte, denn die bleiben dann kraft Gesetz auf dem Schaden hängen.
Billiganbieter lohnen nicht immer! Ich hatte vor 2 Wochen einen Wasserschaden, die hat die Versicherungskammer Bayern binnen 3 Tagen bezahlt - ohne Prüfung und Einsicht in Quittungen!
Solch kundenfreundliche Abwicklungen können sich nur die „großen“ leisten, die dann aber auch ihr Geld verlangen …
Gefälligkeitsschäden: Dafür kann man nicht haftbar gemacht werden laut BGB, denn man tut ja jemandem einen Gefallen. Sollte man dennoch z.B. beim Unzug einen Schaden anrichten, dann zahlt die Versicherung in Deinem Fall bis 2500 Euro. Ist der Zeitwert höher, also die zerstörte Sache mehr wert (Achtung! Zeitwert!) dann musst du den Rest auch net bezahlen, denn du bist laut BGB nicht dazu verpflichtet!
Hoffe, ich hab damit geholfen!?
Hallo,
finanztest hatte vor kurzem die Privathaftpflicht auf dem Prüfstand.
Gesellschaften werden hier bekanntlich nicht empfohlen.
Grüsse
A.
Hallo
Gefälligkeitsschäden: Dafür kann man nicht haftbar gemacht
werden laut BGB, denn man tut ja jemandem einen Gefallen.
Das ist so nicht ganz richtig, denn es gibt hier keinen generellen Haftungsausschluß durch das Gesetz (obwohl es immer wieder erzählt wird - sogar von MA von Vertrags- und Schadenabteilungen).
Vielmehr geht man häufig von einer stillschweigenden Haftungsfreistellung durch den Geholfenen aus. Nach dem Motto: „Wenn du mir hilfst, brauchst du nicht für entstandene Schäden zu haften.“
Dies gilt aber generell nur bei leichter Fahrlässigkeit und wenn allem Anschein nach von einer solchen Haftungsfreistellung ausgegangen werden kann.
Die Versicherer machen es sich da regelmäßig leicht und gehen bei fast JEDER Gefälligkeitsleistung von einem solchen individuell und stillschweigend vereinbartem Haftungsausschluss aus. Sobald das Wort „Gefälligkeit“ fällt, heißt´s dann: Ausschluss!
Wie oben beschrieben, lohnt es sich aber genauso häufig einmal genauer hinzuschauen - auch wenn man den Einschluss der Leistung bei Gefälligkeitsschäden nicht gesondert versichert hat (was wiederum durchaus empfohlen werden kann).
Viele Grüße
Frank Hackenbruch