Haftpflichtversicherung Haftung Österreich

Hi!

Ich habe eine Frage zur Haftplichtversicherung für KFZ in Österreich.

a) Die Haftpflichtversicherung (im Folgenden HV genannt) übernimmt Schäden, die bei einem Unfall mit dem versicherten Auto bei Geschädigten entstehen (nicht jedoch beim Fahrzeugführer oder beim versicherten Auto).

b) Die HV ist auf ein Fahrzeug und nicht auf eine Person abgeschlossen?

c) Person A borgt ihr Auto einer Person B. Person B baut damit einen Unfall. Nun kommt die Haftpflicht ins Spiel. Die Geschädigten können direkt an den Versicherer ihre Ansprüche geltend machen. Es wurde mir aber gesagt, dass obwohl der Fahrzeughalter (A) keine Schuld am Unfall hat, dennoch für irgendetwas haftbar ist. Inwiefern haftet die Person A für Ansprüche, die aus dem von B verschuldeten Unfall entstehen?

lg Johnny

Hallo Johnny!

Über die Rechtslage in Österreich kann ich Dir leider nichts sagen.

In Deutschland ists so, dass sich die Kfz-Haftpflicht aufs Auto bezieht. Die restlichen Punkte, die Du angesprochen hast, sind korrekt.

Dass Ansprüche an den Halter gestellt werden, wenn ein anderer Fahrer einen Unfall verursacht, ist nicht üblich. Hier könnte ich mir so auf Anhieb nur die Konstellation vorstellen, dass gravierende Fahrzeug-Mängel dem Halter bekannt waren und diese dem Fahrer verschwiegen wurden.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo und danke für die Antwort.

Doch, ich denke, dass die Ansprüche IMMER gegen den Halter gestellt werden.

Definition: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine (für zulassungspflichtige Fahrzeuge) gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung), welche die Schadensersatzansprüche deckt, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen (Gefährdungshaftung). Der Schaden kann beispielsweise durch einen Verkehrsunfall entstehen, an dem der Fahrer eines Kfz des Versicherten die Schuld trägt oder für dessen Folgen er verschuldensunabhängig einzustehen hat.

Das heißt, jemand (nicht notwendigerweise der Besitzer/Eigentümer des Autos) fährt mit dem Auto baut nen Unfall und ein Dritter kommt zu Schaden. Dieser Dritte kann nun Schadensersatzansprüche erheben und diese werden gegenüber dem Versicherer des Fahrzeughalters geltend gemacht.

Fraglich ist, was passiert, wenn jemand mit einem nicht angemeldeten KFZ einen Unfall baut…^^.

Ich denke dennoch, dass Du einen Denkfehler machst.

Die Ansprüche werden nicht gegen den Halter, sondern gegen die Versicherung des Halters gestellt. Da der (berechtigte) Fahrer eine mitversicherte Person im Versicherungsvertrag ist, kann der Geschädigte im Rahmen des Direktanspruchs sich direkt an die Versicherung des Halters wenden. Das bedeutet aber nicht, dass die Versicherung für einen Schaden aus dem Halten des Fahrzeugs, sondern für einen Schaden aus dem Gebrauch heraus einstehen muss.

Schönen Gruß
Bernd