*grübel*
Kann ich dir gar nicht mal so genau sagen…
Ich würde denken ja.
Begründung:
Generell sind Umzugsschäden Gefälligkeitsschäden und somit ist ein Vertrag mit stillschweigendem Haftungsausschluss getätigt worden. Im Klartext: Würdest du beim Umzug die teure Stereoanlage fallen lassen, dann wäre dies nicht mitversichert.
Dies betrifft dann aber auch nur die Gegenstände, die demjenigen gehören, der den Umzug macht, also deinem Freund.
Da der Hänger nicht der von deinem Freund war, sondern einem weiteren, einem Dritten, gehörte, war zwischen dir und dem Anhängerverleiher kein Vertrag. Du hast also schuldhaft fremdes Eigentum beschädigt.
Weiterer Punkt:
Ausschluss von gemieteten, geliehenen und gepachteten Gegenständen.
Der Anhänger war gemietet / geliehen. Der Umstand des Ausschlusses wäre somit gegeben. Dies betrifft aber wiederum nur deinen Freund und den Eigentümer des Anhängers. Nur zwischen den ist ein gültiger Vertrag vereinbart worden. Du bist ein Dritter, der keinen Einschluss unter diesen Vertrag gefunden hat.
Somit würde ich regulieren.
Aber dies ist keine bindende Beurteilung der Sachlage.
Der Geschädigte, den du wahrscheinlich auch kennen wirst, soll seine Ansprüche an dich richten und du leitest sie an deinen Haftpflichtversicherer weiter.
Dort schilderst du dann den Schadenhergang und wartest die Regulierung ab.
Sollte es eine Ablehnung werden, kannst du es ja nochmal mit meiner Argumentation probieren.
Aber ich denke, das wird nicht nötig sein…
In diesem Sinne… und good luck…
MArco
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