Haftpflichtversicherung, ist ein Schaden,

der von mir bei einem Umzug verursacht worden ist abgedeckt?
Meine Freund ist umgezogen. Ein anderer Freund hat uns einen Anhänger geliehen. Und ich habe die Plane von diesem Anhänger beschädigt.
Ist dieser Schaden durch meine Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Danke für Tipps!

Grüße

Caro

*grübel*

Kann ich dir gar nicht mal so genau sagen…

Ich würde denken ja.

Begründung:

Generell sind Umzugsschäden Gefälligkeitsschäden und somit ist ein Vertrag mit stillschweigendem Haftungsausschluss getätigt worden. Im Klartext: Würdest du beim Umzug die teure Stereoanlage fallen lassen, dann wäre dies nicht mitversichert.

Dies betrifft dann aber auch nur die Gegenstände, die demjenigen gehören, der den Umzug macht, also deinem Freund.

Da der Hänger nicht der von deinem Freund war, sondern einem weiteren, einem Dritten, gehörte, war zwischen dir und dem Anhängerverleiher kein Vertrag. Du hast also schuldhaft fremdes Eigentum beschädigt.

Weiterer Punkt:
Ausschluss von gemieteten, geliehenen und gepachteten Gegenständen.

Der Anhänger war gemietet / geliehen. Der Umstand des Ausschlusses wäre somit gegeben. Dies betrifft aber wiederum nur deinen Freund und den Eigentümer des Anhängers. Nur zwischen den ist ein gültiger Vertrag vereinbart worden. Du bist ein Dritter, der keinen Einschluss unter diesen Vertrag gefunden hat.

Somit würde ich regulieren.

Aber dies ist keine bindende Beurteilung der Sachlage.

Der Geschädigte, den du wahrscheinlich auch kennen wirst, soll seine Ansprüche an dich richten und du leitest sie an deinen Haftpflichtversicherer weiter.

Dort schilderst du dann den Schadenhergang und wartest die Regulierung ab.

Sollte es eine Ablehnung werden, kannst du es ja nochmal mit meiner Argumentation probieren.

Aber ich denke, das wird nicht nötig sein…

In diesem Sinne… und good luck…

MArco

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Die Argumentation von Marco ist soweit o.k.

Das Problem, daß der Hänger geliehen war könnte der „Knackpunkt“ werden. Ob man zwischen dem der den Hänger für den Umzug leiht und dem der bei diesem Umzug hilft trennen kann ist die Frage.

Es gibt allerdings einen Versicherer der „Leihe“ in der Privathaftpflicht mitversichert.

Vielleicht hilft es den Deine Gesellschaft darauf hinzuweisen.

Aus „Wettbewerbsgründen“ kann ich den Versicherer hier nicht nennen. Du kannst aber bei mir nachfragen wenn es notwendig ist.

mfG

Jörg Voss

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Frage: Liegt ein Gebrauch eines Kfz vor??? Einräumen bei einem Auto kann ja schon gebrauch sein. Nur, was ich jetzt nicht genau weiß: ist ein Anhänger ein Kfz?

Wenn beides ja: nicht regulieren. Miete, Leihe, Pacht oder Gefälligkeitsschaden habe ich noch nicht geprüft…
Andreas

KFZ wird durch einen Motor betrieben… laut Definition… ich glaube, das sollte bei einem Anhänger nicht gegeben sein :smile:

Marco

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Hallo Marco,
ein Anhänger hat eine eigene Haftpflichtversicherung.
Allerdings tritt diese nur ein, wenn der Anhänger „alleine“ ist.
Sobald er an einem Kfz hängt ist dieses Gespann eine Einheit und die Haftpflicht des Kfz gilt für das ganze Gespann.

mfG

Jörg Voss

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Hallo Jörg,

schon klar,

da es aber um Regress an einem Schädiger des „Gespanns“ ging, würde ich dennoch sagen, dass dies hier eine andere Konstellation darstellt.
Oder gilt das für beide Fälle… also sowohl aus Schaden- als auch aus Regulierungssicht?

Marco

Hallo Marco,
jetzt wird es tatsächlich „verzwickt“.

Wer ist jetzt der Geschädigte???

Der Eigentümer des Hängers, der diesen ausgeliehen hat?

oder die „Versicherungseinheit“ Gespann, also der Umziehende an dessen Kfz der Hänger wohl angekoppelt war?

Ich werde mal morgen bei einem Versicherer die Schadenabteilung mit dieser Frage „beglücken“.
Mal sehen was für „klare“ Aussagen da rüberkommen :smile:)

Ich melde mich dann wieder.

mfG

Jörg Voss

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Hallo Jörg,

also so wie ich es verstanden hatte, war es folgende Konstellation:

Anhängerbesitzer leiht dem PKW-Besitzer ( auch Umziehender) seinen Anhänger.

Der Umziehende wiederum hat willige Helfer, welche im gegenseitigen Haftungsausschluss mit dem Umziehenden *dies ergibt sich automatisch* dem Umziehenden beim Umzug helfen.

Jetzt rempelt einer dieser Helfer an den Anhänger und beschädigt diesen.

Leistet die PHV des Helfers?

Ich würde denken ja, da hier zwischen dem Anhängerbesitzer und dem willigen Helfer kein Haftungsausschluss zum Tragen kommen dürfte. Der Helfer hat sich das Teil auch nicht geliehen. Also der weitere Ausschlusstatbestand dürfte somit auch wegfallen.

Gruß

Marco

Ist wirklich komplizierter, als es auf dem ersten Eindruck aussieht. Mal ein paar Theorien:

1.) Okay, Kfz könnte es meiner Meinung schon noch werden, wenn es mit dem Auto verbunden war, war es dann ein Gebrauch des Anhängers, wenn er beladen wird, also wird nicht geleistet. (Gebrauch eines Kfz)

2.) Carolin war Helfer, damit muß der „Auftraggeber“ sich die Schäden von Carolin ans Revers heften. Dieser „Auftraggeber“ hat aber den Anhänger geliehen, also wird nicht geleistet. (Miete, Leihe, Pacht).

Mal wieder Theorien, aber irgendwie kommt es jetzt auf die Auslegung an, oder???
Andreas

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Hallo Andi,

Mal wieder Theorien, aber irgendwie kommt es jetzt auf die
Auslegung an, oder???
Andreas

Denke ich auch…

leider aber war, da es schon knifflig ist…

Marco

Hallo Marco,
wie angekündigt habe ich mit dem Leiter der Schadenabteilung einer Gesellschaft gesprochen.

Der Fall hat es in sich!!
Hier die zwei Möglichkeiten die sich ergaben.

  1. Gem. BGB §823 stellt der Geschädigte die Forderung (Eigentümer des Hängers). Da die Schädigende mit dem Leihvorgang nichts zu tun hat müsste die Gesellschaft zahlen. Genaueres wäre nur durch „wälzen“ der Kommentare zu ergründen.

  2. In der Schadenmeldung steht „die Helferin hat beim Umzug den Hänger beschädigt“ ! ! ! !

Dieser Vorschlag ist nicht von mir! ! !

mfG

Jörg Voss

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Hallo Jörg,

danke für die Auskunft… *strahl*

also endlich mal einen Schadenfall komplett richtig beurteilt :smile:
Ich lerne… :smile:

Marco

Hi Jörg,
verstehe ich soweit.

Hast Du das abgeklärt, ob es etwas ausmacht, daß der Schädiger demjenigen, der den Hänger geliehen hat, geholfen hat? Bei einer Firma (Sonderbedingungen außen vorgelassen, reine AHB) würde das den Ausschluß des Schadens bedeuten.
Andreas

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Hallo Andreas,
in diesem Fall ist Voraussetzung, daß in der PHV „Gefälligkeitsdienste“ mitversichert sind. Da das in den meisten PHV´s der Fall ist dürfte es wohl so klappen.

Klar ist, daß ein solcher Schaden von Versicherer zu Versicherer anders „interpretiert“ wird.

MgG

Jörg Voss

p.s. Ich wünsche Dir und den anderen ein „fröhliches Ostereiersuchen“

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Hallo Jörg,

wo kann ich das denn nachlesen…?

Denn das ist ja gerade das, was nicht mitversichert ist. Sonst würde doch der gegenseitige Haftungsausschluss bei Gefälligkeitsdiensten *Helfen beim Umzug* nicht automatisch greifen.

Wenn ich z.B. den PC, ach wie zufällig, gerade beim Umzug fallen lasse… dann ist das laut gängiger Rechtssprechung nämlich nicht versichert, weil stillschweigender Haftungsausschluss.

Gruß

Marco

Hallo Marco,
da ich grundsätzlich eine Privathaftpflichtversicherung vermittle die „Leihe“ mitversichert, stellt sich dieses Problem „Anhänger“ bei meinen Kunden nicht.

Der „runtergefallene PC“ liegt sicher im Bereich Gefälligkeitsdienst, aber wenn jemand den Anhänger beschädigt ist das, so meine ich, ausserhalb dieses Rahmens.
Da wir aber in Deutschland keine für andere bindenden Urteile haben kann das natürlich von Fall zu Fall verschieden ausgelegt werden.

Schäden aus dem Bereich „Haftung“ sind nicht umsonst die die am häufigsten vor Gericht landen.

MfG

Jörg Voss

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Hallo Jörg,

da ich grundsätzlich eine Privathaftpflichtversicherung
vermittle die „Leihe“ mitversichert, stellt sich dieses
Problem „Anhänger“ bei meinen Kunden nicht.

-)

Da haben wir es schon… eine Versicherung macht noch längst nicht alle… da dieser Punkt nämlich bei einigen Kunden immer Böse aufgestoßen ist, haben einige wenige Versicherungen diesen Punkt mitaufgenommen… . :smile:

Da wir aber in Deutschland keine für andere bindenden Urteile
haben kann das natürlich von Fall zu Fall verschieden
ausgelegt werden.

Doch wir haben auch Rechtsurteile mit Präjudiz. Die Versicherer lassen es dann jedoch meist erst gar nicht soweit kommen, denn davor haben sie verständlicherweise auch Angst.

Schäden aus dem Bereich „Haftung“ sind nicht umsonst die die
am häufigsten vor Gericht landen.

Da gebe ich dir recht :smile:

Marco