hallo leute vor einen paar tagen hat eine freundin von mir, mein handy fallen lassen, dabei ist leider die scheibe gerissen. Dummerweise ist mir am nĂ€chsten tag das handy wieder runtergefallen und noch mehr gerissen⊠man sieht noch alles am bildschirm aber hat zwei risse wie ein X quasiâŠ
wenn meine freundin zur haftpflichtversicherung gehe und das meldet, was wird höhstwahrscheinlich passieren ? keine reperaturkosten, weil ich es am nÀchsten tag hab fallen lassen ? aber eigentlich war ja der eigentliche erste sturz nicht meine schuld⊠kennt sich jemand aus ? danke schonmal
Hallo,
grundsÀtzlich haben Sie Anspruch auf Ersattung des Schadens am Handy, durch den von der Freundin verursachten Sturz.
Sollte Ihre Freunding eine private Haftpflichtversicherung haben, kann der Schaden grundsĂ€tzlich ĂŒber diese abgewickelt werden. Ausgeschlossen aus der Deckung ist regelmĂ€Ăig Miete, Leihe, Pacht. Es kommt also darauf an, warum Ihre Freundin das Handy in HĂ€nden hielt.
Viele GrĂŒĂe
NB
mit handyŽs wird sowohl bei der Haftpflicht betrogen, dass es so wie so schwierig wird, wenn irgendwem was hinfÀllt. soll die Freundin doch ihrer haftpflichtvers schaden so melden, wie er eingetreten ist.
Was die betr. Haftpflicht im Konkreten tun wird, weiss ich nicht. Ich kenne weder diese, noch deren Vertragsbedingungen im Konkreten, noch die Freundin, noch das Handy. Der einfachste Weg; dort melden und abwarten.
Es kann sein, muss aber nicht, dass der zweite Schaden eine Rolle spielt. Es kann auch sein - je nach konkreten Bedingungen des konkreten Vertrags - dass selbst der erste Fall schon nicht versichert ist.
Im Normal (vertrauensverhÀltnis) wendet man sich mit solchen VorgÀngen und Fragen an den Vermittler / Betreuer des Vertrags.
Bei ist das selbstverstÀndlich.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
deine Freundin soll den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung melden-dann wirst du von denen kontaktiert. Dann wahrheitsgemÀà schildern.
LG
Waldemar
Es wird nur der Schaden durch die private Haftpflichtversicherung ersetzt, der auch tatsĂ€chlich durch die Verursacherin entstanden ist. Ist durch eigenes Verschulden der Schaden vergröĂert worden, wird dies von der Haftpflichtversicherung natĂŒrlich nicht ersetzt.
MfG
CKH