Haftpflichtversicherung, Kinder, geschiedene

… Eltern

Hallo liebe wer-weiss-was-Nutzer/Experten,

folgender Fall:

Ich lebe mit meinen Kindern aus 1. Ehe in Fernost und bin wieder verheiratet. Die Kinder (13) besuchen jaehrlich alleine ihren leiblichen Vater, ebenfalls wieder verheiratet in Deutschland.

Nun kam es im Urlaub zu einer Beschaedigung an einem Auto (Delle) des Cousins. Dieser beschuldigt die Kinder, da er sie mit Schneebaellen werfen sah. Die Kinder dementieren, dass sie aufs Auto geworfen haben.

Der Vater der Kinder war zu diesem Zeit im Haus und hat nichts davon mitbekommen.

Nun verlangt der Vater, dass meine Haftpflichtversicherung den Schaden uebernimmt oder ich ihn selbst bezahle.

  1. Habe ich keine Haftpflichtversicherung mehr

  2. Hat der Vater eine eigene, jedoch lehnt diese eine Erstattung des Schadens ab mit der Begruendung, dass die Kinder bei der Mutter (im Ausland) leben und diese auch wieder verheiratet ist, deshalb ist ihre Versicherung haftbar.

Fragen:

  1. Hat die Haftpflichtversicherung des Ex-Mannes damit Recht oder will sie sich nur druecken?

  2. Ist es nicht so, dass die Kinder in der Obhut und Aufsicht des Vaters waren und dieser dann auch fuer sie verantwortlich war? Das Sorgerecht teilen sich die Eltern uebrigens.

  3. Was hat die Verheiratung der Mutter und der gewoehnliche Aufenthaltsort (leben bei der Mutter) der Kinder mit der Haftung zu tun?

Vielen Dank fuer Hilfe bei Klaerung der rechtlichen Situation.

Yve

Sie haben Recht-der Vater hatte die Aufsichtspflicht. Diese hat er verletzt - und außerdem hat er das Sorgerecht zu 50 %. M.E.muss die Vers.des Vaters sich mit dem Schaden befassen.

zu 1. Die minderjährigen Kinder sind normalerweise immer in der PHV des Vaters oder der Mutter (wer halt eine hat)mitversichert, auf häusliche Gemeinschaft kommt es dabei nicht an. Bei Auslandsaufenthalten kann
es sein, dass diese während des Aufenthalts nur zeitlich begrenzt mitversichert sind.
zu 2. Bei 13 J. sollte das Thema Aufsichtspflichtverletzung keine Rolle mehr spielen.
zu 3. Zum Schadenzeitpunkt waren die Kinder ja in Deutschland. Der Auslandswohnort sollte dann nebensächlich sein.

Guten Abend Yve,

zu 1 u 2
wenn die minderjährigen Kinder des Vaters, diesen in Deutschland besuchen, dann geht m.W. auch die Haftung auf den Vater über, da er dann auch die Aufsichtspflicht hat. Das Sorgerecht teilt Ihr Euch ja sogar!

zu 1
Ich gehe davon aus, dass der Papa eine Single-Haftpflicht hat und somit die Kinder ausgeschlossen sind.

zu 3
Melde den Schaden doch bei Deiner Haftpflicht und schaue was passiert! Ein Haftpflicht-Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab - für Dich oder zahlt.

Lese gerade, dass Du keine Haftpflicht-Versicherung mehr hast - jetzt hast Du ein Problem!

zu 3
wenn das Sorgerecht ausschliesslich bei der Mutter ist, dann könnte die Haftung bei der Mutter liegen, aber da bin ich gerade auf wackeligen Füssen unterwegs.

Eine Single-HV kostet ca. 40-60 EUR und eine Familien-HV 30-50% mehr im Jahr, also Väter behaltet Eure Familiendeckung!

gute nacht
pe sturm

Fragen:

  1. Hat die Haftpflichtversicherung des Ex-Mannes damit Recht
    oder will sie sich nur druecken?

Prinzipiell hat die Versicherung Recht, denn es greift zunächst mal die Haftpflichtversicherung desjenigen, bei dem die Kinder überwiegend leben.

  1. Ist es nicht so, dass die Kinder in der Obhut und Aufsicht
    des Vaters waren und dieser dann auch fuer sie verantwortlich
    war? Das Sorgerecht teilen sich die Eltern uebrigens.

Natürlich trägt auch der Vater die Haftung, daher kann auch seine Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Diese wird wie geschehen zunächst auf den Vorrang der Haftpflicht der Mutter verweisen, muß meiner Meinung nach aber ggfls leisten.
(Unter der Voraussetzung dass der Vater überhaupt eine hat, es sich um eine Familienversicherung handelt (und nicht eine Single-Haftpflicht) die Kinder schon haftpflichtig sind (mind. 7 Jahre alt, im Straßenverkehr 10 Jahre) oder die Haftungsübernahme auch für jüngere Kinder vereinbart ist)

  1. Was hat die Verheiratung der Mutter und der gewoehnliche
    Aufenthaltsort (leben bei der Mutter) der Kinder mit der
    Haftung zu tun?

s.o.

Vielen Dank fuer Hilfe bei Klaerung der rechtlichen Situation.

dies ist keine Rechtsberatung, sonder gibt nur meinen Wissensstand wieder, der auch falsch sein kann :wink:

Gruß Dirk

Hallo Yve,
die private HV ist zwar nicht unbedingt mein Spezialgebiet, aber ich sehe die sache so, wie Du in Deiner 2. Fragen schon selbst dargestellt hast.
Der Vater ist hier die aufsichtsführende Person.
Die Reaktion seines Haftpflichtversicherers verstehe ich auch nicht.
Fraglich wäre für mich allerdings, ob der geltend gemachte Schaden wirklich auf einen Schneeball zurückgeführt werden dann, das würde ich sehr stark anzweifeln, was auch diverse Schadenexpaerten in ihren beiträgen ausgeführt haben. Beweispflichtig ist hier in jedem Fall der Fahrzeugbesitzer/Anspruchsteller. Also nicht Du / die Kinder müssen die Unschuld beweisen, sondern der Anspruchsteller deren Schuld. Was ihm wahrscheinlich nicht gelingen dürfte.
Ich hoffe, dass ich Dir doch helfen konnte und stehe für ergänzende Fragen gerne zur Verfügung.
Jürgen

Hallo,

es handelt sich eher um eine juristischem, als eine versicherungstechn. Frage… ich empf., einen Juristen zu befragen.

Bei dem geschilderten Szenario tendiere ich dazu, dass der haftet, der im Moment des Schadens die Aufsicht über die Kinder hatte.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Jens,

vielen Dank fuer deine Antwort… doch einen Juristen mit ins Boot zu nehmen, wird sicherlich nicht billiger… ich werde wohl eine Einigung mit dem Kindsvater versuchen.