… Eltern
Hallo liebe wer-weiss-was-Nutzer/Experten,
folgender Fall:
Ich lebe mit meinen Kindern aus 1. Ehe in Fernost und bin wieder verheiratet. Die Kinder (13) besuchen jaehrlich alleine ihren leiblichen Vater, ebenfalls wieder verheiratet in Deutschland.
Nun kam es im Urlaub zu einer Beschaedigung an einem Auto (Delle) des Cousins. Dieser beschuldigt die Kinder, da er sie mit Schneebaellen werfen sah. Die Kinder dementieren, dass sie aufs Auto geworfen haben.
Der Vater der Kinder war zu diesem Zeit im Haus und hat nichts davon mitbekommen.
Nun verlangt der Vater, dass meine Haftpflichtversicherung den Schaden uebernimmt oder ich ihn selbst bezahle.
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Habe ich keine Haftpflichtversicherung mehr
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Hat der Vater eine eigene, jedoch lehnt diese eine Erstattung des Schadens ab mit der Begruendung, dass die Kinder bei der Mutter (im Ausland) leben und diese auch wieder verheiratet ist, deshalb ist ihre Versicherung haftbar.
Fragen:
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Hat die Haftpflichtversicherung des Ex-Mannes damit Recht oder will sie sich nur druecken?
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Ist es nicht so, dass die Kinder in der Obhut und Aufsicht des Vaters waren und dieser dann auch fuer sie verantwortlich war? Das Sorgerecht teilen sich die Eltern uebrigens.
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Was hat die Verheiratung der Mutter und der gewoehnliche Aufenthaltsort (leben bei der Mutter) der Kinder mit der Haftung zu tun?
Vielen Dank fuer Hilfe bei Klaerung der rechtlichen Situation.
Yve