Eine imaginäre Frau Meier behauptet, sie hätte eine Haftpflichtversicherung für ihr Auto mit Selbstbeteiligung.
Sie hat gerade ein anderes Auto mit einem kleinen Lackkratzer (angeblich) beschädigt und meint sie könne sich die Selbstbeteiligung bei ihrer Haftpflicht nicht leisten und deshalb solle der Geschädigte zu ihrem Bekannten in die Billigwerkstatt anstatt die von ihm ausgesuchte „Luxuswerkstatt“.
Ich glaube weder, dass es Haftpflicht mit Selbstbeteiligung gibt, noch dass der Verursacher die Werkstatt aussuchen kann.
Hi,
ich kann nur was zum Thema Kasko mit Selbstbeteiligung sagen, denn so bin ich auch versichert.
Auf dieser Seite unter Beispielrechnung kannst Du nachlesen:
„Für 183,71 € Jahresbeitrag versichern Sie bei uns beispielsweise einen VW Golf VII Variant 1.6 TDI mit 300 € Selbstbeteiligung in der Vollkasko, 150 € Selbstbeteiligung in der Teilkasko und inklusive Schutzbrief.“
Hallo X- Strom!
Haftpflicht mit Selbstbehalt gibt es auch bei uns nicht. Der Verursacher kann die Kosten der Reparatur selbst übernehmen um einer schlechteren Stufe im Bonus- Malus System zu entgehen, was bei Kleinstschäden durchaus sinnvoll sein kann.
MfG
airblue21
@DropDeadDiva
Wenn man davon ausgeht, dass sie Haftpflicht und Kasko verwechselt, dann ergibt die Aussage von Frau Meier schon Sinn.
Ich schließe mich Hexerls Vermutung an:
Ähm, das ist doch hier werweisswas.de und nicht werweisswas.at.
Ich hab nichts von Österreich gesagt.
Wird jetzt automatisch davon ausgegangen, dass es in Deutschland genauso ist wie in Österreich?
Soll hier noch irgendeine Antwort Gültigkeit haben oder geht es hier um größtmögliche Verwirrung?
Die Fahrerin ist deutsch, der Unfall ist in Deutschland passiert, die Frage habe ich in einem deutschen Forum gestellt, und ich hab deutlich gemacht, dass es um Haftpflicht und nicht um Kasko geht.
Nein, gibt’s nicht bei der gesetzlichen Pflichtversicherung. Die soll ja gerade Ansprüche des Geschädigten immer leisten, also kann es nicht vom Geldbeutel des Verursachers abhängen !
Man kann aber versuchen den Schaden gering zu halten um es später der Versicherung zu erstatten um nicht im Rabatt zurückgestuft zu werden.
Aber die Werkstatt bestimmen oder gar Eigenleistung zur Reparatur kann man nicht verlangen.
Haftpflicht mit Selbstbeteiligung gibt es. Habe ich selber und ich wohne in Deutschland und es ist auch eine deutsche Versicherung. Aber die Werkstatt kann ich deswegen natürlich trotzdem nicht aussuchen.
Dem Geschädigten kann es meiner Meinung nach auch egal sein, ob ich mir die Selbstbeteiligung gerade leisten kann. Der bekommt sein Geld von der Versicherung und die will dann die Selbstbeteiligung von mir. Ich will aber gar nicht ausschließen, dass das 100 Versicherungen in D. nicht identisch handhaben müssen.
Wie bzw. wobei ist der Schaden am anderen Fahrzeug entstanden?
Da deine Freundin einen Sachverhalt schilderte, der in Österreich zutreffen KANN, habe ich explizit nachfragt.
Ist ungefähr so, als ob jemand von einer Lenkerauskunftspflicht sprechen würde, da würde ich auch sofort nachfragen:
Du wärest nicht die erste, die die Angabe „Österreichisches Recht“ vergessen hat.
Du bist einem Irrtum aufgesessen.
Ich habe es für dich rausgesucht.
Es ist vom HUK-Verband.
Der HUK Verband wurde 1948 als Interessenvertretung für die angeschlossenen Versicherungsunternehmen aus der privaten und öffentlichen Versicherungswirtschaft gegründet. Die Abkürzung HUK steht dabei für Haftpflicht-, Unfall, Kraftfahrtversicherer-Verband. Der Verband hat seinen Sitz in Hamburg, wobei er jedoch nicht mehr als rechtlich selbstständiger Verband tätig ist.
Selbstbehalt in der Autoversicherung
Der Selbstbehalt wird in der Autoversicherung oftmals auch als Selbstbeteiligung bezeichnet. Anwendung findet ein Selbstbehalt ausschließlich bei der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Bei der KFZ-Haftpflicht kann keine Selbstbeteiligung vereinbart werden, da diese ausschließlich Schäden des Unfallgegners übernimmt. Der Versicherungsnehmer kann beim Abschluss der Versicherung mit der Versicherungsgesellschaft eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Im Falle eines Schadens muss er dann alle Beträge bis zur Höhe des gewählten Selbstbehalts aus eigener Tasche bezahlen. Bei höheren Schäden wird die Selbstbeteiligung vom Erstattungsbetrag der Versicherung entsprechend abgezogen. Dabei wird für die Teilkasko und die Vollkasko jeweils eine getrennte Selbstbeteiligung vereinbart.