Haftpflichtversicherung nach Geburt eines Kindes

Hallo!

Ein Ehepaar besitzt einen Vertrag über eine Haftpflichtversicherung, Tarif „Paar-Haftpflicht“.

Angenommen nun wird ein Kind geboren und dem Ehepaar möchte die Versicherung sowieso gerne loswerden.

Ist alleine schon die Geburt ein Kündigungsgrund oder erst eine evtl. Beitragserhöhung?

Vielen Dank!

Ein Ehepaar besitzt einen Vertrag über eine Haftpflichtversicherung, Tarif „Paar-Haftpflicht“.

Angenommen nun wird ein Kind geboren und dem Ehepaar möchte die Versicherung sowieso gerne loswerden.

Wie wäre es mit fristgemäßer Kündigung?

Ist alleine schon die Geburt ein Kündigungsgrund?

Wenn Du die Geburt gegenüber der Haftpflichtversicherung als Schadensfall darstellen kannst, und diese akzeptiert, dann ja.
Der Ehemann sollte aber vorher mit der Frau sprechen, was diese davon hält, wenn das Kind vom Ehemann als Schadensfall dargestellt wird…

Vielen Dank!

Immer wieder gern.

Erdbeerzunge

Lustig, lustig…

Wie wäre es mit fristgemäßer Kündigung?

10Jahres Vertrag mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit nach 5 Jahren. Man sagt, dass der Ehemann, der später zu der Versicherung gestoßen ist, sich dann doch sehr gewundert hat.

Wenn Du die Geburt gegenüber der Haftpflichtversicherung als
Schadensfall darstellen kannst, und diese akzeptiert, dann ja.
Der Ehemann sollte aber vorher mit der Frau sprechen, was
diese davon hält, wenn das Kind vom Ehemann als Schadensfall
dargestellt wird…

Wie gesagt: Lustig. Oder so.

Es war eher so gemeint, dass sich der Tarif definitiv ändert: Nämlich von „Paar-Tarif“ auf Famien-Tarif". Rechtfertigt alleine das Reinrutschen in einen anderen Tarif eine Kündigung?

Auf die eigentlich wichtigste Frage bist Du gar nicht eingegangen (wahrscheinlich weil es keine lustige Antwort gibt :smile:: Sollte sich der Beitrag ändern, kann man aber auf jeden Fall kündigen, oder nicht?

Danke! :smile:

Hallo.

Kurz und knapp.

10-Jahres-Verträge gibt es schon seit langem nichtmehr. Die maximale Laufzeit eines Vertrages beträgt laut VVG 3 Jahre. Nach 3 Jahren kanna also JEDER Versicherungsvertrag spätestens gekündigt werden.

Wenn sich die Prämie ändern würde aufgrund des Zuwachses, bestünde indes übrigens KEIN Sonderkündigungsrecht. Ihr seid nämlich nicht verpflichtet das Kind zu versichern, bzw. die Gesellschaft ist nicht verpflichtet den Tarif umzuwandeln.

Grüße
Claude Burgard
www.versicherung-saarbrücken.de/sachversicherungen.php

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10Jahres Vertrag mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit nach 5
Jahren. Man sagt, dass der Ehemann, der später zu der
Versicherung gestoßen ist, sich dann doch sehr gewundert hat.

Wie schon geschrieben ist das überholt. Kündigung „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“, fertig.

Es war eher so gemeint, dass sich der Tarif definitiv ändert:

Wer hat Dir denn den Unsinn erzählt?

Nämlich von „Paar-Tarif“ auf Famien-Tarif". Rechtfertigt
alleine das Reinrutschen in einen anderen Tarif eine
Kündigung?

Wie schon geschrieben rutschst Du (zumindest in den neuen Tarif) nicht rein.

Auf die eigentlich wichtigste Frage bist Du gar nicht
eingegangen (wahrscheinlich weil es keine lustige Antwort gibt

): Sollte sich der Beitrag ändern, kann man aber auf jeden

Fall kündigen, oder nicht?

Beitragserhöhungen für bestehende unveränderte Verträge begründen ein Sonderkündigungsrecht.

Danke! :smile:

Bitte :wink:.

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Richtig und * .

Ich wusste gar nicht, dass Versicherungen tatsächlich mal so dreist waren, 10-Jahresverträge zu verticken… mir sind nur mal 5 Jahre untergekommen.

Die gab´s bis Ende der 90er, Anfang 2000er. Kann mich da nicht festlegen, da ich erst 2002 mit der Branche in Kontakt gekommen bin.

Die CosmosDirekt und ein paar andere Gesellschaften verkaufen auch heute noch 10-Jahres-Verträge, mit einem Sternchenhinweis „Der Vertrag ist erstmalig zum Ende des dritten Versicherungsjahres und danach zur nächsten Hauptfälligkeit kündbar“.
Da manche Verbraucher sich aber „sehr schwer“ tun diesen Satz zu verstehen, glauben sie immernoch daran sie müssten den Vertrag 10 Jahre bestehen lassen.

Ist alleine schon die Geburt ein Kündigungsgrund

Nein.

eine evtl. Beitragserhöhung?

eventuell.

Und diese Antwort zeigt doch wieder, was für eine Spezialistin die nette Tante - Erdbeerzunge von der Bank ist.

Die Geburt eines Kindes als Unfall hinzustellen, ist dies der Neid der Kinderlosen ?

Die weitere unsinnige Antwort am besten streichen, denn sie würde besser ins Brett Witze bzw. Plauderei passen.

So und nun die Beantwortung der Urspungsfrage.

Wenn die Familie Zuwachs durch ein Kind erhält muss der Versicherungsvertrag evt. auf die richtige Personenzahl umgestellt werden. Also die Meldung sofort an den Versicherer schicken.
Wobei allerdings die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung beachtet werden. In einzelnen Vertragswerken besteht ein Versicherungsschutz bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages und zu diesem Zeitpunkt wird dann der Vertrag umgestellt.

Gruß Merger

Hallo Claude,

wenn ich mich richtig zurück erinnere, gab es die 10 Jahresverträge bei Sach, Haftpflicht, Unfall bis 1993 (endete mit Zusammenschluss der EU).

Gruß Norbert

Ah, ok.

Danke für die Info.

Dann haben mehr Gesellschaften noch auf den „unwissenden Verbraucher“, den ich schon angesprochen habe, gesetzt als ursprünglich von mir gedacht. Ich hatte erst vor wenigen Tagen eine UV von der ERGO (damals HM) mit Beginn 2002 und Ende 2012 vor Augen.

Gruß
Claude

Hallo Claude,

es gibt auch heute noch Laufzeiten von 5 und mehr Jahren.
Nur ist dies Augenwischerei - der Kunde bekommt bei diesen Laufzeiten einen Sonderrabatt - jedoch kann der Vertrag zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden.

Gruß Norbert