Lustig, lustig…
Wie wäre es mit fristgemäßer Kündigung?
10Jahres Vertrag mit erstmaliger Kündigungsmöglichkeit nach 5 Jahren. Man sagt, dass der Ehemann, der später zu der Versicherung gestoßen ist, sich dann doch sehr gewundert hat.
Wenn Du die Geburt gegenüber der Haftpflichtversicherung als
Schadensfall darstellen kannst, und diese akzeptiert, dann ja.
Der Ehemann sollte aber vorher mit der Frau sprechen, was
diese davon hält, wenn das Kind vom Ehemann als Schadensfall
dargestellt wird…
Wie gesagt: Lustig. Oder so.
Es war eher so gemeint, dass sich der Tarif definitiv ändert: Nämlich von „Paar-Tarif“ auf Famien-Tarif". Rechtfertigt alleine das Reinrutschen in einen anderen Tarif eine Kündigung?
Auf die eigentlich wichtigste Frage bist Du gar nicht eingegangen (wahrscheinlich weil es keine lustige Antwort gibt
: Sollte sich der Beitrag ändern, kann man aber auf jeden Fall kündigen, oder nicht?
Danke! 