hallo hier mein fall:
ich bin alkoholisiert(1,2P) mit dem auto eines freundes beim ausparken an ein anderes gekommen. der halter des wagens mit dem ich gefahren bin hat vollkasko, geschätzter schaden an seinem wagen:2000 euro, geschätzter schaden beim anderen:3500euro. jetzt die frage:zahlt das meine haftpflichtversicherung?
Hi,
deine Privathaftpflicht? Nein, die zahlt nicht. Und die VK ebenfalls nicht, wenn bekannt ist/wird, das du unter Alkoholeinfluß gefahren bist. Und die KFZ-Haftpflicht deines Freundes wird dann wohl ebenfalls den Schadensbetrag von dir bzw. dem Freund einfordern.
Grüßle
Frank K.
Hallo Manuel,
mit 1,2 Promille bist Du absolut fahruntauglich. Das wird wohl noch obendrauf eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg (schätzungsweise 7) und mehrere Monate Führerscheinentzug geben.
Bei dieser Sache solltest Du Dir Rat bei einem guten Anwalt holen, um den Schaden in Grenzen zu halten. Hast Du eine Verkehrsrechtsschutz (z.B. beim ADAC) ?
Kopf hoch, jeder macht Fehler. Es hätte noch viel schlimmer kommen können, z.B. wenn ein Mensch schwer verletzt worden wäre. Aber Du solltest daraus lernen!
Grüße
CE
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Ergänzend:
http://www.autobild.de/geld/bussgeld/artikel.php?art…
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wollt noch hinzufügen das 1,2P beim pusten war,es wurde ja danach eine blutprobe entnommen könnte möglich sein das dieser wert nicht ganz stimmt bei 1,1 siehts ja wieder anders aus oder?vielleicht hab ich da ja noch ne chance
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anderen:3500euro. jetzt die frage:zahlt das meine
haftpflichtversicherung?
Deine Privathaftplficht, falls Du die meinst, zahlt das nicht. Es zahlt die KFZ-Haftpflicht und die wird wahrscheinlich den Fahrzeughalter und/oder Dich in Regreß nehmen.
wollt noch hinzufügen das 1,2P beim pusten war,es wurde ja
danach eine blutprobe entnommen könnte möglich sein das dieser
wert nicht ganz stimmt bei 1,1 siehts ja wieder anders aus
oder?vielleicht hab ich da ja noch ne chance
hallo manuel,
wie gesagt. wenn die Blutprobe mehr als 1,1 Promille ergibt, solltest du dir Rat bei einem guten Anwalt holen. Denn dann gilt das ganze in der Regel als Straftat.
Grüße
CE
wie gesagt. wenn die Blutprobe mehr als 1,1 Promille ergibt,
solltest du dir Rat bei einem guten Anwalt holen. Denn dann
gilt das ganze in der Regel als Straftat.Grüße
CE
was wird das kosten die hilfe eines anwaltes in anspruch zu nehmen kann man das so pauschal sagen?
mfg manuel