Haftpflichtversicherung Qual der Wahl

Hallo,

ich suche eine Haftpflichtversicherung / Privathaftpflicht.

Ich habe gesucht unter Haftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung - das hörte sich recht wünschenswert an.

Ich habe etliches gefunden (siehe unten) mit Jahresbeiträgen zwischen 36 und 40 Euro und Laufzeiten von 1-5 Jahren. Der Preis macht ja keinen wesentlichen Unterschied, nach welchem Kriterium wähle ich nun also eine Versicherung? Es gibt zwar „Komplette Bedingungswerke“ und ähnliches zu lesen, die sind aber um die 100 Seiten lang, das ist mir zu viel. Ich tendiere dazu nur die Überschriften bei AGB zu lesen und mich ansonsten darauf zu verlassen, dass AGB keine unerwarteten und ungesetzlichen Wendungen enthalten dürfen.
Ich habe zur Auswahl VHV-Klassic-Single; Sondertarif-Internet 3 oder 5 Jahre Laufzeit und Transparent, hätte aber auch nichts gegen andere ähnliche Versicherungen.

Also was sollte ich nehmen?

Stephanie

Gesellschaft Laufzt Vers.summe Beitrag SB Ausfalldeckung Kinder

Hallo,

Auch Hallo,

ich suche eine Haftpflichtversicherung / Privathaftpflicht.

Das ist gut und sehr wichtig

Ich habe gesucht unter Haftpflichtversicherung mit
Ausfalldeckung - das hörte sich recht wünschenswert an.

Hier kommt mein Standartspruch: Macht nur Sinn, wenn du gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließt!

Ich habe etliches gefunden (siehe unten) mit Jahresbeiträgen
zwischen 36 und 40 Euro und Laufzeiten von 1-5 Jahren. Der
Preis macht ja keinen wesentlichen Unterschied, nach welchem
Kriterium wähle ich nun also eine Versicherung? Es gibt zwar
„Komplette Bedingungswerke“ und ähnliches zu lesen, die sind
aber um die 100 Seiten lang, das ist mir zu viel. Ich tendiere
dazu nur die Überschriften bei AGB zu lesen und mich ansonsten
darauf zu verlassen, dass AGB keine unerwarteten und
ungesetzlichen Wendungen enthalten dürfen.

Die AGBs sind Bestimmungen und i.d.R. bei den meisten VR gleich. Wichtig sind die BBR.

Ich habe zur Auswahl VHV-Klassic-Single; Sondertarif-Internet
3 oder 5 Jahre Laufzeit und Transparent, hätte aber auch
nichts gegen andere ähnliche Versicherungen.

Also was sollte ich nehmen?

Hierzu lass dich von deinem Versicherungsfachmann beraten. Hier kannst du dir allgemeine Informationen holen, dies st aber kein Forum, in dem dir jemand sagen wird „ja, schließe bei der Pfefferminzia ab“. Zum Einen, weil es nicht gestattet ist, zum Anderen, weil die meisten Fachleute hier ihre eigenen Produkte vertreiben. Du möchtest eine Versicherung zum Preis eines Diretversicherers und die Beratung eines VR mit einer Orga. Das passt nicht.

Allgemein möchte ich dir noch auf den Weg geben, dass ich von PH Verträgen mit einem SB absolut nichts halte. Aber das ist meine persönliche Meinung! Wg. vielleicht 10 bis 15 € Erparnis auf den kleinen Schäden sitzen bleiben, hierin sehe ich keinen Sinn. Ein SB macht Sinn, wenn diese sich nach ca. 3 Jahren durch die Ersparnis amortisiert.

Grüße
Mike

Stephanie

Gesellschaft Laufzt Vers.summe Beitrag SB Ausfalldeckung Kinder

Hallo,

danke erst mal für die ausführliche Antwort.

Ich habe gesucht unter Haftpflichtversicherung mit
Ausfalldeckung - das hörte sich recht wünschenswert an.

Hier kommt mein Standartspruch: Macht nur Sinn, wenn du
gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließt!

OK, ich habe gerade noch mal geguckt bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfalldeckung#Ausfalld…
„Leistungen aus der Ausfalldeckung können jedoch nur bezogen werden, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur Forderung vorliegt.“

Ich las als Beispiel man wird von einem versicherungslosen Fahrradfahrer überfahren. Wenn die Schuld eindeutig ist, sollte das doch eigentlich auch das Gerichtsurteil eindeutig ausfallen und die Kosten der schuldigen Partei angelastet werden? Ergo müsste doch auch ohne Rechtsschutzversicherung gehen?

Die AGBs sind Bestimmungen und i.d.R. bei den meisten VR
gleich. Wichtig sind die BBR.

Nach langem Suchen fand ich das Kürzel als Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen, das sind ca. 10-15 Seiten. Für EINE Versicherung kann ich mir das wohl antun (seufz).

Hierzu lass dich von deinem Versicherungsfachmann beraten.
Hier kannst du dir allgemeine Informationen holen, dies st
aber kein Forum, in dem dir jemand sagen wird „ja, schließe
bei der Pfefferminzia ab“. Zum Einen, weil es nicht gestattet
ist, zum Anderen, weil die meisten Fachleute hier ihre eigenen
Produkte vertreiben. Du möchtest eine Versicherung zum Preis
eines Diretversicherers und die Beratung eines VR mit einer
Orga. Das passt nicht.

Ja, ja, ich wollte hier nicht zu ungesetzlichen Beratungsdiensten auffordern. Ich wollte mehr hören ob es vielleicht eine schwarze Liste von Versicherungen gibt, die man keinesfalls nehmen sollte, weil sie durch Zahlungsunwilligkeit oder sonstige Negativschlagzeilen auffallen.

Allgemein möchte ich dir noch auf den Weg geben, dass ich von
PH Verträgen mit einem SB absolut nichts halte. Aber das ist
meine persönliche Meinung! Wg. vielleicht 10 bis 15 € Erparnis
auf den kleinen Schäden sitzen bleiben, hierin sehe ich keinen
Sinn. Ein SB macht Sinn, wenn diese sich nach ca. 3 Jahren
durch die Ersparnis amortisiert.

Ja, du hast recht, noch mal bedacht und berechnet, bei ca. 15-20 Euro Zahlungsdifferenz müsste man ja 10 Jahre schadensfrei bleiben, das schaffe ich glaube ich nicht. Also eher ohne SB.

Ich habe gerade noch mal bei Stiftung Warentest geguckt, dort wird empfohlen:

„hat FINANZtest einen Grundschutz definiert, den jeder haben sollte. Neben einer ausreichend hohen Versicherungssumme sollten Allmählichkeitsschäden, Schäden durch die Lagerung gewässergefährdender Stoffe und Schäden im Zusammenhang mit dem Hüten fremder Hunde auch mit mindestens drei Millionen Euro, Mietsachschäden mit mindestens 300 000 Euro gedeckt sein.“
„Mieter dagegen sollten das Risiko von Verlusten fremder Schlüssel mit mindestens 5 000 Euro absichern lassen.“
Außerdem habe ich auf meiner Versicherungsvergleichsseite noch einen Detailvergleich gefunden durch anhaken und Klick auf Leistungsvergleich

http://www.xxxxx.xxx
Dort werden denke ich alle wesentlichen Punkte (ca. 40) gelistet, so dass ich mir einen persönlichen Versicherungsberater über wer-weiß-was hinaus sparen kann.

Meine derzeitigen Favoriten sind dann
XXX
47,60 EUR
XXX
52,36 EUR
XXX
51,99 EUR

Wenn nicht irgendwer irgendetwas schreckliches von diesen Versicherungen weiß, kann ich glaube ich nicht viel damit falsch machen.

Stephanie


[MOD] Artikel entsprechend der Brettregeln editiert
CM

Hallo,

Allgemein möchte ich dir noch auf den Weg geben, dass ich von
PH Verträgen mit einem SB absolut nichts halte. Aber das ist
meine persönliche Meinung! Wg. vielleicht 10 bis 15 € Erparnis
auf den kleinen Schäden sitzen bleiben, hierin sehe ich keinen
Sinn. Ein SB macht Sinn, wenn diese sich nach ca. 3 Jahren
durch die Ersparnis amortisiert.

Und meine persönliche Meinung dazu ist wie folgt.
Erstens: Die Gesamtheit der Versicherungsnehmer zahlt die Summe aller Schäden, für die sie in Haftung genommen werden, selbst. Nämlich mit der Summe ihrer Beitragszahlungen. Zusätzlich zwackt die Versicherung von den Beitragszahlungen ihren Anteil für Administration und ein paar Prozent Gewinn ab. So gesehen „lohnt“ sich eine Versicherung prinzipiell nicht. Man braucht sie aber, siehe „zweitens“.
Zweitens: Die Haftpflichtversicherung brauche ich für die seltenen Fälle, die mich finanziell „heftig“ treffen würden. Da bin ich gerne bereit, im Verbund mit den anderen Versicherungsnehmern solche Lasten von vielen Schultern tragen zu lassen. Das ist der eigentliche Sinn von Versicherungen.
Drittens : Bagatell-Fälle zahle ich ggfls selber, dafür habe ich regelmäßig den deutlich günstigeren Beitrag mit Selbstbeteiligung.

Gruß
Karl

Ich habe gesucht unter Haftpflichtversicherung mit
Ausfalldeckung - das hörte sich recht wünschenswert an.

Hier kommt mein Standartspruch: Macht nur Sinn, wenn du
gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließt!

OK, ich habe gerade noch mal geguckt bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfalldeckung#Ausfalld…
„Leistungen aus der Ausfalldeckung können jedoch nur bezogen
werden, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel zur
Forderung vorliegt.“

Ich las als Beispiel man wird von einem versicherungslosen
Fahrradfahrer überfahren. Wenn die Schuld eindeutig ist,
sollte das doch eigentlich auch das Gerichtsurteil eindeutig
ausfallen und die Kosten der schuldigen Partei angelastet
werden? Ergo müsste doch auch ohne Rechtsschutzversicherung
gehen?

Hi,
prinzipiell geht das auch ohne RSV, da die Kosten für die Erlangung des Titels von der PHV im Regelfall übernommen werden. (RSV, wenn die dazu erforderlichen paar1000 € nicht vom Haushaltsgeld verauslagt werden können :wink:
Generell werden die Kosten zwar dem Schädiger auferlegt, aber:
„Wo nichts zu holen ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren.“
Deshalb Ausfalldeckung schon wichtig.
Gruß Keki

Hallo Karl-H.,

Erstens: Die Gesamtheit der Versicherungsnehmer zahlt die
Summe aller Schäden, für die sie in Haftung genommen werden,
selbst. Nämlich mit der Summe ihrer Beitragszahlungen.

Das stimmt natürlich, aber diese Schlussfolgerung…

So gesehen „lohnt“ sich eine Versicherung prinzipiell
nicht.

ist schon kurios. „Lohnt“ sich die Feuerwehr nur, wenn es bei Dir auch alle XY Jahre brennt?
Deine grundsätzlich durchaus richtige Sichtweise gilt übrigens auch für die Krankenversicherung usw.

Zweitens: Die Haftpflichtversicherung brauche ich für die
seltenen Fälle, die mich finanziell „heftig“ treffen würden.
Da bin ich gerne bereit, im Verbund mit den anderen
Versicherungsnehmern solche Lasten von vielen Schultern tragen
zu lassen. Das ist der eigentliche Sinn von Versicherungen.
Drittens : Bagatell-Fälle zahle ich ggfls selber, dafür habe
ich regelmäßig den deutlich günstigeren Beitrag mit
Selbstbeteiligung.

Das ist wieder absolut nachvollziehbar, passt aber m. E. nicht zu Deiner vorangegangenen Aussage.

Grüße, M

Hallo Karl-H.,

Erstens: Die Gesamtheit der Versicherungsnehmer zahlt die
Summe aller Schäden, für die sie in Haftung genommen werden,
selbst. Nämlich mit der Summe ihrer Beitragszahlungen.

Das stimmt natürlich, aber diese Schlussfolgerung…

So gesehen „lohnt“ sich eine Versicherung prinzipiell
nicht.

ist schon kurios. „Lohnt“ sich die Feuerwehr nur, wenn es bei
Dir auch alle XY Jahre brennt?

Das mit dem „lohnt nicht“ wäre in dem Sinne zu verstehen, dass man aus einer Versicherung keinen Gewinn zieht. Die Gesamtheit der Versicherten bezahlt ihre Schäden selber. Und das Versicherungsunternehmen arrangiert den Risikoausgleich.
Und um bei der Feuerwehr zu bleiben : Die brauche ich schon, aber nur wenn die Hütte brennt o.ä. . Um meinen Grill zu löschen rufe ich die allerdings nicht.

Deine grundsätzlich durchaus richtige Sichtweise gilt übrigens
auch für die Krankenversicherung usw.

Selbstredend. So etwas praktizieren durchaus die PKVs . Bei den GKVs geht man (aus politischen Gründen) nicht daran, obschon das dem System sehr dienlich sein dürfte.
Gruß
Karl

Hallo,

prinzipiell geht das auch ohne RSV, da die Kosten für die
Erlangung des Titels von der PHV im Regelfall übernommen
werden. (RSV, wenn die dazu erforderlichen paar1000 € nicht
vom Haushaltsgeld verauslagt werden können :wink:
Generell werden die Kosten zwar dem Schädiger auferlegt, aber:
„Wo nichts zu holen ist, hat auch der Kaiser sein Recht
verloren.“
Deshalb Ausfalldeckung schon wichtig.

naja, da es beitragsmäßig wenig Unterschied macht und mir auch wichtig erscheint nehme ich erstmal eine PHV mit Ausfallschutz und mache mir über die Durchsetzbarkeit erst mal keine weiteren Sorgen.

Stephanie

Selbstbeteiligung berechnen
Hallo,

ich habe noch eine Frage:

ich bin noch nicht ganz schlüssig, ob ich eine PHV mit Selbstbeteiligung oder ohne SB nehme. Für einige Versicherungspunkte gibt es aber auf jeden Fall eine Selbstbeteiligung:

Z. B.
Gefälligkeitsschäden
mitversichert bis 10.000 EUR, SB 300 EUR
ODER
Schlüsselverlust, fremder privater Schlüssel (Mietwohnung) mitversichert bis 30.000 EUR; SB 50 EUR

Wenn ich jetzt bei einer PHV generell SB bis 150 EUR angekreuzt habe, wie berechne ich dann noch solche gesondert aufgeführten Selbstbeteiligungen? Werden die dazu addiert 150 EUR + 50 EUR? Oder ist für so eine Leistung die Selbstbeteiligung generell nur 50 EUR???

Stephanie

Hallo Stephanie,

Wenn ich jetzt bei einer PHV generell SB bis 150 EUR
angekreuzt habe, wie berechne ich dann noch solche gesondert
aufgeführten Selbstbeteiligungen? Werden die dazu addiert 150
EUR + 50 EUR?

Wenn die SB generell bis €150 vereinbart ist, dann kommt da nichts mehr dazu.

Oder ist für so eine Leistung die Selbstbeteiligung generell nur 50 EUR???

Nein, auch hier gelten dann die €150 SB
Gruß
Karl

Hallo,

Auch ich Grüße Dich!

Und meine persönliche Meinung dazu ist wie folgt.
Erstens: Die Gesamtheit der Versicherungsnehmer zahlt die
Summe aller Schäden, für die sie in Haftung genommen werden,
selbst. Nämlich mit der Summe ihrer Beitragszahlungen.
Zusätzlich zwackt die Versicherung von den Beitragszahlungen
ihren Anteil für Administration und ein paar Prozent Gewinn
ab. So gesehen „lohnt“ sich eine Versicherung prinzipiell

Ich habe nirgendwo davon gesprochen, dass sich die Versicherung lohnen soll. Ich rede nur davon, dass es sich m.E. nicht lohnt, einen SB zu nehmen!

nicht. Man braucht sie aber, siehe „zweitens“.
Zweitens: Die Haftpflichtversicherung brauche ich für die
seltenen Fälle, die mich finanziell „heftig“ treffen würden.
Da bin ich gerne bereit, im Verbund mit den anderen
Versicherungsnehmern solche Lasten von vielen Schultern tragen
zu lassen. Das ist der eigentliche Sinn von Versicherungen.
Drittens : Bagatell-Fälle zahle ich ggfls selber, dafür habe
ich regelmäßig den deutlich günstigeren Beitrag mit
Selbstbeteiligung.

Eben dass bezweifle ich. O.K., wenn ich Beiträge von über € 100,- heranziehe gebe ich Dir recht. Aber es gibt genügend Versicherer auf dem Markt, die umfangreiche Deckungen, inkl. Ausfalldeckung, deliktsunfähige Kinder usw., zu einem Beitrag um doe € 60 anbieten UND DAS OHNE SB. Da kannst du mir nicht dagen dass ich durch einen SB einen deutlich günstigeren Beitrag haben kann!

Gruß
Karl

Grüße
Mike

Hallo Stephanie,

Hallo Karl,

Wenn die SB generell bis €150 vereinbart ist, dann kommt da
nichts mehr dazu.

Entschuldigung, dass ist nicht richtig! Wenn Sie eine Ausfalldeckung mit € 300,-SB vereinbart, warum soll dann zu den € 150,-nichts mehr hinzu kommen? Natürlich muß Sie die € 300,-SB zahlen im Falle eines Schadens zur Ausfalldeckung!!

Oder ist für so eine Leistung die Selbstbeteiligung generell nur 50 EUR???

Nein, auch hier gelten dann die €150 SB
Gruß
Karl

Gruß
Mike

Vertrag abgeschlossen
Hallo,

Vertrag abgeschlossen.

Nach langem hin und her überlegen habe ich mich doch gegen SB entschieden (außer für Punkte wie Schlüsselverlust, bei denen alle Versicherer eine SB hatten).

Bei XXX gab es eine breite Auswahl von Versicherungen, bei SB zahlreiche von 50-60 Euro.

Ob der Beitrag mehr 50 oder mehr 60 Euro war, schien überwiegend daran zu liegen, ob die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden bei 3, 5 oder 10 Millionen lag. Das Wesentliche deckten alle Versicherungen ab, der Unterschied war im Detail und Extras z. B. bei Regressansprüchen von Sozialversicherungsträgern; Laborarbeiten, Versicherungssumme für Schlüsselverlust oder Versicherung gemieteter und geliehener Sachen. Irgendeine Kleinigkeit fehlte bei allen, aber ich habe jetzt eine PHV die alle wesentlichen Punkte abdeckt, ein gutes Preis- Leistungsverhältnis bietet und mit der ich denke ich gut leben kann.

Stephanie


[MOD] Link entfernt
CM

Hallo Mike,

Wenn die SB generell bis €150 vereinbart ist, dann kommt da
nichts mehr dazu.

Entschuldigung, dass ist nicht richtig! Wenn Sie eine
Ausfalldeckung mit € 300,-SB vereinbart, warum soll dann zu
den € 150,-nichts mehr hinzu kommen? Natürlich muß Sie die €
300,-SB zahlen im Falle eines Schadens zur Ausfalldeckung!!

Die Frage war: Ohne SB gab es €50 Einbehalt der Versicherung bei Schlüsselverlust. Wie sieht das denn nun mit SB von €150, kommen dann diese €50 beim Schlüsselverlust zusätzlich drauf ? Bzw bei einem Schlüsselverlustschaden von zB €500 : Erstattung durch die Versicherung in Höhe von €500-€50-€150=€300 oder €500-€150=€350 ?
Und da trifft doch letzters zu, oder bin ich da auf dem „Holzwege“ ?
Gruß
Karl

Hallo Mike,

Hallo Karl,

Die Frage war: Ohne SB gab es €50 Einbehalt
der Versicherung bei Schlüsselverlust. Wie sieht das denn nun
mit SB von €150, kommen dann diese €50 beim
Schlüsselverlust zusätzlich drauf ? Bzw bei einem
Schlüsselverlustschaden von zB €500 : Erstattung durch die
Versicherung in Höhe von €500-€50-€150=€300 oder
€500-€150=€350 ?
Und da trifft doch letzters zu, oder bin ich da auf dem
„Holzwege“ ?

Hier scheiden sich die Geister. Weil mich das interessierte, habe ich mit diversen Leistungsabteilungen gesprochen, aber das Ergebnis war nicht sehr befriedigend. Es wird unterschiedlich gehandhabt und auf Anhieb konnte mir keiner etwas sagen, schon seltsam.

Grüße

Gruß
Karl

Mike