Haftpflichtversicherung Rasenmähen

Hallo,
ich habe zu Hause meinen Rasen gemäht. Dabei ist ein Stein an ein parkendes Auto geflogen und hat eine Delle verursacht. Ich habe diesen Schaden meiner Haftpflichtversicherung gemeldet. Daraufhin hat die Versicherung geschrieben, ob ich den Rasen nach Steinen durchsucht habe. Ich habe geschrieben, dass ich Schneckenkorn gesäht habe und mir beim Einsammeln der Schnecken Steine aufgefallen wären. Jetzt schreibt die Versicherung, dass sie keine Haftungsgrundlage erkennen, weil ich nicht grob fahrlässig gehandelt habe.
Was ist zu tun?

Was ist zu tun?

Nichts. Die Versicherung ist der Meinung, dass hier keine Haftung Deinerseits vorliegt, sie also auch nicht leisten muß. Wenn Du nicht willst, dass der Geschädigte den Schaden selerb tragen muß, mußt Du schon in die eigene Tasche greifen, verpflichtet bist Du dazu nicht.

Hallo,
nur ergänzend zu Nordlicht: es muss nicht „grob fahrlässig“ sein, um in die Haftung genommen zu werden, „fahrlässig“ reicht da aus. Das zu Beurteilen ist die Aufgabe der Haftpflichtversicherung und offensichtlich sieht sie die Haftpflicht als nicht gegeben an. Damit hast Du den Versicherungsschutz erhalten (in Form der Abwehr unberechtiger Ansprüche) und mußt nichts weiteres tun. Sollte der Fahrzeugbesitzer auf die Idee kommen, Dich zu verklagen, muss Deine Haftpflichtversicherung auch für dieses aufkommen,
viele Grüße
Andreas

Hallo,

ich sehe die Sache ein wenig anders.
Da du ja die Steine gesehen hast und sie nicht entfernt hast, hast du deine Sorgfaltspflicht verletzt. Damit ist m.E. der Anspruch des Nachbarn gerechtfertigt und die Haftpflichtversicherung muß leisten. Wäre ja noch schöner, wenn man grob fahrlässig handeln müsste.

Kann es aber sein, daß Sie dir sogar grobe Fahrlässigkeit vorwirft (in dem du die Steine nicht entfernt hast obwohl du von Ihnen wusstest) und sie dich somit zwar in der Haftung sieht, sich aber aus der Deckung befreit ?

Dann solltest du schleunigst zu einer Gesellschaft wechseln, die grobe Fahrlässigkeit mitversichert

Kann es aber sein, daß Sie dir sogar grobe Fahrlässigkeit
vorwirft (in dem du die Steine nicht entfernt hast obwohl du

Die Versicherung argumentiert, weil keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt würde der OP nicht haften. Von Vorwerfen kann also keine Rede sein

Dann solltest du schleunigst zu einer Gesellschaft wechseln,
die grobe Fahrlässigkeit mitversichert

Die scheint bei ihm mitversichert zu sein.

Gerade deshalb verweise ich ja auf die Option einer Fehlinterpretation des Ablehnungsschreibens. Dann würde ein Schuh daraus

Gerade deshalb verweise ich ja auf die Option einer
Fehlinterpretation des Ablehnungsschreibens. Dann würde ein
Schuh daraus

Hallo,

ich stimme Poseidon vollkommen zu. Seit wann muß ich grob fahrlässig handeln um Deckung ind er PHV zu erhalten? Fahrlässigkeit reicht vollkommen aus! Bis vor wenigen Jahren wurde grobe Fahrlässigkeit vollkommen ausgeschlossen.

Der Schaden ist m.E. vom VR zu übernehmen!

Grüße
Mike

Hallo,

m.E. ist das höhere Gewalt, ist aber auch egal!

Fakt ist, der Geschädigte muss gegen den Schädiger vorgehen, um eine Übernahme des Schadens zu erreichen. Die Haftpflichtversicherung wird dies dann mit dem Geschädigten klären. Der Schädiger ist da komplett außen vor und sollte m.E. auch nichts unternehmen.

Gruß
CM

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zurück auf Los, ziehe nicht 4000 DM ein

ich stimme Poseidon vollkommen zu. Seit wann muß ich grob
fahrlässig handeln um Deckung ind er PHV zu erhalten?

Da hast Du recht, bereits einfache Fahrlässigkeit begründet i. d. R. eine Haftung.

Bis vor wenigen Jahren
wurde grobe Fahrlässigkeit vollkommen ausgeschlossen.

In diesem Punkt liegt Ihr leider alle falsch bzw. verwechselt etwas: die grobe Fahrlässigkeit war und ist in der Haftpflicht schon immer gedeckt gewesen und war niemals ausgeschlossen. „Nur“ in der Sach- und Kfz-Versicherung gab/gibt es diesen Ausschluss (der jetzt aber häufig schon wieder mit eingeschlossen ist).

Der Schaden ist m.E. vom VR zu übernehmen!

Der Schaden wird ja auch übernommen, nur eben nicht in Form einer Zahlung an den Geschädigten. Wenn keine Haftung besteht, ist es ja auch okay, dass nicht gezahlt wird.

Grüße, M

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In diesem Punkt liegt Ihr leider alle falsch bzw. verwechselt
etwas: die grobe Fahrlässigkeit war und ist in der Haftpflicht
schon immer gedeckt gewesen und war niemals ausgeschlossen.
„Nur“ in der Sach- und Kfz-Versicherung gab/gibt es diesen
Ausschluss (der jetzt aber häufig schon wieder mit
eingeschlossen ist).

Hallo Masch,

danke für den Hinweis. Leider geistert diese - wie auch die ein oder andere weitere - Mär von der nicht mitversicherten groben Fahrlässigkeit mit schöner Regelmäßig- wie auch Hartnäckigkeit durch die Fachkreise.

Vielleicht sollten wir aber dem Fragesteller zuliebe nochmal auf den Kern seiner Frage zu sprechen kommen und darlegen, was hier wohl von Seiten des Versicherers passiert ist:
Die private Haftpflichtversicherung prüft zunächst die Haftungsfrage. Sie klärt also, ob den Verursacher des Schadens eine Schuld trifft oder nicht.
Das hat sie hier u.a. dadurch gemacht, dass sie die Frage nach den Steinen auf dem Rasen gestellt hat.
Da der Versicherungsnehmer angegeben hat, dass ihm beim vorangegangenen Schneckensuchen keine Steine aufgefallen sind, kann der Versicherer daher davon ausgehen, dass der Schädiger seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Ihn trifft also kein Verschulden - ob aus einfacher oder grober Fahrlässigkeit heraus, ist ja - wie bereits diskutiert - hier eh nicht massgeblich.

In der Folge müsste - soweit noch nicht geschehen - die Versicherung ihrer zweiten Aufgabe aus dem Haftpflichtvertrag nachkommen. Nämlich der Ablehnung des Schadens gegenüber dem GESCHÄDIGTEN.

Dies alles fusst auf den Vorschriften aus dem berühmt-berüchtigten § 823 BGB und hat - und das sei betont - nichts mit einer vermeintlichen oder auch tatsächlichen moralischen Verpflichtung des Schädigers gegenüber dem Geschädigten zu tun.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

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Ihr habt natürlich vollkommen recht. Wenn man nicht richtig abgrenzt. Mir schwirrte nur der Satz „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ im Kopf herum. Aber das kommt natürlich aus dem Kfz. Bereich.

Danke für die Korrektur!

Viele Grüße
Mike

Moin zusammen,

danke für die angeregte Diskussion.
M. E. hat er grob fahrlässig gehandelt weil er von den Steinen wusste und sie nicht entfernt hat.
Oder habe ich da was übersehen ?

M. E. hat er grob fahrlässig gehandelt weil er von den Steinen
wusste und sie nicht entfernt hat.

Hallo,
naja die Abgrenzung grob fahrlässig, fahrlässig usw. ist schwierig und füllt ja ganze Ordner der Rechtssprechung.

Ich würde die grobe Fahrlässigkeit aus dem bisher beschriebenen Sachverhalt verneinen.

Ich nehme an , der Haftpflichtversicherer hat aufgrund „höherer Gewalt“ die Haftung abgelehnt, da ja Steine im Boden natürlich vorkommen und dabei besteht dann kein Verstoß gegen irgendwelche Verkehrssicherungspflichten.

Andreas

Hallo Frank

Das hat sie hier u.a. dadurch gemacht, dass sie die Frage nach
den Steinen auf dem Rasen gestellt hat.
Da der Versicherungsnehmer angegeben hat, dass ihm beim
vorangegangenen Schneckensuchen keine Steine aufgefallen sind,

der Fragesteller schreibt aber doch: beim Schneckensuchen sind ihm STEINE AUFGEFALLEN…

kann der Versicherer daher davon ausgehen, dass der Schädiger
seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

wenn er die weggeräumt haben sollte, was aber augenscheinlich nicht passiert ist

Ihn trifft also kein Verschulden - ob aus einfacher oder
grober Fahrlässigkeit heraus, ist ja - wie bereits diskutiert

  • hier eh nicht massgeblich.

das seh ich aber anders. Ich sehe die Steine, räume die dann nicht weg und handel damit NICHT fahrlässig oder grob fahrlässig?? Meiner Meinung nach riskiere ich damit bewusst einen evtl. „Fehlschuss“.

LG
Mikesch

der Fragesteller schreibt aber doch: beim Schneckensuchen sind
ihm STEINE AUFGEFALLEN…

Ich glaube, dieser Thread leidet an einem sprachlichen Problem.

Die einen denken, der OP hätte der Versicherung gesagt: „Ich habe Schneckenkorn gesäht und mir wären beim Einsammeln der Schnecken Steine aufgefallen.“ Im Sinne von „ich habe KEINE Steine gesehen“.

Die anderen denken, der OP hätte der Versicherung gesagt: „Ich habe Schneckenkorn gesäht und mir sind beim Einsammeln der Schnecken Steine aufgefallen.“ Im Sinne von „ich HABE Steine gesehen“.

Kann man beides in die indirekte Rede des OP hineinlesen, der Konjunktiv „wären“ kann sowohl wörtlich vorgekommen sein als auch durch die Umformung in die indirekte Rede erst entstanden sein. Kann nur er aufklären.

Viele Grüße,
Sebastian

Hallo Basti :wink:

der Fragesteller schreibt aber doch: beim Schneckensuchen sind
ihm STEINE AUFGEFALLEN…

Ich glaube, dieser Thread leidet an einem sprachlichen
Problem.

eher an einer Leseschwäche

Die anderen denken, der OP hätte der Versicherung gesagt: „Ich
habe Schneckenkorn gesäht und mir sind beim Einsammeln der
Schnecken Steine aufgefallen.“ Im Sinne von „ich HABE Steine
gesehen“.

Kann man beides in die indirekte Rede des OP hineinlesen,

muss man nicht hineinlesen, nur richtig lesen und das scheint hier wohl das Problem zu sein :wink:

Der Fragesteller schreibt eindeutig, dass er STEINE GESEHEN hat … nochmals den Ausgangsthread sorgfältig lesen :wink:

LG
Mikesch

eher an einer Leseschwäche

Nun… wenn mehrere Leute die gleiche Leseschwäche haben, hat sich vielleicht auch der Schreiber nicht ganz klar ausgedrückt.

muss man nicht hineinlesen, nur richtig lesen und das scheint
hier wohl das Problem zu sein :wink:

Oder vielmehr richtig und unzweideutig posten.

Der Fragesteller schreibt eindeutig, dass er STEINE GESEHEN
hat … nochmals den Ausgangsthread sorgfältig lesen :wink:

Die Indizien sprechen gegen deine behauptete Eindeutigkeit.

Er könnte zur Versicherung gesagt haben „Da waren keine Steine. Ich habe den Rasen nach Schnecken dursucht, da wären mir Steine aufgefallen“. Das ohne den ersten Satz in indirekte Rede gesetzt ergibt das Originalposting.

Grüße,
Sebastian

Hallo Mikesch,

wer im Glashaus sitzt, sollte im Keller …

muss man nicht hineinlesen, nur richtig lesen und das scheint
hier wohl das Problem zu sein :wink:

Der Fragesteller schreibt eindeutig, dass er STEINE GESEHEN
hat … nochmals den Ausgangsthread sorgfältig lesen :wink:

WO steht das??? Wo schreibt er, dass ihm Steine aufgefallen SIND (ich lege Wert auf dieses Wort, denn der FS spricht im zweiten Teil seines Satzes im Konjunktiv. Sinngemäß: „Ich HABE Schneckenkorn … Steine WÄREN mir aufgefallen.“).

Also halte Dich doch bitte freundlicherweise mit Unterstellungen einer Leseschwäche und fehlender Sorgfalt zurück. Danke.

Keine Grüße
Frank Hackenbruch

[Team] abgeschlossen
Hallo,

ich habe den Nebenstrang abgeschlossen, da die Diskussion sich nur noch im Kreis dreht. Die Frage des Ursprungsposters wurde auch bereits verständlich beantwortet.

Warum so bemüht die Aussage des Ursprungspostings verändert wird, lässt sich nur vermuten…

Gruß
Thomas