Haftpflichtversicherung- schadenspät gemeldet

hey, wer kennt sich da aus?
wir sind bei der HDI privat haftpflichtversicherut. Wir ziehen aus unserer Wohnung aus und haben aber mit unserm schreibtischstuhl das Laminat abplatzen lassen. sogesagt eine Beschädigung als fall für die haftpflicht da die vermietung das geld dafür haben möchte.

Der schaden ist aber im Dezember letzten Jahres passiert, da haben wir es unserer vermietung gemeldet , die meinten der versicherung sollen wir den Schaden bei auszug mitteilen. Nun haben wir noch die Möglichkeit das die versicherung für den schaden aufkommt?
lg

haben wir noch die Möglichkeit das die versicherung für den :schaden aufkommt?
lg

JA !

Hallo,

grundsätzlich ist jeder Schaden umgehend dem Versicherer anzuzeigen. Dies ist hier nun nicht der Fall.

Es kann also durchaus sein, dass der Versicherer sich auf diese Obliegenheitsverletzung beruft und den Versicherungsschutz entsprechend ablehnt.

Davon macht der Versicherer regelmäßig dann Gebrauch, wenn man ihm durch die verspätete Meldung die Möglichkeit genommen hat, den Schaden zu begutachten und die Schadenhöhe zu beeinflussen durch z.B. das Anbieten von schadenmindernden Maßnahmen.

Sollte der Versicherer die Deckung wegen verspäteter Meldung ablehnen, obwohl ihm hieraus kein Nachteil entstanden ist, d.h. der Schaden ist noch vorhanden und kann entsprechend besichtigt werden, etc. so würde ich auch entsprechend gegenüber dem Versicherer argumentieren.

Hoffe dies hilft schon mal.

Viele Grüße
Nancy

Wie bitte, was bitte?

Die Vermietung will Geld haben?

Versuch macht kluch!

auch anonym

Hallo,

  1. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen Kunde und Versicherung, daher nicht von der Vermietung vorschreiben lassen, wann was zu melden ist. Es gibt sog. Obliegenheiten in einem Haftpflichtvertrag, die der Kunde zu erüllen hat, um seinen Anspruch aufrecht zu erhalten. Hierzu gehört auch die „unverzügliche Meldung“ eines Schadens. Damit hat es sich nun allerdings schon erledigt, wenn der Schaden bereits vor 10 Monaten entstanden ist. Die HDi könnte also BERECHTIGT die Leistung verweigern, wenn man ihnen TATSÄCHLICH mitteilt, dass es im DEZEMBER 2009 passiert ist (zwinker zwinker!).

  2. Voraussetzung für eine Leistung ist aber zunächst einmal, dass sog. Mietsachschäden mitversichert sind. Bei mittelmäßigen und guten Produkten ist das aber i. d. R. der Fall. Kann man durch einen Blick in die Police u. U. klären.

  3. Separater Hinweis: Normaler Weise unterliegen Fußbodenbeläge einem gewissen Verschleiß. Hier könnte man sich also streiten, ob die Hausverwaltung einen berechtigten Anspruch hat. Wenn die allerdings im Zweifelsfall einfach einen Teil der Kaution behalten, dann zieht man natürlich den kürzeren.

Was das jetzt hilfreich oder war das hilfreich?! :smile:

Gruß aus Berlin

Alexander Haid
Versicherungsmakler

Danke sehr,
angenommen man würde den Tatsächlichen zeitpunkt verschweigen…Die Hausverwaltung hat aber ins Protokoll genommen das wir den schaden im Dezember gemeldet haben.- Muss man ja aber nichtbei der Versicherung angeben das die Hausverwaltung da in Kenntnis gesetzt wurde oder? Diese hätte es ja auch erst bei Auszug im Übernahmeprotokoll hinterlegt haben das einSchaden entstand oder? Setzten die Versicherungen sich bezüglich des Schadens mit der hausverwaltung auseinander? mündlich u.u?

Danke für die antwort

Hmm,

dazu will ich lieber nicht viel sagen. Fakt ist, dass Versicherungen hier durchaus mal intensive Nachforschungen anstellen können. Bei bewussten Falschangaben kann das also leicht nach hinten losgehen…

was wäre im schlimmsten fall zu erwarten?

1 Jahr Gefängnis!

…kein Scherz! Sowas gibt’s auch auf Versicherungsbetrug!

was wäre im schlimmsten fall zu erwarten?

Why not? Fragen sie ihren Versicherer!

Hallo!

Kurze Rückfrage:

Ist der HDI schon informiert?

Grundsätzlich ist es natürlich sinnvoll, das man Schäden bei Auszug meldet!

Der Versicherung muß man den Schaden melden, wenn er angefallen ist.

Wenn es ein Übergabeprotokoll gibt, sind Schäden beim Auszug natürlich am besten festzuhalten und es macht auch Sinn, dann mehrere Schäden zusammen zu fassen.

Wenn dann der Vermieter Ansprüche stellt, ist genau der richtige Zeitpunkt dies der Versicherung zu melden, denn man ist ja verpflichtet den Schaden, sprich wenn Ansprüche an den Versicherten gestellt werden, dies der Versicherung mitzuteilen.

Etwas anderes ist es, wenn ein Schaden passiert, man erkennt, daß Ansprüche daraus resultieren und man der Versicherung dies sehr lange nicht mitteilt.

Dann besteht ein Rücktrittsrecht des Versicherers.

Das wird allerdings in der Regel nicht so kleinlich gehandhabt!

Falls doch, wäre es ein guter Grund mal vertieft über seine Haftpflicht nachzudenken!

Gruß
Christoph Mittler

ich würde den Schaden wahrheitsgemäß melden - sollte der Versicherer ablehnen wg. verspäteter Meldung, dann hat sich das der Vermieter anrechnen zu lassen.
mfG
WS

Hallo,

ob euer bestehender Vertrag dafür aufkommt, könnt ihr nur dort erfragen. Ich kenne die konkret mit HDI vereinbarten Bedingungen nicht und kann mich daher nicht dazu äußern.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Sorry,das ich erst heute antworte, war lange nicht online:
Grundsätzlich sind Schäden unverzüglich anzumelden, da es ja auch um die Feststellung der Höhe und die Vermeidung der Ausweitung einer Beschädigung geht.
Andererseits kann man manchmal erst dann melden, wenn konkrete Forderungen vorliegen. Also ich würde den Fall melden. Noch ein Hinweis: Der Vermieter hat nur einen Anspruch auf den Zeitwertersatz.
Viele Grüße
Jürgen Glaser

Hallo auch!

Den Schaden einfach melden. Wenn nachgefragt wird, warum erst jetzt gemeldet wird, dem Versicherer genau das mitteilen, was der Vermieter gesagt hat. Hier sollten keine Schwierigkeiten bei der Regulierung entstehen.

Gruß
CKH