Haftpflichtversicherung Spiegel Hotelzimmer

Hallo zusammen,

meiner Freundin ist während eines Aufenthaltes in einem Hotel der Hotelzimmerspiegel zu Bruch gegangen.
Jetzt hat sie den Schaden gemeldet (Haftpflicht).
Die Vers. lässt nun fragen, ob der Spiegel „festverklebt“ an der Wand war? Ist das denn nicht egal???
Weiss einer, was es damit auf sich haben könnte.
Sie meint der Spiegel wäre aufgehängt (also mit Schrauben) an der Wand gewesen. Glaubt ihr, die Versicherung will sich einen Ausschlupf suchen???

mfg

Hallo heidelbeer0403,

Hallo zusammen,

meiner Freundin ist während eines Aufenthaltes in einem Hotel
der Hotelzimmerspiegel zu Bruch gegangen.

nur, um sicher zu gehen: Privater oder geschäftlicher Aufenthalt?

Jetzt hat sie den Schaden gemeldet (Haftpflicht).
Die Vers. lässt nun fragen, ob der Spiegel „festverklebt“ an
der Wand war? Ist das denn nicht egal???
Weiss einer, was es damit auf sich haben könnte.

Auch hier gilt wieder, was schon manchem Fragenden hier bereits geantwortet wurde: Anhand der wenigen Infos lässt sich die Frage nicht 100%-ig beantworten. Dazu reichen die Angaben einfach nicht aus, sorry.

Aber dennoch ein Versuch:
1.) Ein festverklebter Spiegel ist - was die Austauschkosten betrifft - teurer. Also kann ein eventueller Anspruch, der geltend gemacht wird, besser der Höhe nach eingeschätzt werden.
2.) Sollte der Spiegel herunter gefallen sein, ist zu klären, wie es dazu kommen konnte. Liegen „bauliche“ Mängel vor (dann trifft Ihre Bekannte keine oder eine verminderte Schuld = geringere Schadenersatzpflicht) oder ist der Schaden ausschließlich auf eine (fahrlässige, somit schuldhafte) Handlung Ihrer Bekannten zurück zu führen?

Sie meint der Spiegel wäre aufgehängt (also mit Schrauben) an
der Wand gewesen. Glaubt ihr, die Versicherung will sich einen
Ausschlupf suchen???

Nein, die Versicherung sucht keinen „Ausschlupf“. Sie versucht zu klären, ob eine Schadenersatzpflicht vorliegt oder ob der Schaden ganz oder teilweise (auf jeden Fall aber im Sinne der Kundin und der Bedingungen) gegenüber dem ANSPRUCHSTELLER (also dem Hotel, NICHT gegenüber Ihrer Bekannten) abzulehnen ist.

Einzig möglicher und zulässiger Tipp: Ihre Bekannte möge die Frage so ehrlich und exakt wie möglich beantworten.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Sie meint der Spiegel wäre aufgehängt (also mit Schrauben) an
der Wand gewesen. Glaubt ihr, die Versicherung will sich einen
Ausschlupf suchen???

Nein, bei einigen Tarifen sind Mietsachschäden versichert, die sich aber nur auf fest montierte Gegenstände (Waschbecken, Toilettenbecken, fest montierte Spiegel) beziehen. War der Spiegel verschraubt, scheint der Schaden versichert zu sein.

Hallo Nordlicht,

Danke für den Hinweis.
Das kommt davon, wenn man seinen Kunden regelmäßig Tarife vorstellt, in denen auch die übrigen Mietsachschäden mitversichert sind. Da denkt man (also ich) nicht mehr daran, dass es im „Standard“-Produkt nicht eingeschlossen ist.
Insofern also eine wichtige Ergänzung zu meinem ersten Posting.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]