In diesem Fall, wehrt der Versicherer den Schaden für seinen
Versicherungsnehmer ab.
In dem die Versicherte den Stein schimss und die Motorhaube am
Auto des Nachbars traf, liegt der Schaden aber vor.
Ich gehe davon aus, dass durch diesen Steinwurf zwar ein Schaden entstanden sein kann,
der aber mit dem geltend gemachten Schaden nicht übereinstimmt.
Dies bedeutet der Nachbar hat mehr gefordert.
Oder der Stein kann diesen Schaden nicht verursacht haben.
Dies hat sicherlich ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigers ergeben.
So aber
belastet der entstandenen Schaden das Vermögen des
Geschädigten, nicht der Versicherten.
Nein - denn vermutlich war davor schon ein Schaden vorhanden.
Welchen Schaden könnte
die Versicherung für die Versicherte abwehren, wenn die
Versicherung sich der Leistungsprlicht nicht einfach nur
entzieht - typisch Versicherung
?
Die Versicherung entzieht sich nicht der Leistungspflicht,
wehrt nur unberechtige Schadensansprüche ab.
Dies bedeutet dann auch, dass der Versicherungsnehmer nichts zahlen muss !
Solange der Nachweis nicht erbracht wird, bleibt nur der
Klageweg des Geschädigten.
Richtig - das sollte der Geschädigte tun, wenn er sich sicher ist, dass der Schaden durch den Steinwurf entstanden ist.
Wer ersetzt dem Geschädigten den zusätzlich notwendigen
Aufwand, um den Schadensumfang nachzuweisen?
Die erforderlichen Gerichtskosten bzw. Rechtsanwaltskosten werden von der Partei die den Rechtsstreit verliert übernommen.
Warum reicht
dafür nicht die Aussage der Schädigerin? Sie hat ja gesagt,
dass sie den entstandenen Schaden im vollen Umfang verursacht
hat?
Das kann sie nicht, da Sie aus der Ferne nicht erkennen konnte (zum Zeitpunkt des Steinwurfes), ob bereits Schäden an dem Auto waren.
Die Gutachter- und Gegengutachterkosten wären unnötig
und blieben allen Betieligten erspart.
Nein - wenn man auf den Kfz-Sachverständigen verzichtet, wäre bei den meisten Schäden Lug und Trug möglich und würde auch ausgenutzt werden.
Hat der Gesetzgeber bei der Nachweispflicht womöglich die
Position der Haftpflichtversicherungen indirekt zum Nachteil
der Versicherten und direkt zum Nachteil der Geschädigten
gestärkt? Die sind es schließlich, die sich vor Ort (!) nur in
die Haare kriegen. Die Haftplichtversicherung ist fein raus.
Nein - der Versicherungsnehmer muss alle weiteren Forderungen vom Geschädigten an die Versicherung weiterleiten. Diese wird ihm dann antworten.
Wo ist die Versicherung, bei der absehbar zunehmenden
Konfrontation zwischen den Nachbarn?
Auf der Seite des Versicherungsnehmers.
Gruß Merger