Haftpflichtversicherung und Kinder

Hallo,

da sei eine Mutter mit einem Kind, das noch keine 18 Jahre sei, aus Gründen einer Berufausbildung aber schon eine eigene Wohnung in einer Nachbarstadt hat. An diesem Wohnort musste sich das Kind aus verschiedenen Gründen mit erstem Wohnsitz melden.

Frage nun, ist dieses Kind durch die private Haftpflichtversicherung der Mutter weiterhin mitversichert, es befindet sich ja noch in einer Berufausbildung, oder muss es eine eigene Versicherung abschließen, weil es einen eigenen Haushalt führt.
Und würde es einen Unterschied machen, wenn das Kind in wenigen Monaten volljährig würde. Die Berufsausbildung dauert noch etwa zwei Jahre

Gandalf

Nein…
…sie müssen im selben Haushalt, leben um mitversichert zu sein.

LG

Hallo Gandalf,

das kommt auf die Vertragsbedingungen an.

Bei den meisten Versicherer ist das Kind bis zur Beendigung der ersten Ausbildung mitversichert.
Ausnahme wäre, wenn das Kind verheiratet ist.

Diese Regelung mit dem 1. Wohnsitz hat man meist bei Studenten und dies zählt auch als Ausbildung.

Gruß Merger

…sie müssen im selben Haushalt, leben um mitversichert zu
sein.

LG

Dies ist leider falsch. Es kommt immer auf die Vertragsbedingungen an.

Schließe mich meinem Kollegen an.

Es ist in den Versicherungsbedingungen geregelt OB ein gemeinsamer Haushalt erforderlich ist. Manchmal findet man auch die Formulierung das ein getrennter Haushalt dann OK ist, wenn der neue Wohnsitz nur für die Ausbildung aufgenommen wurde.

Mit freundlichen Grüßen aus Saarbrücken
Claude Burgard
„Gepr. Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK)“
http://www.versicherung-saarland.de

…sie müssen im selben Haushalt, leben um mitversichert zu sein.

… das hängt von den Vertragsbedingungen ab, ist also firmenspezifisch.