Haftpflichtversicherung - verzwickte Situation

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe unglücklicherweise letzte Woche einen Haftpflichtschaden verursacht: bei einer Freundin ist mir ein Klassiker passiert, ich habe ein Glas Cola auf Ihren Laptop verschüttet.
Den Schaden habe ich meiner jetzigen Versicherung umgehend gemeldet, und das Regulierungs-Prozedere ist mittlerweile in Gange. Jedoch stehe ich nun vor einem weiteren Problem, denn eigentlich wollte ich in einigen Wochen meine Haftpflichtpolice beim jetzigen Versicherer kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.
Die Kündigungsfrist für meine aktuelle Police beträgt 3 Monate, und ich muss spätestens zum 15. August die Kündigung einreichen, damit sie sich nicht um ein weiteres Jahr verlängert.
Die Fragen, die sich mir stellen, sind folgende: soll ich trotzdem kündigen auch wenn die Regulierung des Schadens zum Kündigungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist? Muss meine Freundin sich nun mit der Einreichung der Unterlagen besonders beeilen? (Ich kann sie ja nun nicht auch noch zusätzlich zu dem von mir verursachten Desaster dazu zwingen, „Gas zu geben“ und die Sache mir zuliebe schnellstmöglich abzuschließen. Sie hat sowieso chronisch zu wenig Zeit und muss sich dank mir nun auch noch um einen Kostenvoranschlag, Reparatur und einen neuen Laptop kümmern…)
Vielen Dank für Ihren fachmännischen Rat!

Hallo dive.75,

es gibt ein Kündigungsrecht nach Versicherungsfall. Nach Zahlung der Entschädigung hat der Versicherungsnehmer einen Monat Zeit, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung (oder auch zum Ende der Versicherungsperiode) zu kündigen.

http://www.versicherungsgesetze.de/versicherungsvert…

Viele Grüße, Barbara

Hallo,

grundsätzlich hat das Eine mit den Anderen nichts zu tun.

Sie können den Vertrag kündigen, wie geplant.

Normalerweise erfährt der Schadensachbearbeiter von der Kündigung noch nicht einmal etwas.

Hoffe das hilft Ihnen ein wenig weiter.

Viele Grüße
Nancy

Hallo!

Laut Versicherungsbedingungen ist eine Sonderkündigung aufgrund eines Schadens innerhalb eines Monats NACH SCHADENABWICKLUNG (!!!) möglich!

Hallo,

der Schaden hat nicht wirklich was mit einer etwaigen ordentl. Kündigung des VN zum Ablauf zu tun.
Hier wäre lediglich dann bissel Fingespitzengefühl erforderlich (oder im Zweifel die Kündg. zu unterlassen…), wenn es sich um einen Schaden handeln würde, der vertragl. nicht entschädigungspflichtig wäre, vom Versicherer also auf Kulanz-Basis reguliert würde. Das kann ich aber anhand Ihrer Schadenschilderung nicht erkennen. Mithin steht einer Kündigung nicht wirkl. was im Wege.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo!

Laut Versicherungsbedingungen ist eine Sonderkündigung
aufgrund eines Schadens innerhalb eines Monats NACH
SCHADENABWICKLUNG (!!!) möglich!

Liebe Experten,
Vielen Dank für Ihre Antworten!

Das mit dem Sonderkündigungsrecht ist mir bekannt.
Mein Szenario ist aber ein anderes: wenn ich JETZT schon kündige, meine Freundin aber die vom Versicherer geforderten Unterlagen erst so spät einschickt, dass mein Vertrag schon erledigt ist (ca. 20. November 2010), was passiert dann? Ich wäre zwar fristgerecht raus aus meinem Vertrag, aber wird die Versicherung meiner Freundin den Schaden dann trotzdem noch ersetzen müssen?

Mit einem Wort: JA!

Hallo,
zwei grundsätzliche Sachen:

  1. Die Kündigung sollte die Schadenbearbeitung nicht beeinflussen,
  2. nach der Regulierung/Ablehnung eines Schadens besteht in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht.
    Hilft das
    Jürgen Glaser

selbstverständlich können Sie sofort kündigen - das hat auf die Schadenregulierung keinen Einfluss. Ihre Freundin muss sich deswegen auch nicht beeilen.
MfG
Dr.Schamberger

Das eine hat nichts mit dem anderen zutuen. Die Regulierungspflicht des Schadens während der Laufzeit des Vertrages ist eines, die Kündigung des Vertrages zum Ablauf ist etwas anderes. Wenn der Schaden während der Laufzeit des Vertrages angezeigt wurde hat der Versicherer zu regulieren! Egal, ob der Vertrag zur Hauptfälligkeit weiterläuft oder gekündigt wird. Der Schadensachbearbeiter kriegt das u.U. gar nicht mit. Somit ist die zweite Frage eigentlich auch beantwortet. Ihr Freundin muss jetzt nicht überäßig Gas geben, sollte das ganze aber in einer normalen Zeit abwickeln. Nutzungsausfall gibt es in aller Regeln in solchen Fällen nicht!

Hallo,

nach der Schadensregulierung besteht ein Sonderkündigungsrecht!

Gruß jochen

Hallo auch!

Die Kündigung der Police ist immer unabhängig vom eingetretenen Schadenfall zu sehen. Eigentlich braucht man hier gar nichts weiter zu machen, denn nach Regulierung des Schadens hat man ein Sonderkündigungsrecht, in dem man den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Regulierung kündigen kann, entweder zu sofort oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode.

Aber: ein regulierter Schaden ist bei dem neuen Versicherer anzuzeigen (sog. vorvertragliche Anzeigepflicht gemäß Versicherungsvertragsgesetz), und dieser muss den neuen Vertrag dann nicht unbedingt annehmen oder nimmt diesen nur zu erschwerten Bedingungen an (z.B. mit Selbstbeteiligung, höherem Beitrag o.ä.).

Von daher ist es ratsam, den Schritt der Kündigung wohlweislich zu überlegen.

Grüße
Chris

hallo und guten Tag Anonymus,

die Angelegenheit lässt sich doch einfacher klären. Wenn es ein eintrittspflichtiger Schaden ist, dann können Sie die ganze Angelegenheit doch anders regeln. Warten Sie ab bis die Versicherung den Schaden reguliert hat und kündigen dann aufgrund des Schadenfalles. Das hat den Vorteil, dass Sie
a) keine Kündigungsfristen zur Ablaufkündigung einhalten müssen, und
b) mit sofortiger Wirkung kündigen können, d.h. Sie bekommen noch das Restguthaben bis zum normalen Ablauf erstattet.

Allerdings müssen Sie nach Abschluss der Regulierung den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen.

Übrigens, auch die Versicherung kann nach der Regulierung kündigen!

Mit freundlichen Grüßen

Horst Heydeck
Versicherungsmakler