Gesetzt den Fall (in diesem wirklich komplett hypothetisch), ich würde beim Abbiegen einen Passanten übersehen und ihm schwere Schäden zufügen.
Ist das ein Fall wo die Haftpflicht einspringt oder kann sie in diesem Fall Fahrlässigkeit geltend machen? Oder würde Fahrlässigkeit nur gelten, wenn ich z.B. betrunken Auto gefahren wäre?