Haftpflichtversicherung - was ist fahrlässig?

Gesetzt den Fall (in diesem wirklich komplett hypothetisch), ich würde beim Abbiegen einen Passanten übersehen und ihm schwere Schäden zufügen.

Ist das ein Fall wo die Haftpflicht einspringt oder kann sie in diesem Fall Fahrlässigkeit geltend machen? Oder würde Fahrlässigkeit nur gelten, wenn ich z.B. betrunken Auto gefahren wäre?

Hallo,

das „Übersehen“ eines Fußgängers kann wohl nicht als Fahrlässigkeit eingestuft werden. Das mit dem Alkohol ist schon wieder eine andere Baustelle. Hier greifen auch einige Stellen aus dem Versicherungsbedingungen.

Grüße

Lars Grimm

Ist das ein Fall wo die Haftpflicht einspringt oder kann sie
in diesem Fall Fahrlässigkeit geltend machen?

Einfache Fahrlässigkeit ist immer versichert, grobe Fahrlässigkeit nicht immer.

Fahrlässigkeit nur gelten, wenn ich z.B. betrunken Auto gefahren wäre?

Das wäre grobe Fahrlässigkeit, da müßte die Haftplfichtversicherung auch einspringen, könnte den Verursacher aber anschließend in Regreß nehmen.

Hallo,

das „Übersehen“ eines Fußgängers kann wohl nicht als
Fahrlässigkeit eingestuft werden.

als was denn sonst?

Wenn in diesem Beispiel nicht einmal „normale“ Fahrlässigkeit vorliegen würde, gäbe es auch kein Verschulden! Ohne Verschulden gäbe es aber auch keine Leistung durch eine Haftpflichtversicherung! (Von Sachen wie Gefährdungshaftung etc. hier mal abgesehen)

Eine Haftpflichtversicherung zahlt i.d.R. Schäden durch Fahrlässigkeit und durch grobe Fahrlässigkeit.
Die Sache mit dem Alkohol ist eine andere Baustelle.

Gruß
tycoon

Hi,

sorry, ich hab mich hier falsch ausgedrückt… Ich sah darin keine Fahlässigkeit die den VR leistungsfrei stellen würde (sofern in der Haftpflicht überhaupt möglich).

Grüße

Lars

Das wäre grobe Fahrlässigkeit, da müßte die
Haftplfichtversicherung auch einspringen, könnte den
Verursacher aber anschließend in Regreß nehmen.

Hallo Nordlicht,

ich muss klugscheißen: das mit dem Regress ist richtig, Anspruchsgrundlage/Auslöser wäre aber nicht grobe Fahrlässigkeit, sondern eine Obliegenheitsverletzung vor Schadeneintritt.

Grüße, M

Hallo Masch,

ich muss klugscheißen:

Ich auch !

Fahrlässigkeit, sondern eine Obliegenheitsverletzung vor Schadeneintritt.

Betrunken Autofahren ist eine Obliegenheitsverletzung ?

Gruß

Nordlicht

Betrunken Autofahren ist eine Obliegenheitsverletzung ?

Äh, ja was sonst? Grobe Fahrlässigkeit ist es auch, aber das ist kein Grund für eine Deckungsablehnung.

Grüße, M