Es hat sich einer auf eine Brille gesetzt,die auf der Couch lag. Der Versicherer sagt : Da hat eine Brille nichts zu suchen, der Geschädigte hat Schuld.Hat er recht?
Es hat sich einer auf eine Brille gesetzt,die auf der Couch
lag. Der Versicherer sagt : Da hat eine Brille nichts zu
suchen, der Geschädigte hat Schuld.Hat er recht?
Ja, das wird mittlerweile so gehandhabt.
Hallo,
das sehe ich auch so wie Nordlicht. Wenn die Versicherung das als grob fahrlässig ansieht (und wenn man mal ehrlich ist…) wird sie nicht zahlen.
Grundsätzlich sind die Versicherer skeptisch wenn es um solche Schäden geht. Man schaut da schon genau hin und nicht selten landet die Brille beim Gutachter und nicht selten gibt es dann richtig Ärger ))
Killvaas
Hallo,
die Versicherung will nicht zahlen, ist so nicht ganz korrekt.
Die Haftpflichtversicherung bietet dem Kunden auch in diesem Fall
Versicherungsschutz (Deckung).
Die Haftpflichtversicherung sieht aber beim Kunden kein Verschulden, da eine Brille nichts auf dem Sofa zu suchen hat. (Haftung)
Wenn der Eigentümer der Brille (Anspruchsteller) jetzt dennoch Geld von dir will, wird die Haftpflichtversicherung diese unberechtigten Ansprüche auf ihre Kosten abwehren.
Da die Versicherung also alles tut um ihren Kunden schadlos zu halten, sollte der Kunde kein Problem mit dem Verhalten der Versicherung haben.
Gruß
tycoon
Du hast mir doch nicht etwa eine Manipulation unterstellt?
Es ist tatsächlich passiert. Aber egal, ich habe dem Verein schon gekündigt.
Gruß
Wahrscheinlich hast Du recht. Sind wir schon so weit, das Versicherer bestimmen was man wohin legt?Es hat mal jemand gesagt „Versicherungen sind legalisierte Betrüger“
Hallo mr blue,
die Versicherung hat entschieden, dass DU!!! nicht für den angerichteten Schaden haften musst! Dies tut sie nicht, weil sie selbst etwas bestimmt, sondern weil die Gesetze bzw. die Rechtsprechung das so hergeben.
Man könnte sich auch darüber freuen, wenn man für einen Schaden nicht haften muss!
Gruß
tycoon
Ich weiß gar nicht, worüber du dich aufregst. Wenn sich jemand auf deine Brille setzt, muss er dir den Schaden bezahlen. Ob das seine Versicherung macht oder er selbst, kann dir ja eigentlich Schnuppe sein.
Hallo,
Ich weiß gar nicht, worüber du dich aufregst. Wenn sich jemand
auf deine Brille setzt, muss er dir den Schaden bezahlen. Ob
das seine Versicherung macht oder er selbst, kann dir ja
eigentlich Schnuppe sein.
Entschuldigung Granini, aber das ist Unsinn!
Gruß
tycoon
Ich weiß gar nicht, worüber du dich aufregst. Wenn sich jemand
auf deine Brille setzt, muss er dir den Schaden bezahlen. Ob
das seine Versicherung macht oder er selbst, kann dir ja
eigentlich Schnuppe sein.
Aber wenn seine Versicherung nicht zahlen muss, heißt das ja, dass auch er nicht zahlen muss. Denn müsste er zahlen, müsste sie zahlen.
Grüße,
Sebastian
Hallo mr blue,
aus Ihren bisherigen Äußerungen zu diesem Thema ist deutlich Ihre Verärgerung über die Nicht-Zahlung der Versicherung zu lesen. Es scheint, als fühlten Sie sich falsch behandelt und möglicherweise sogar von der Versicherung „über den Tisch gezogen“.
So wie Sie den Fall aber schildern, scheint die Versicherung durchaus korrekt gehandelt zu haben.
Warum das so ist, will ich versuchen im Folgenden zu erläutern:
Bei der Frage, ob ein verursachter Schaden bezahlt werden soll oder muss, gibt es zwei „Ebenen“, die es zu unterscheiden gilt:
Die eine ist die moralische Ebene. Möglicherweise fühlt sich ein Verursacher eines Schadens verpflichtet, dem Geschädigten seinen Schaden zu ersetzen.
Dies ist jedoch ein rein subjektives Empfinden und bei jedem Menschen sicherlich unterschiedlich ausgeprägt.
Hiernach kann und darf sich ein Haftpflichtversicherer aber nicht richten. Er ist an die zweite Ebene gebunden: die rechtliche.
Und hier hat der Gesetzgeber in den §§ 823 ff. BGB klare Vorgaben gemacht: Zum Schadenersatz ist nur derjenige verpflichtet, der einen Schaden schuldhaft, also fahrlässig oder vorsätzlich, verursacht.
Auf Ihren Fall bezogen, ist also die entscheidende Frage: Hat der Schädiger die Brille SCHULDHAFT beschädigt?
Vorsatz können wir nach Ihrer Schilderung ausschließen (würde auch von der Versicherung nicht übernommen, logisch).
Bleibt Fahrlässigkeit: Hat also der Schädiger die normalerweise anzunehmende Sorgfalt außer Acht gelassen?
Nein, denn niemand muss damit rechnen, dass auf einer Sitzgelegenheit wie einem Stuhl, einer Bank oder eben einem Sofa oder Couch eine Brille liegt. Also muss man auch nicht diese Plätze vor dem Hinsetzen „absuchen“, ob hier etwas zerbrechliches liegt.
Der Schädiger hat nicht fahrlässig gehandelt, ergo muss er lt. Gesetz auch nicht haften. Daraus wiederum folgt, dass die Versicherung ebenfalls den Schaden nicht bezahlt, sondern die Forderung des Geschädigten als unberechtigt zurück weist.
Vielleicht hilft Ihnen diese Erläuterung beim Verständnis der Sachlage weiter. Zumindest bleibt aber festzuhalten, dass ein ähnlicher Fall auch bei Ihrem neuen Versicherer nicht reguliert würde (und ich hoffe, es hat Ihnen kein Vermittler etwas anderes erzählt).
Viele Grüße
Frank Hackenbruch