Für diesen evtl. möglichen Fall müsste mal kurz ausgeholt werden:
Eine Haftpflichtversicherung wurde beim Versicherungsvertreter abgeändert (verringert da ein Hund wegfiel). Die neuen Versicherungs-
unterlagen kamen nicht, sondern die Beitragsrechnung mit der alten (zu hohen) Summe. Lt. Vertreter handelte es sich hier um eine Überschneidung und man sollte abwarten (nicht bezahlen).
Es kommt wieder keine Änderung sondern eine Mahnung. Nach einigen Telefonaten mit der Versicherungsgesellschaft (die die Zuständigkeit auf den Vertreter verweist) und mehreren Telefonat mit dem Vertreter wird zugesichert sich nochmal um alles zu kümmern und nochmals gesagt abwarten - noch nicht bezahlen. Es kommt wie es kommen muß es folgt die „Kündigung“. Wieder einige Telefonate mit der Versicherung und dem Vertreter „klären“ die Sache dahingehend, das der Vertrag nun abgeändert wird und nun der Beitrag bezahlt wird.
Jedoch entsteht genau in dieser Zeit ein Schaden! Angeblich alles kein Problem, doch plötzlich beruft sich die Versicherung natürlich auf den nichtbezahlten Beitrag und den damit in dieser Zeit fehlenden Versicherungsschutz.
Obwohl man sich um alle gekümmert hat und das Verschulden beim Vertreter lag soll nun der Versicherungsnehmer der Dumme sein?
Das „Verschulden“ des Vertreters kann durch einige Zeugen nachgewiesen werden. Gibt es eine Möglichkeit die Versicherung zur Zahlung zu verpflichten?
Bitte keine Ratschläge wie „Versicherung wechseln…“ - ist klar, aber würde in dieser Situation nicht helfen.
Das „Verschulden“ des Vertreters kann durch einige Zeugen
nachgewiesen werden. Gibt es eine Möglichkeit die Versicherung
zur Zahlung zu verpflichten?
Die Versicherung wahrscheinlich nicht, aber den Vertreter. Hier sollte man schnellstens juristischen Sachverstand einholen, entweder von der Verbraucherzentrale oder direkt zu einem Anwalt.
Hallo,
ich bin immer wieder baff, wie Angestellte oder Vertreter von Versicherung zur Nichtzahlung raten. Spätestens nach der qualifizierten Mahnung ist der Versicherungsschutz in höchster Gefahr.
Wie zuvor schon vorgeschlagen: Vorgang komplett der Gesellschaft (nicht dem Vertreter!) darstellen, auf Zahlung bestehen, klappt´s nicht, bleibt nur der Anwalt.
Gruß Andreas
Hallo Nordlicht,
einer der Gründe, warum ich immer zum Makler empfehle. Wenn es ein Makler ist, haftet er voll für seinen Rat.
Ist es ein Ausschließlichkeitsvertreter wird´s problematisch.
Hier muss der Kunde gegen die Versicherung klagen. Der Vertreter zuckt nur bedauernd seine Schultern.
Er hat auch keine Vermögensschadenversicherung, die das evtl. übernimmt.
Causa
Hallo,
Er hat auch keine Vermögensschadenversicherung, die das evtl.
übernimmt.
Da irrst du!! Die VermögensschadenHV ist zwischenzeitlich Voraussetzung zur Ausübung des Berufes des „Versicherungsverteters“ egal ob gebunden oder ungebunden!
Und das Geld kann man sich auch beim Ausschließlichkeitsvertreter direkt holen, weil er für seine Beratung genauso haftet wie der Makler. Also ist nicht immer der Makler besser, man müsste sich nur mit den rechtlichen Neuerungen besser auskennen 
Hallo Lars,
das wäre mir neu, dass der Allianz-, Hamburg-Mannheimer-, DKV-… Vertreter eine Vermögensschadenversicherung braucht.
Als ich 2007 meine VV abgeschlossen habe, hieß es immer dass die AV das nicht müssen.
Causa
Hallo,
nach meinen Erkenntnissen brauchen es angest. AV nicht! Und warum? Weil sogar eine größere Sicherheit für den Kunden besteht - die Haftung/Verantwortung hat der Arbeitgeber, der in letzter Konsequenz für den Kunden mehr Sicherheit bietet (um einen berechtigten Schadensersatzanspruch zu bedienen), als ein selbständiger Außendienstler evtl. sogar ohne Haftpflichtversicherung!
Gruß cooler
richtig,
nur die HGB 84er brauchen eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht… das war mir kurzzeitig entfallen
.
Aber der Berater muss dem Kunden ja im Erstgespräch offen legen, ob er angestellt oder HGB 84er ist.
Hallo cooler,
es gibt keinen selbständigen Außendienstler (bei Versicherungen) der keine Vermögensschadenversicherung hat.
Das ist verboten worden.
Nur die AV brauchen keine. Aus den von Dir genannten gründen.
Und das ist der Haken.
Einer der eine VVS hat, der muss trotzdem vorsichtig beraten. Denn die Versicherung ist kein Freibrief für Blödsinn erzählen. Da kann passieren, dass sie den Vertreter regresspflichtig macht.
Was aber ist die Gefahr für den AV?
Eigentlich zweifach:
Stufe 1: der Boss droht mit dem Zeigefinger: Du Böser, Du!
Stufe 2: Entlassung. Da muss es aber schon sehr gekracht haben und das mehrmals. Zahlen muss er nie.
Causa