Hallo zusammen,
angenommen, A ist durch B geschädigt worden. Nehmen wir an, erhebliche Verletzungen, Berufsunfähigkeit, bleibende Schäden in erheblichem Ausmaß.
B meldet den Vorfall seiner Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Die Versicherung weigert sich jedoch, den Schaden zu zahlen. Gutachten, die A bei unabhängigen Gutachtern beauftragt hat, werden mit Gegengutachten beantwortet, die genau das Gegenteil aussagen.
Da A in wirtschaftlicher Not ist, versucht die Versicherung, billig davonzukommen, indem ein für A vollkommen unrealistischer Vergleich angeboten wird.
Hat A nun auch die Möglichkeit, den Schadensersatz direkt von B zu fordern? Nehmen wir an, B hätte durchaus die wirtschaftlichen Mittel, den Schaden zu zahlen.
Hätte A die Möglichkeit, gegen den Vorstand der Versicherung vorzugehen, indem z.B. Strafantrag gestellt wird?
Gruß
Holygrail