Hallo,
wir hatten vor einigen Wochen Gäste in unserer privaten Mietwohnung.
Unser Badezimmer wird durch eine massive Holz-Schiebetür verschlossen und mit einem Schloss in der Tür, dass einen Metallhaken hinter eine entsprechende Vorrichtung im Türrahmen hakt über einen Schlüssel verriegelt.
Nachdem jetzt einer der Gäste das Badezimmer verlassen hat scheint dieser die Tür mit soviel Schwung zugeschoben zu haben, dass die Tür verriegelt war und sich nicht mehr öffnen ließ.
Nachdem wir erst mit geballten Heimwerker-Kenntnissen versucht haben eine Lösung zu finden mussten wir doch einen Schlüsseldienst bestellen. Auch der hat nach ca. 30 Minuten aufgegeben die Tür mit Dietrichen etc. zu öffnen und meinte, die einzige Möglichkeit sei das Schloss an der Nahtstelle zwischen Tür und Rahmen durchzuflexen was wir dann auch getan haben (bzw. vom Schlüsseldienst haben machen lassen).
Dadurch sind neben dem Schloss auch die Tür und der Rahmen teilweise beschädigt worden und da es sich um eine Spezialanfertigung von einer Tischlerei handelt ist die Schadenssumme relativ hoch (ca. 380 € für den nächtlichen Schlüsseldienst und 1.100 € Reparatur von Türrahmen und Tür).
Der verursachende Gast hat den Fall seiner Haftpflichtversicherung gemeldet und diese lehnt ab den Schaden zu bezahlen mit der Begründung, dass ihr Versicherungsnehmer „nicht damit rechnen konnte bzw. davon ausgehen konnte, dass ein derart komplizierter Mechanismus beim Öffnen und Schließen einer Tür zu beachten ist, da er im Vorfeld nicht darauf hingewiesen wurde und auf der Tür keine entsprechenden Hinweise zur Handhabung festzustellen waren“.
Die Passage mit dem „derart komplizierten Mechanismus“ leiten die wohl aus meinem 2. Erklärungsschreiben ab, in dem ich relativ ausführlich beschrieben habe was passiert ist, da der Sachbearbeiter den Vorgang nach der ersten Schadensmeldung nicht verstanden hatte.
Meine Frage ist nun wie es weitergeht. Lohnt eine Klage gegen die Haftpflichtversicherung? Muss oder kann ich meine Haftpflichtversicherung hinzuziehen oder bleibe ich auf dem hohen Schaden sitzen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße,
Jan
