Hallo,
Ein Verwandter von Bekannten ist bei einem PKW Frontalzusammenstoss ums Leben gekommen. Seine Verwandten befürchten nun, dass die Haftpflichtversicherung argumentieren könnte, er habe als Suizid den Unfall absichtlich herbeigeführt, da tatsächlich Anhaltspunkte dafür vorliegen (wirtschaftliche Probleme usw) und die Versicherung schon Andeutungen gemacht hat. Eindeutige Hinweise wie Abschiedsbrief odgl. gibt es aber wohl nicht.
Kann die Haftpflichtversicherung tatsächlich die Zahlung verweigern, so dass die Verwandten als Erben nun die Unfallfolgen zu tragen haben ?
Günter
da seine auto-haftpflicht nicht zur absicherung des eigenen schadens ist, sonders des fremden, hängt die zahlung doch nicht von seinem vorsatz ab. zahlen muss die versicherung erst einmal.
bezüglich der regressnahme des versicherers an euch solltest du die versicherungsbedingungen lesen.
mfg
matthias
Abschiedsbrief odgl. gibt es aber wohl nicht.
Kann die Haftpflichtversicherung tatsächlich die Zahlung
verweigern, so dass die Verwandten als Erben nun die
Unfallfolgen zu tragen haben ?
Günter
Grundsätzlich: Die Haftpflichtversicherung leistet IMMER, kann jedoch bei Vorsatz Regreß nehmen. Diesen Vorsatz zu beiweisen fällt jedoch nicht immer leicht, außerdem ist der Regreß auf 5.000 € beschränkt. Mehr als diese 5.000 € müssten die Erben auch bei vorsätzlicher Selbsttötung nicht zahlen.