Haftpflichtversicherung zahlt nur 44% des Schadens

Der Nachbar meines vermieteten Hauses hat mit einem Sylvesterböller die Markise beschädigt. Der Nachbar gab auch zu dass er den Böller geworfen hat und ein großes Brandloch verursacht hat. Um den Schaden zu regulieren meldete er es seiner Haftpflichtversicherung. Der Kostenvoranschlag würde von ihm vorgelegt und beträgt 511.70 Euro. Mir wurde der Schaden erst im April gemeldet da ich Eigentümerin bin und es nicht über meinen Mieter zu regeln war. Ich habe telefonisch der Bearbeiterin des Schadens erklärt, dass ich das Haus erst geerbt habe und weder das Alter der Markise weis, noch eine Rechnung der Markise hätte diese aber in einwandfreiem Zustand gewesen wäre. Nun erhielt ich eine Zahlung von 225 Euro. Das ist nicht mal die Hälfte des Schadens. Meine Frage ist nun ob das Rechtens ist. Die Anwendung „Alt gegen neu“ kann es doch auch nicht sein da mir ja nicht die ganze Markise sonder nur der Stoff repariert wird. Würde mich über einen Hinweis freuen oder muss man heute immer einen Anwalt in Anspruch nehmen.

Ich will hier keine Rechtsberatung sonder nur eine Hinweis wie manch anderer hier reagieren würde. Ein Bild der Markise an die Versicherung senden oder mich noch mal an den Verursacher wenden. Muss ich das so hinnehmen? Was würdet ihr tun?

Was soll denn da die 511,70 EUR kosten? Oder anderherum gefragt: Auf welche Art und Weise soll der Schaden behoben werden.

Ich würde einfach erstmal bei der Versicherung anfragen.

Es soll nur die Stoffbahn erneuert werden. Darin enthalten Arbeitszeit 2 Std. für Montage. Ist ein neuer Stoff so eine Wertsteigerung dass es über die Hälfte des Schadens ausmachen kann?

Hallo !
So wird die Versicherung argumentieren. Der Stoff ist ein wesentlicher Bestandteil der Markise und unterliegt dem natürlichen Verschleiß (Alterung durch Wind und Wetter und die ständige Bewegung.
Und müsste deshalb nach gewissem Alter sowieso ersetzt werden, hatte also zum Zeitpunkt des Schadens nur noch einen Restwert.

Das ist die „normale“ Herangehensweise bei Sachschäden. Über die Höhe des Abzugs kann man sicherlich immer streiten.
Du musst dir das überlegen, ob Du den „Spatz in der Hand“ nimmst oder auf die „Taube auf dem Dach“ hoffst = voller Ersatz.
Denn, wenn Du nicht einverstanden wärst, so müsstest Du den Böllerwerfer verklagen. Der würde dann wiederum von seiner Haftpflicht anwaltlich vertreten und ob vor Gericht nun eine andere Kostenregulierung herauskäme ?
Mag sein wenn man ihm Vorsatz vorwerfen könnte. Aber da die Haftpflicht Kosten übernehmen will so hat sie wohl bereits geprüft, das Vorsatz (dann haftet sie nicht !) entfällt.
Bei Vorsatz oder mind. grober Fahrlässigkeit könnte die Haftung eine andere sein.

Was mir auffällt, der Schädiger hat selbst einen Kostenvoranschlag eingeholt ? Das wäre deine Aufgabe gewesen. Und meiner Ansicht nach solltest Du auch jetzt noch ein anderes Angebot einholen, womöglich gäbe es eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit. Etwa einen „Flicken“ auf die Stelle zu setzen.

MfG
duck313

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Wieso sollte der Abzug nicht möglich sein, wenn „nur der Stoff“ repariert wird?

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hi,

Die Logik sagt: eine Markise neu wäre viel teurer.
Der KV wird also schon nur die Kosten für den Stoff und dessen austausch enthalten.

Insofern ist dein Satz etwas unverständlich bzw. man könnte auch sagen: Genau das war ja die Frage.

grüße
lipi

Das ist keine Frage, sondern eine Aussage, und die Ansage ist falsch. Meine Frage war rhetorisch gemeint. Warum sollte … heißt: Dafür gibt es keinen Grund.

Der Abzug neu für alt soll sicherstellen, dass der Geschädigte durch das den Schaden verursachende Ereignis nicht besser steh als ohne dieses Ereignis, sondern nur genauso gut. Wenn die Markise nach der Reparatur mehr wert ist als vor dem Ereignis, muss der Geschädigte einen Teil selbst zahlen, weil er sonst besser stünde.

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