Haftpflichtversicherung

Ich habe hier einen jungen Mann, der mir einmal in der Woche im Garten hilft - nun hat er innerhalb von drei Wochen bei zwei Rasenmähern jeweils das Anlasserkabel heraus gerissen; danach mit einem Freischneider Unkraut aus einem Kieselbett entfernt.
Bei dieser Aktion haben mehrere Kiesel zwei herunter gelassene Jalousien mit insgesamt drei Löchern sowie ebenso ein Fenster getroffen und auch dieses ist nun mit einem Loch versehen.

Er will diese Schäden an seine Haftpflichtversicherung weiter leiten - übernimmt diese solche Schäden überhaupt oder was ist hier zu tun?

Vielen Dank im voraus für eure Hilfe -
Marion

Hallo Marion,

ich würde mir schnellstens einen anderen Gartenhelfer suchen, bevor er noch mehr zerstört.
Seine Privathaftpflichtversicherung, so er denn eine hat, wird für den Schaden nicht aufkommen:

Ferner ist Voraussetzung, dass die Ansprüche im privaten Bereich
entstanden sind, also weder einem beruflichen Tun noch einem
vereinsmäßigen (Tätigkeit für den oder als Organ des Vereins) oder sonst
(ehren-)amtlichen Risiko zuzuordnen sind. (Wikipedia)

Gruß Heinz

Fast… ehrenamtliche Tätigkeiten und sog. Freiwilligenarbeit sind in einer (guten) PHV mitversichert solange dieses Ehrenamt keine hoheitliche (z.B. ehrenamtlicher Bürgermeister) oder leitende (z.B. Vereinsvorsitz) Funktion hat.

Wenn also der Herr der der UP einmal pro Woche im Garten hilft nachweisen kann dass er das ehrenamtlich macht (z.B. für den Verein „Wir helfen gebrechlichen Menschen im Garten e.V.“ oder für die Kirchengemeinde in der er Mitglied ist) kann er den Schaden sehr wohl seiner PHV melden die ihn dann reguliert.

Hallo Marion!

Falls Du mit Freischneider ein Gerät mit rotierendem Messer oder Nylonfaden meist, wird dessen Verwendung auf einem Kiesbett im Bereich grober Fahrlässigkeit liegen. Mit Gewissheit steht in der Betriebsanleitung der Maschine (hat vermutlich keiner gelesen und/oder ist weg) etwas über zu tragende Schutzausrüstung und besondere Vorsicht vor durch die Gegend geschleuderten Teilen. Aber auch ohne Betriebsanleitung sollte jedermann klar sein, dass man mit so ein Gerät aus einem Kiesbett eine Ansammlung unkontrollierbar durch die Gegend sausender Geschosse macht. Damit kann man bei Sachen, Menschen und Tieren Übles anrichten. Vielleicht ist der junge Mann nicht der Hellste, aber dann muss sich die Eigentümerin/Besitzerin des Gartens vorhalten lassen, die Person nicht ausreichend mit der Handhabung des Gerätes vertraut gemacht zu haben. Ob eine Versicherung für Schäden aufkommt, die grob fahrlässig (nahe am Vorsatz) herbeigeführt wurden, steht in den Versicherungsbedingungen, bzw. in den Ausschlüssen

Bevor man ein Fass aufmacht, ist zu klären, welcher Art das Dienstverhältnis ist, ob es sich um Schwarzarbeit oder eine ordentlich angemeldete Tätigkeit handelt.

Ein morsches Anlasser-Zugseil kann schon mal abreißen. Wenn es aber kein altersschwaches Material war und es passiert mehrmals, sollte man sich fragen, ob der Helfer für den Job geeignet ist. Vielleicht muss man ihm den Umgang mit Gerätschaften aller Art erst einmal nahe bringen. Nicht von ungefähr gehört es im gewerblichen Bereich zu den ersten Taten, neuen Mitarbeitern etwas über Unfallverhütung und Umgang mit Werkzeugen zu vermitteln. Aber manchen Menschen kann man in die Hand geben, was immer man will - es ist sofort hinüber und/oder es geschieht damit irgendein Unglück.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für deine schnelle Resonanz auf meine Frage.

Der junge Mann ist Sohn eines Hausmeisters (Altenheim), hat ihm schon oft geholfen und hat auch von ihm den Freischneider - ich bin davon ausgegangen, daß er sich deshalb damit auskennt; war nicht anwesend, als er damit arbeitete..

Die Anlasserkabel waren nicht morsch und beide Mäher waren kurz vorher noch in der Werkstatt zur Überholung.

Und ja, er verdient sich hier nebenbei etwas - ist also nicht angemeldet. Ich denke, daß ich hier den „Schwarzen Peter“ gezogen habe?!

Dir noch ein schönes Wochende -
Marion

…nein, an seine private

…die Suche nach einem neuen Gartenhelfer läuft schon :smile:

Danke und noch ein schönes Wochenende -
Marion

Ich bin wahrlich kein Jurist, sondern nur ein einigermaßen aufgeweckter Privatmensch.

Also solcher denke ich, dass es nicht deine Sache ist, über Versicherungen deines Gartenhelfers nachzudenken. Denn die Haftpflichtversicherung deckt oder wehrt Anpsrüche ab, die aus Verschulden oder Risiken entstehen.

Heißt auf deutsch, wenn du gegen ihn klagst, übernimmt die Versicherung den Schaden, den dein Helfer fahrlässig oder vorsätzlich angerichtet hat, oder sie hilft, die Klage abzuweisen. Oder sie lehnt die Zuständigkeit ganz ab, weil die Klage gegen einen Helfer erfolglos ist. Oder möchtest du von einem Freund verklagt werden, dem du (unentgeltlich) beim Umzug hilfst, weil ein Teller kaputtgeht? Das wäre „sittenwidrig“.

Ganz davon abgesehen, dass wöchentliches „Helfen“ sehr gern als finanziell oder sexuell begründete Dienstlestung gewertet wird, und dafür kommt eine private Haftpflichtversicherung mit Recht nicht auf. Und auch mit vielen vielen Anwälten und Gutachten nicht. Hätte nie gedacht, dass ich für die mal Partei ergreife.

Was bleibt, ist ein sehr deutlicher und sehr widerlicher Verdacht, dass du - dein Helfer scheint zu solchen Gedanken ja nicht annähernd in der Lage - planst, einen Versicherungbetrug zu begehen.

Und was lehrt uns die Geschichte und Gegenwart? Ein gutes Verbrechen ist ein oganisiertes Verbrechen. Und wenn der Einzelgänger mal durchkommt, genießen kann er es nicht.

Aus welchem Grund er immer dir geholfen hat, eine Haftung sehe ich nicht, und daher keine Eintreten der Haftpflicht(versicherung).

Das habe ich erst nach meiner Antwort gelesen. Und generell habe ich nichts gegen „kurze Dienstwege“, an der Legalität vorbei.

Und wenn man mal Schäden erleidet, in der Absicht Gutes zu tun, und keiner dafür aufkommt, dann macht man halt finanziell ein Minus. Abhaken und sich treu bleiben. Es lohnt sich, zu helfen. Was ist schon Geld?

Hallo,

an welche Haftpfllichtversicherung? Die seines Betriebes?

Gruß
vdmaster

Hallooooo, was sollen denn deine Äusserungen?

Er hat von alleine vorgeschlagen, es seiner Versicherung zu melden!!!

Heisst im Versicherungsdeutsch „Schaden aus einer Gefälligkeitshandlung“ und ist bei einer ordentlichen Privathaftpflichtversicherung mit drin (bei den billigeren mit Deckelung, bei den teuren bis zur Deckungssumme). Da muss man also nicht verklagt werden, sondern lässt seine Versicherung den Schaden einfach regulieren.

Aber ok, bei einem Freund den ich nicht mag würde ich mich dann auch darauf berufen dass man für Schäden die man im Rahmen einer Gefälligkeit verursacht nicht haftet und er sehen soll wie er den Schaden ersetzt - aber so einem hilft man wohl kaum beim Umzug. :wink:

PS.: Freischneider ist Eigentum des Gärtners und so bin ich davon ausgegangen, daß er damit umgehen kann…