Ich bin wahrlich kein Jurist, sondern nur ein einigermaßen aufgeweckter Privatmensch.
Also solcher denke ich, dass es nicht deine Sache ist, über Versicherungen deines Gartenhelfers nachzudenken. Denn die Haftpflichtversicherung deckt oder wehrt Anpsrüche ab, die aus Verschulden oder Risiken entstehen.
Heißt auf deutsch, wenn du gegen ihn klagst, übernimmt die Versicherung den Schaden, den dein Helfer fahrlässig oder vorsätzlich angerichtet hat, oder sie hilft, die Klage abzuweisen. Oder sie lehnt die Zuständigkeit ganz ab, weil die Klage gegen einen Helfer erfolglos ist. Oder möchtest du von einem Freund verklagt werden, dem du (unentgeltlich) beim Umzug hilfst, weil ein Teller kaputtgeht? Das wäre „sittenwidrig“.
Ganz davon abgesehen, dass wöchentliches „Helfen“ sehr gern als finanziell oder sexuell begründete Dienstlestung gewertet wird, und dafür kommt eine private Haftpflichtversicherung mit Recht nicht auf. Und auch mit vielen vielen Anwälten und Gutachten nicht. Hätte nie gedacht, dass ich für die mal Partei ergreife.
Was bleibt, ist ein sehr deutlicher und sehr widerlicher Verdacht, dass du - dein Helfer scheint zu solchen Gedanken ja nicht annähernd in der Lage - planst, einen Versicherungbetrug zu begehen.
Und was lehrt uns die Geschichte und Gegenwart? Ein gutes Verbrechen ist ein oganisiertes Verbrechen. Und wenn der Einzelgänger mal durchkommt, genießen kann er es nicht.
Aus welchem Grund er immer dir geholfen hat, eine Haftung sehe ich nicht, und daher keine Eintreten der Haftpflicht(versicherung).