haftpflichtversicherungskündigung im todesfall

wollte mal fragen,wie es aussieht mit der Haftpflichtversicherung im Todesfall,ob man die zuviel bezahlten Prämien erstattet bekommt

Hallo franse (ein Gruß am Anfang und Ende eines jeden Postings erhöht die Chancen auf eine Antwort ganz außerordentlich :wink:),

wollte mal fragen,wie es aussieht mit der
Haftpflichtversicherung im Todesfall,ob man die zuviel
bezahlten Prämien erstattet bekommt

ja, auf Antrag werden bei einem Einzelvertrag überzahlte Beiträge erstattet (entscheidend ist hierbei der Tag der Meldung an den Versicherer).
Bei einem Familienvertrag haben mitversicherte Personen noch bis zur nächsten Hauptfälligkeit Versicherungsschutz und können auf Wunsch den Vertrag auch fortführen.

Viele Grüße
Loroth

Morgen,

bei der Kündigung muss man eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Das zur Erweiterung zur Anwort von Loroth.

VG