Hallo Holger,
mein Versicherungsexperte sagt mir hierzu folgendes:
wenn man seinen Versicherungsschutz im Fachhandel einkauft, sollte der Auslandsaufenthalt kein Problem darstellen. Folgende Klausel müsste vereinbart sein:
Schadenereignisse bei vorübergehendem
Auslandsaufenthalt
7.1 Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt ist - abweichend von Ziffer 7.9 AHB - eingeschlossen Ihre ge - setz liche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen.
Die Dauer des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes ist zeitlich nicht begrenzt.
7.2 Mitversichert ist - ergänzend zu Ziffer 3 - Ihre gesetz - liche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Ziffer 3.1 dieser Besonderen Bedingungen.
7.3 Abweichend von Ziffer 7.2 bezieht sich der Versiche - rungsschutz auch auf das Eigentum von im europäischen Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
7.4 Unsere Leistungen erfolgen in EURO. Soweit der Zah - lungs ort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Ver - pflichtungen mit dem Zeitpunkt erfüllt, in dem der EURO-Betrag bei einem in der Europäischen Wäh - rungs union gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Gruß,
Johannes Wörle
www.ihr-umzugsexperte.de