Haftpflichtversichung und Wohnsitz in Europa

Hallo Leute,

ich interessiere mich für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Da ich aufgrund eines Jobwechsels in den kommenden Monaten evtl. ins EU-Ausland umziehen werde, möchte ich gerne wissen, ob eine in Deutschland abgeschlossene Haftpflichtversicherung auch weiterhin Gültigkeit behält, oder ob in diesem Fall der Versicherungsschutz nicht mehr greift.

Vielen Dank im voraus,

Holger

Bis zu einem Jahr greift noch die Private Haftpflichtversicherung. Bei laengerem Aufenthalt ist die Haftungsfrage/-absicherung vor Ort zu klaeren.

viel Erfolg im Job !

Guten Tag,

da kann ich dir leider nicht helfen, bin kein Versicherungsspezialist. Hast du schon mal bei der Versicherung gefragt? Die müssten dir das doch beantworten können.

Gruß
Chris

Sorry, da kann ich leider nicht helfen.
Grüße,
Maggie

Hallo,

am Besten bei der Versicherung nachfragen!!! Manche sind auch im Ausland gueltig.
Mehr weiss ich leider auch nicht!!

mfg
lisl27

Hallo,

in den meisten Fällen leistet die Haftpflicht weltweit und wenn man einen Wohnsitz und eine Bankverbindung in D hat geht das alles Problemlos!!

Stehe Ihne gerne zur Verfügung für den Abschluß einer Privat-Haftpflicht mit meienr Agentur unter www.thomas-wolter.eu oder telefonisch 0421-4366343.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do 9.30 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Hallo Holger,
Wenn du vor hast wieder nach BRD zurück zukommen (dh. Ein Absicht das man nicht dauerhaft in Ausland wohnt) dann greift die Haftpflicht in der EU.

Also der Absicht zählt.

Gruß
Daniel

Leider kann das nicht generell beantwortet werden. Sie sollten dazu bei mehereren Versicherern anfragen, ob ein Schutz über 12 Monate Auslandsaufenthalt hinaus auch gewährt werden kann.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Holger,
mein Versicherungsexperte sagt mir hierzu folgendes:

wenn man seinen Versicherungsschutz im Fachhandel einkauft, sollte der Auslandsaufenthalt kein Problem darstellen. Folgende Klausel müsste vereinbart sein:

Schadenereignisse bei vorübergehendem
Auslandsaufenthalt
7.1 Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt ist - abweichend von Ziffer 7.9 AHB - eingeschlossen Ihre ge - setz liche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen.
Die Dauer des vorübergehenden Auslandsaufenthaltes ist zeitlich nicht begrenzt.
7.2 Mitversichert ist - ergänzend zu Ziffer 3 - Ihre gesetz - liche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern gemäß Ziffer 3.1 dieser Besonderen Bedingungen.
7.3 Abweichend von Ziffer 7.2 bezieht sich der Versiche - rungsschutz auch auf das Eigentum von im europäischen Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
7.4 Unsere Leistungen erfolgen in EURO. Soweit der Zah - lungs ort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten unsere Ver - pflichtungen mit dem Zeitpunkt erfüllt, in dem der EURO-Betrag bei einem in der Europäischen Wäh - rungs union gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.

Gruß,
Johannes Wörle
www.ihr-umzugsexperte.de

Da gibt es Fristen, oftmals sogar unbefristet so lange der Wohnsitz in D. Wenn der Wohnsitz im Ausland ist, dann bitte im entsprechenden EU-Ausland eine PHV abschließen.