Haftpflichversicherung des Motorrads?

Hallo,

nehmen wir an ein Ehepaar hat ein Auto und ein Motorrad. Als der Mann heimkommt stellt er das Motorrad wie immer hinter dem Auto in der Tiefgarage ab. Beim Herunterklappen des Seitenständers rutscht er ab und das Motorrad fällt auf das Auto.
Meine Frage: Übernimmt die Haftpflichtversicherung für das Motorrad den Schaden am Auto? Man nehme an, dass der Versicherungsnehmer des Motorrads der Ehemann und der des Autos die Ehefrau ist.

Danke im voraus
Jessica

Meine Frage: Übernimmt die Haftpflichtversicherung für das Motorrad den Schaden am Auto?

Ich würde es versuchen, es könnte aber auch als Eigenschaden eingestuft werden.

Hallo,

was bedeutet „Eigenschaden“? Weil es dir gleiche Familie ist?

Grüße
Jessica

was bedeutet „Eigenschaden“? Weil es dir gleiche Familie ist?

Das ist meine Vermutung.

nehmen wir an ein Ehepaar hat ein Auto und ein Motorrad. Als
der Mann heimkommt stellt er das Motorrad wie immer hinter dem
Auto in der Tiefgarage ab. Beim Herunterklappen des
Seitenständers rutscht er ab und das Motorrad fällt auf das
Auto.

Hi,
mir ist nicht ganz klar, welche Version nun die richtige ist. Bei heute um 20:20 Uhr hat der Nachbar das Moped angefahren…

verwirrter Gruß Keki

Hallo,

da es sich nicht um echte Fälle handelt möchte ich gerne die Lösungen zu beiden Szenarien erfahren.

Grüße
Jessica

Auch hallo,

entscheidend ist, wer Halter des jeweiligen Fahrzeuges ist.

Man nehme an, dass der
Versicherungsnehmer des Motorrads der Ehemann und der des
Autos die Ehefrau ist.

Wenn die Halter ebenfalls „getrennt“ sind, sieht es gut aus.

Grüße, M

Guten Tag,

Halter der Fahrzeuge sind genauso aufgeteilt, d.h. das Motorrad gehört dem Mann und das Auto der Frau.

Grüße
Jessica

Hi,

dann dürfte kein Eigenschaden vorliegen und der Schaden wäre über die KH gedeckt.

Grüße, M

Hallo,

was bedeutet „Eigenschaden“? Weil es dir gleiche Familie ist?

Hallo,

nein mit Famiie hat das nichts zu tun.

Die KH deckt Schäden, die einem „Dritten“ zugefügt werden. Ein Eigenschaden liegt vor, wenn der Vers.-Nehmer oder eine mitversicherte Person (Fahrer, Halter od. Eigentümer) eine andere Person aus diesem Pers.-Kreis schädigen - es fehlt dann der geschädigte Dritte.

Beispiel: ein Hauseigentümer fährt mit einem Pkw (eigener oder der des Nachbarn) gegen sein Haus.

Grüße, M