Haftpflichversicherungsschaden

Von unserem Garderobenschrank ist ein Stück vom Spiegel abgeplatzt.
Passiert ist das duch eine Unachtsamkeit beim ankleiden
und umdrehen einer Bekannten.
Die Tür schlug gegen einen Türrahmen und platzte ab.

Ist das für die Versicherung ausreichend oder
muß da noch etwas hinzu?

Danke!

Gruß
Andy

Hallo,
nein, hört sich nach einem klaren Haftpflichtschaden an.
Solltest du eine Glasversicherung haben wäre dies einfacher zu regulieren. Wenn nicht soll deine Bekannte es deiner Versicherung melden.

Gruß Anno

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn nicht soll deine Bekannte es deiner
Versicherung melden.

Es ist die Haftpflichtversicherung Deiner Bekannten, die für den Schaden einsteht. Deshalb muß es Ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet werden.

Ist das für die Versicherung ausreichend oder
muß da noch etwas hinzu?

Du bist gut beraten, wenn Du einen Eigentumsnachweis erbringen kannst. Ggf. wird der durch die Versicherung abgefordert.

schreibfehler
Wenn nicht soll deine Bekannte es ihrer Versicherung melden.

Gruß Anno

doxor hat recht.

deine eigene haftpflichtversicherung haftet nicht für eigenschäden, sondern nur dann, wenn du einen dritten geschädigt hast. somit hat deine bekannte, bzw. deren haftpflicht den schaden zu regulieren.

im übrigen sind in der haftpflichtversicherung, auch im rahmen der mietsachschäden (z.b. gebäudeverglasung wie fenster, türen), die glasbruchschäden sowieso ausgeschlossen, weil man sich durch eine haushaltglasversicherung dagegen absichern kann.

gruß
oliver

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