Von unserem Garderobenschrank ist ein Stück vom Spiegel abgeplatzt.
Passiert ist das duch eine Unachtsamkeit beim ankleiden
und umdrehen einer Bekannten.
Die Tür schlug gegen einen Türrahmen und platzte ab.
Ist das für die Versicherung ausreichend oder
muß da noch etwas hinzu?
Hallo,
nein, hört sich nach einem klaren Haftpflichtschaden an.
Solltest du eine Glasversicherung haben wäre dies einfacher zu regulieren. Wenn nicht soll deine Bekannte es deiner Versicherung melden.
Gruß Anno
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deine eigene haftpflichtversicherung haftet nicht für eigenschäden, sondern nur dann, wenn du einen dritten geschädigt hast. somit hat deine bekannte, bzw. deren haftpflicht den schaden zu regulieren.
im übrigen sind in der haftpflichtversicherung, auch im rahmen der mietsachschäden (z.b. gebäudeverglasung wie fenster, türen), die glasbruchschäden sowieso ausgeschlossen, weil man sich durch eine haushaltglasversicherung dagegen absichern kann.