Hallo
Wir streiten gerade. Angenommen durch plötzlicher Windböe kippt ein Werbeschild (bzw. genannt Kundenstopper) um und zerkratzt ein Auto. Wäre das nun ein Haftplichtfall oder nicht?
Mfg.
Hallo
Wir streiten gerade. Angenommen durch plötzlicher Windböe kippt ein Werbeschild (bzw. genannt Kundenstopper) um und zerkratzt ein Auto. Wäre das nun ein Haftplichtfall oder nicht?
Mfg.
Hallo!
Haftpflicht des Ladenbesitzers ?
Ja,Schild muss standfest sein.
MfG
duck313
Hallo
Danke für die prompte Antwort.
Gemeint ist ein Handelsüblicher Werbeschild Aufsteller von einem Ladenbesitzer. Haftpflicht heißt doch aber, dass es eine Person sein muss die den Schaden verursacht hat.Oder?
mfg. Lutz
einem Ladenbesitzer. Haftpflicht heißt doch aber, dass es eine Person sein muss die den Schaden verursacht hat.Oder?
Nein, sie muß schuldhaft gehandelt haben. Und das kann auch durch Unterlassen passieren.
Hallo
Also wäre es schuldhaft wenn der Ladenbesitzer den Kundenstopper aufstellt und wenn es windig wird nicht entfernt? Habe eben mal gegooglet und gelesen das die Versicherung das nicht so eindeutig sieht. http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=1928
Mfg. Lutz
Hallo
Also wäre es schuldhaft wenn der Ladenbesitzer den Kundenstopper aufstellt und wenn es windig wird nicht entfernt?
Das könnte man so sehen.
Habe eben mal gegooglet und gelesen das die Versicherung das nicht so eindeutig sieht.
Ansprechpartner des Geschädigten ist der schädiger, nicht seine Versicherung. Haftung ist eine Sache, Deckung durch eine Versicherung eine andere. Mit anderen Worten, der Schädiger könnte haftbar sein, ohne dass seine Versicherung zahlen muß.
Gruß
Nordlicht
Also ist man den Launen der Versicherer ausgesetzt? Es muss doch eindeutig auszumachen sein das so ein Fall Haftplichtversichert ist oder nicht. Ansonsten ist ja jeder Abschluss einer Haftplichtversicherung ein Roulettespiel.
Mfg. Lutz
Also ist man den Launen der Versicherer ausgesetzt?
Wie kommst Du denn darauf. Ich habe genau das Gegenteil geschrieben.
Es muss doch eindeutig auszumachen sein das so ein Fall Haftplichtversichert
Warum muß ein Schaden versichert sein ?
Hallo
Also wäre es schuldhaft wenn der Ladenbesitzer den
Kundenstopper aufstellt und wenn es windig wird nicht
entfernt? Habe eben mal gegooglet und gelesen das die
Versicherung das nicht so eindeutig sieht.
http://www.elkage.de/src/public/showterms.php?id=1928
Hier wurde gutachterlich festgestellt, dass der Kundenstopper mit höchster Wahrscheinlichkeit NICHT vom Aufstellort zum Fahrzeug gelangen konnte, wenn nur Gevatter Wind im Spiel war.
(Sondern dass z.B. der Stoper von Mister X in die Nähe des Parkplatzes verbracht worden war).
Warum muß ein Schaden versichert sein ?
Weil der Versicherungsnehmer (in diesem Fall der Ladenbesitzer) für die Haftplichtversicherung Beiträge bezahlt.
mfg. Lutz
Weil der Versicherungsnehmer (in diesem Fall der
Ladenbesitzer) für die Haftplichtversicherung Beiträge
bezahlt.
Noch einmal: die Haftung ist eine Sache, die Übernahme des Schadens durch die Versicherung eine andere. Wenn jemand vorsätzlich eine Scheibe einwirft, dann haftet er. Die Versicherung schließt aber die Übernahme von Schaden nach Vorsatz aus.
Es ist also offensichtlich, daß Haftung und Übernahme des Schadens durch die Haftpflichtversicherung zweierlei Dinge sind.
Es gibt Fälle, die eindeutig sind (erkennbarer Vorsatz) und solche, bei denen das weniger offensichtlich ist. Nun davon zu reden, daß der Abschluß einer Versicherung unnötig ist, ist gleichermaßen unnötig, weil es schlicht falsch ist. Aus ein paar Fällen aus der Grauzone zu schließen, daß man eine Haftpflichtversicherung nicht braucht, ist gleichermaßen sinnfrei wie fahrlässig.
C.
Natürlich war meine Frage so gemeint das hier kein Vorsatz zum tragen kommt. Meine Eingangsfrage war simpel so formuliert das ein Werbeschild durch starken Wind umgekipptund dabei eine Schramme an ein Auto verursacht hat.
mfg. Lutz
Natürlich war meine Frage so gemeint das hier kein Vorsatz zum
tragen kommt. Meine Eingangsfrage war simpel so formuliert das
ein Werbeschild durch starken Wind umgekipptund dabei eine
Schramme an ein Auto verursacht hat.
Ich bezog mich auf diesen Satz:
„Also ist man den Launen der Versicherer ausgesetzt? Es muss doch eindeutig auszumachen sein das so ein Fall Haftplichtversichert ist oder nicht. Ansonsten ist ja jeder Abschluss einer Haftplichtversicherung ein Roulettespiel“
Es gibt Fälle, in denen klar ist, daß die Versicherung den Schaden reguliert und solche, in denen klar ist, daß sie ihn nicht regulieren wird. Dazwischen gibt es eine schmale Grauzone, in der den Sachverhalt im äußersten Fall ein Gericht entscheiden wird.
Aus der Existenz dieses Graubereiches zu schließen, daß der Abschluß einer Versicherung ein Roulettespiel ist, ist gleichermaßen sinnfrei wie fahrlässig (wie ich schrieb).
Gruß
C.
Hallo,
ja und die Haftpflichtversicherung wird auch leisten:
sie prüft die Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Anforderungen ab. Sind es berechtigte Anforderung wird sie diese begleichen.
Vorausgesetzt man ist richtig versichert und hat die Beiträge bezahlt…
Viele Grüße
Andreas
Hallo
Danke. Eine Antwort mit der ich was anfangen kann. Kurz, knapp und verständlich.
mfg. Lutz
Hallo Lutz,
Meine Eingangsfrage war simpel so formuliert das ein Werbeschild durch starken Wind umgekippt
schon hier kann man erkennen wie schnell es einem passieren kann dass unterschiedliche Schilderungen zu unterschiedlichen Beurteilungen führen können.
Hier schreibst du von starken Wind, was man durchaus so deuten könnte, als wenn es längere Zeit so windig gewesen sei dass auch mehrere andere große Gegenstände durch die Gegend geweht worden seien.
Bei deiner Eingangsfrage schreibst du:
Angenommen durch plötzlicher Windböe kippt ein Werbeschild (bzw. genannt Kundenstopper) um
Bei einer plötzlichen Windböe würde man wohl nicht davon ausgehen können dass der Ladeninhaber dies hätte vorhersehen können. Bei einem starken Wind kann man unter Umständen schon davon ausgehen dass der Ladeninhaber die Gefahr hätte vorhersehen können.
Also je nach Sachlage könnte der Ladeninhaber bei beiden Ereignissen haftbar sein, aber die Versicherung eventuell bei starken Wind nicht zahlen müssen, so dass dann der Ladeninhaber selber zahlen müsste, während die Versicherung bei einer plötzlichen Windböe wahrscheinlich zahlen müsste.
Also ist man den Launen der Versicherer ausgesetzt?
Ansonsten ist ja jeder Abschluss einer Haftplichtversicherung ein Roulettespiel
Wie „C-Punkt“ schon angedeutet hat:
1 Es gibt Situationen bei denen es klar ist dass die Versicherung zahlen muss. In diese Situationen ist es sehr sinnvoll und hilfreich wenn man entsprechend versichert ist.
2 Es gibt Situationen bei denen es klar ist dass die Versicherung nicht zahlen muss. In diesen Situationen wäre es sinnlos wenn man versichert ist, obwohl klar ist dass die Versicherung nicht zahlen braucht.
3 Es gibt Situationen die nicht ganz klar zu beurteilen sind, so dass der Versicherungsnehmer und die Versicherung unterschiedlicher Meinung sind. In solchen Situationen müssen dann unter Umständen unparteiische Personen (Richter) darüber entscheiden wessen Meinung zutreffend ist.
In solchen Fällen könnte man schon mal das „Gefühl“ haben dass es einem Roulettspiel (Glück) gleicht, ob die Versicherung nun zahlen muss oder nicht.
Gruß
N.N
Hallo
Danke!- dafür ein Sternchen
mfg.Lutz