Haftplicht Auskunft über vergangene Versicherungen

Hallo
ich wollte mal fragen ob eine Versicherung für den Abschluss eines neuen Haftpflichtversicherungsvertrages (Familienversicherung ist auf Grund von Ausbildungsende erloschen) von einem verlangen darf, die Daten der Vorversicherung bzw. Familienversicherung preiszugeben. (Gefragt wird nach Versicherungsnummer und Versicherung).

Bei der Eröffnung eines Bankkontos mit Kredirahmen werd ich doch auch nicht nach meinen anderen Konten gefragt.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

wieso soll sie nicht fragen dürfen?

Du musst nach §19-22 VVG alle abgefragten Punkte auch wahrheitsgemäß beantworten…

Grüße

Lars Grimm

Naja dass ich laut dem Gesetz die gestellten Fragen wahrheitsgemäß beantworten muss macht ja auch irgendwie Sinn, aber darf die Versicherung denn fragen was sie will? Sind solche Sachen wie Vorversicherungsdaten nicht irgendwo Privatsphäre?

Bei der Eröffnung eines Bankkontos mit Kredirahmen werd ich
doch auch nicht nach meinen anderen Konten gefragt.

Es wird aber auch dort nachgefragt, wie dein bisheriger Umgang mit Krediten war -> Schufa.
Es gibt eben Leute, die gerne mal kaputtgegangene Sachen illegal über die Haftpflicht laufen lassen, diese werden natürlich von Versicherungen (zurecht) nicht genommen.
Gruß

aber darf die Versicherung denn fragen was sie will? Sind
solche Sachen wie Vorversicherungsdaten nicht irgendwo Privatsphäre?

Ich kann da keine Privatsphäre erkennen. Du mußt die Fragen aber nicht beantworten, nur dann wirst Du die Versicherung nicht bekommen.