Haftplicht bei grober Fahrlässigkeit der Arbeitneh

Muß ein Arbeitgeber nicht seine Mitarbeiter Haftpflicht versichern, damit er bei grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, den Schaden ersetzt bekommt?
Hartmut

Muß ein Arbeitgeber nicht seine Mitarbeiter Haftpflicht
versichern, damit er bei grober Fahrlässigkeit seiner
Mitarbeiter, den Schaden ersetzt bekommt?
Hartmut

Boah da hab ich keine ahnung! sorry.

Muß ein Arbeitgeber nicht seine Mitarbeiter Haftpflicht
versichern, damit er bei grober Fahrlässigkeit seiner
Mitarbeiter, den Schaden ersetzt bekommt?
Hartmut

Hallo Hartmut,

grundsätzlich macht es immer Sinn für seine Mitarbeiter eine Betriebshaftpflichversicherung abzuschließen. Kommt natürlich noch ein bißchen auf die Art der Tätigkeit an. Aber die Haftung obliegt letztendlich immer dem Arbeitgeber. Ansonsten muss der Schaden je nach Gesellschaftsform des Betriebs aus dem Privat- oder dem Betriebsvermögen gezahlt werden. Das kann bei einer dünnen finanziellen Rücklage auch schon mal schnell zur Insolvenz führen.
Mit einer Betriebshaftpflich können Schäden durch grobe Fahrlässigkeit abgedeckt werden (hier sind aber unbedingt vor Abschluss immer die Allgemeinen Versicherungsbedingen des jeweiligen Versicherers genau zu studieren). Vorsatz ist vom Versicherungsschutz immer ausgeschlossen. Im Zweifel ist natürlich eine ausführliche Schadenprüfung erforderlich.
Hier sollte man sich bei der Wahl des Versicherers auch genau die Schadenregulierungsquoten ansehen. Nicht der billigste Versicherer ist immer der Beste. Die Haftpflichversicherung beinhaltet auch immer die Unterstützung bzw. die Abwehr unberechtigter Ansprüche durch „Geschädigte“. Das ist dann immer eine Zwickmühle wenn man sich selbst eigentlich „schuldig“ fühlt, aber man nach den Rechtsgrundlagen eben nicht entschädigungspflichtig ist. Dann wird der Versicherer auch immer die Ansprüche abwehren. Ob der Arbeitgeber dann aus Kulanz etwas aus eigener Tasche zahlt um vielleicht einen guten Kuden nicht zu verlieren steht dann auf einem anderen Blatt. Einige Arbeitgeber werden sicher auch die MA an den Schäden beteiligen wollen, aber das ist unrechtens. Ist nur die Frage der wirtschaftlichen Abhängigkeit wer dann was mit sich machen lässt.

So ich hoffe dir etwas geholfen zu haben.

Viele Grüße

Sönke

Ich danke erstmal.
Ich habe die Frage ja erstmal allgemein gestellt.
nun ist es speziell in meinem Fall so:
Ich bin Rentner und mache als 400 Euro-Job den Fahrer eines VW-Busses
zum Befördern von behinderten Menschen zur Werkstatt und wieder nach Hause.
Ich habe beim Tanken jetzt einmal nicht Super-Diesel, sonder Super
getankt.(Der Bus mußte in die Werkstatt)
Der Arbeitgeber stellt mir 387 Euro in Rechnung.
Seine Haftpficht, die Bayrische Versicherungskammer übernimmt das nicht und
ich hab auch keine Privathaftpflicht,
somit ist mein Monatsgehalt für 1 Monat futsch!
Der Arbeitgeber verweist auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Koblenz, in
dem es heißt:
„Arbeitnehmer müssen für den Schaden sebst aufkommen, der bei einem
versehentlichen Falschtanken entsteht,
da dies eine grob fahrlässige Handlungsweise darstellt!“

Das muß ich dann wohl so hinnehmen, oder?

gruß
Hartmut

Das kann ich dir leider nicht beantworten, dass geht schon in den Bereich einer Rechtsberatung. Vom Gefühl her wäre nach meinem Empfinden in diesem Fall max. eine 50:50 - Lösung angebracht. Aber da bist du wohl auf das Good-Will deines AG angewiesen.
Auf jeden Fall kannst du deinen finanziellen Aufwand in der nächsten Steuererklärung als außergewöhliche Belastung absetzen, sofern das mit der Steuer alles korrekt geregelt ist und du dir keine Eigentor schießt.

Muß ein Arbeitgeber nicht seine Mitarbeiter Haftpflicht
versichern, damit er bei grober Fahrlässigkeit seiner
Mitarbeiter, den Schaden ersetzt bekommt?
Hartmut

Hallo Hartmut!
Bin zwar kein Versicherungs-Fachmann, aber ich habe mal gegoogelt und folgendes gefunden, was Dir weiterhelfen könnte:

http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/arbeitsplat…

Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens etwas helfen.
lg Mario