Muß ein Arbeitgeber nicht seine Mitarbeiter Haftpflicht versichern, damit er bei grober Fahrlässigkeit seiner Mitarbeiter, den Schaden ersetzt bekommt?
Hartmut
Hallo,
müssen muss er schonmal nicht. Ausserdem hat das einen weiteren „Pferdefuß“… Wenn einer seiner MA ihm einen Schaden zufügt, wird seine eigene Betriebshaftpflicht dafür wohl kaum aufkommen, von der groben Fahrlässigkeit jetzt mal ganz abgesehen.
Ausserdem sind die MA Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers. Wenn diese einen Schaden anrichten haftet der Arbeitgeber nach §831 BGB.
Grüße
Lars Grimm
Zusatzfrage
Moin,
Ausserdem sind die MA Erfüllungsgehilfen des Arbeitgebers.
Wenn diese einen Schaden anrichten haftet der Arbeitgeber nach
§831 BGB.
Kann der Arbeitgeber bei Fahrlässigkeit sich nicht sogar dann den Schaden vom Arbeitnehmer bezahlen lassen? Ich meine mal was von internen Schadensausgleich gehört zu haben.
Schöne Grüße
e
Kann der Arbeitgeber bei Fahrlässigkeit sich nicht sogar dann
den Schaden vom Arbeitnehmer bezahlen lassen?
Hi,
diese Möglichkeit ist mir nur aus dem Öffentlichen Dienst bekannt, bei GROBER Fahrlässigkeit. Gegen diese Regressforderung(en) des Dienstherrn kann sich der Mitarbeiter versichern, nennt sich Diensthaftpflicht.
Gruß Keki
moin,
und was ist mit dem rest? weiß da einer was zu?
vielen dank und viele grüße
e