Haftplicht- oder Kaskoschaden?

Hallo,

A hat sich für einen Umzug einen Fahrzeug von XY -Fahrzeug AG geliehen.
B, ein Freund von A, der den A beim Umzug behilflich ist (Gefälligkeit), geschieht ein Missgeschick und verursacht eine kleine Beule beim Einräumen in dem Fahrzeug.

B ist der Meinung, dass die KFZ-Versicherung von A für den Schaden aufkommen muss.
A ist der Meinung, dass die Haftpflichtversicherung von B für den Schaden aufkommen muss, da ja der B den Schaden verursacht hat und nicht A.

Wer von beiden hat denn Recht? Gibt es da eine gesetzliche Norm, wo man nachschauen könnte?

Danke im Voraus

Hallo,

ist der Schaden am Fahrzeug durch etwas entstanden oder hat derjenige das Fahrzeug gelenkt und damit einen Schaden verursacht?

Wenn er das Fahrzeug gefahren hat, ist die Fahrzeugversicherung zuständig. Wenn er mit irgendetwas beim einräumen am Fahrzeug angeeckt ist und z.B. eine Beule verursacht hat, dann ist die privathaftpflicht zuständig. Ob und inwiefern die leistet läßt sich in den Versicherungsbedingungen nachlesen.

gruß maboe

Hallo,

Wenn er das Fahrzeug gefahren hat, ist die
Fahrzeugversicherung zuständig. Wenn er mit irgendetwas beim
einräumen am Fahrzeug angeeckt ist und z.B. eine Beule
verursacht hat, dann ist die privathaftpflicht zuständig. Ob
und inwiefern die leistet läßt sich in den
Versicherungsbedingungen nachlesen.

Das ist so natürlich nicht richtig.
Es handelt sich um einen Be- und Entladeschaden, die VK zahlt.(auch wenn das Fahrzeug steht)
Es gibt aber neuerdings einige wenige Privathaftpflichtversicherungen die das zahlen.

Gruß
tycoon

Also das ist beim Einräumen passiert. Das Fahrzeug stand.

Haftet denn die VK nicht nur dann, wenn der A (also Fahrzeughalter) den Schaden verursacht hat?
Wenn doch B den Schaden verursacht hat, müsste doch auch er (bzw seine Versicherung) dafür aufkommen oder nicht?

Hallo,

Haftet denn die VK nicht nur dann, wenn der A (also
Fahrzeughalter) den Schaden verursacht hat?

A ist doch nicht mal der Halter!

Wenn doch B den Schaden verursacht hat, müsste doch auch er
(bzw seine Versicherung) dafür aufkommen oder nicht?

Er und seine Versicherung sind 2 verschiedene paar Schuhe! Die Versicherung wird wohl nicht bezahlen; das bedeutet aber nicht automatisch, dass B nicht zahlen muss.(hier aber eher auch nicht)

Gruß
tycoon

Hallo,

Haftet denn die VK nicht nur dann, wenn der A (also
Fahrzeughalter) den Schaden verursacht hat?

A ist doch nicht mal der Halter!

Ja ok. Das Fahrzeug lief aber über A. :wink:

Wenn doch B den Schaden verursacht hat, müsste doch auch er
(bzw seine Versicherung) dafür aufkommen oder nicht?

Er und seine Versicherung sind 2 verschiedene paar Schuhe! Die
Versicherung wird wohl nicht bezahlen; das bedeutet aber nicht
automatisch, dass B nicht zahlen muss.(hier aber eher auch
nicht)

Kannst du mir das bitte genauer erklären? Ich verstehe das irgendwie nicht. Und wenn der B eine Scheibe in der Wohnung von A eingeschlagen hätte, würde dann auch nur die Versicherung von A den Schaden übernehmen?

Danke im Voraus…

Gruß
tycoon

Hallo,

ich habe das Gefühl, du kennst die Antwort und willst sie nur nicht wahrhaben.:smile:

In der PHV ist der Gebrauch von KFZ (meistens) ausgeschlossen.
(http://de.wikipedia.org/wiki/Privathaftpflichtversic…)

Das Be- und Entladen gehört zum Gebrauch.

Auch der Ausschluss für Gefälligkeitshandlungen steht noch in vielen PHV Policen.

B wird nicht selbst zahlen müssen, da hier wohl nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Gefälligkeiten ist er damit aus der Haftung.

Es bleibt die VK. Die zahlt natürlich auch, wenn jemand anderes einen Schaden am Fahrzeug verursacht. (z.B Vandalismus)

Wenn B einen Ball schiesst, macht er das i.d.R. ohne Zuhilfenahme eines KFZ. Die PHV würde für die getroffene Scheibe natürlich zahlen.

Gruß
tycoon