Hallo,
A hat sich für einen Umzug einen Fahrzeug von XY -Fahrzeug AG geliehen.
B, ein Freund von A, der den A beim Umzug behilflich ist (Gefälligkeit), geschieht ein Missgeschick und verursacht eine kleine Beule beim Einräumen in dem Fahrzeug.
B ist der Meinung, dass die KFZ-Versicherung von A für den Schaden aufkommen muss.
A ist der Meinung, dass die Haftpflichtversicherung von B für den Schaden aufkommen muss, da ja der B den Schaden verursacht hat und nicht A.
Wer von beiden hat denn Recht? Gibt es da eine gesetzliche Norm, wo man nachschauen könnte?
Danke im Voraus