Haftplicht, Unfallversicherung, Auto

jemand hatte heute sein Auto bei seiner Freundin ordnungsgemäss auf einem Parkplatz abgestellt.
Doch leider ist ein mit Bauschutt beladener LKW vorbeigefahren und hat ein ziemlich grossen Stein verloren der genau auf sein Auto geflogen ist.
Das Auto wurde vom ADAC abgeschleppt der Schaden zudem von der Polizei erfasst. Nach Beurteilung von der Werkstatt und des unabhängigen Prüfers dauert eine Reparatur ca. 6-7 Tage.
Das grosse Problem an der Sache ist dass er in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in den Urlaub fahren wollten erst ganz nach Italien dann mit der Fähre nach Griechenland. Gesammtkilometer ca. 2100.
er hat sich umgehend mit der Versicherung des Verursachers in Verbindung gesetzt um einen Mietwagen zu erlangen .
Die sehr unfreundliche Frau versuchte ihn einfach hinzuhalten und ihn auf morgen zu vertrösten.
Nach mehrmaligen Anrufen hat sie dann gemeint das man mit einem Leihwagen nicht so weit fahren darf und er doch den Leihwagen seinen Eltern geben soll und mit deren Auto in Urlaub fahren soll.
Das Auto seiner Eltern ist aber viel zu klein für die 4.
Meine Frage ist hat er Anspruch auf ein Mietwagen mit dem er auch in Urlaub fahren darf?
Meine nächste Frage ist eigentlich wollten er 14 Tage in Urlaub die können doch nicht von ihm erwarten das er den Urlaub für die verkürze ( was zwar möglich wäre denn er hat nur eine Woche das Haus fest gebucht die andere wollten sie Zelten )

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
I

Es besteht für eine Versicherungen keine Verpflichtung einen Mietwagen über einen längeren Zeitraum, als für die dauer der Reperatur zu stellen bzw. zu zahlen. Was ja auch logisch ist.

Ein Versicherung kann sogar sagen sie stellen nur in der Woche einen Mietwagen, damit man zur Arbeit kommt. Privates Vergnügen am WE muss dann selber übernommen werden.

Man kann wohl noch gelten mache, was die verlorenne Urlaubszeit betrifft. Man kann ja das Hotel/Ferienhaus nicht nutzen.

Aber auch hier sage ich … der Abschluss von einer Verkehrsrechtschutz ist immer gut.

Aber der Lösungansatz von der Versicherung finde ich gut. Gibt es denn kein anderen Verwandten von dem man sich ein Auto für den Urlaub leihen kann?

VG

jemand hatte heute sein Auto bei seiner Freundin
ordnungsgemäss auf einem Parkplatz abgestellt.
Doch leider ist ein mit Bauschutt beladener LKW vorbeigefahren
und hat ein ziemlich grossen Stein verloren der genau auf sein
Auto geflogen ist.
Das Auto wurde vom ADAC abgeschleppt der Schaden zudem von der
Polizei erfasst. Nach Beurteilung von der Werkstatt und des
unabhängigen Prüfers dauert eine Reparatur ca. 6-7 Tage.
Das grosse Problem an der Sache ist dass er in der Nacht von
Mittwoch auf Donnerstag in den Urlaub fahren wollten erst ganz
nach Italien dann mit der Fähre nach Griechenland.
Gesammtkilometer ca. 2100.
er hat sich umgehend mit der Versicherung des Verursachers in
Verbindung gesetzt um einen Mietwagen zu erlangen .
Die sehr unfreundliche Frau versuchte ihn einfach hinzuhalten
und ihn auf morgen zu vertrösten.
Nach mehrmaligen Anrufen hat sie dann gemeint das man mit
einem Leihwagen nicht so weit fahren darf und er doch den
Leihwagen seinen Eltern geben soll und mit deren Auto in
Urlaub fahren soll.

Man kann selbst einen Mietwagen buchen. die Versicherung übernimmt jedoch nur die täglichen Gebühren für die Dauer der Reparatur.
Zusätzliche erhöhte KM-Beträge für die Fahrt ind en Urlaub muss selbst bezahlt werden.

Das Auto seiner Eltern ist aber viel zu klein für die 4.

Auch mit einem kleinen Auto und einer Box auf dem Dach können 4 Personen in Urlaub fahren.

Meine Frage ist hat er Anspruch auf ein Mietwagen mit dem er
auch in Urlaub fahren darf?

siehe oben!

Meine nächste Frage ist eigentlich wollten er 14 Tage in
Urlaub die können doch nicht von ihm erwarten das er den
Urlaub für die verkürze ( was zwar möglich wäre denn er hat
nur eine Woche das Haus fest gebucht die andere wollten sie
Zelten )

Selbst wenn er Anspruch hätte, wie sollte er dafür einen Beweis vorlegen ? Ist aber nicht, deshalb muss man sich darüber keine Gedanken machen.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen
I

Was dies jetzt allerdings mit einer Unfallversicherung (siehe Titel) zu tun haben soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß

PS: ein Tipp von mir - eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen

Hallo,

der Geschädigte darf sich zwar nicht bereichern, aber er ist materiell so zu stellen wie vor bzw. ohne Unfall.

Daher würde mich dazu

Zusätzliche erhöhte KM-Beträge für die Fahrt ind en Urlaub
muss selbst bezahlt werden.

Deine Begründung interessieren.

Grüße, M

Hallo Masch,

die gegnerische Versicherung übernimmt nur die Kosten für einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur des Fahrzeuges und zwar auch nur für die normalen km-Leistung die der Geschädigte im normalen Arbeitsleben fährt.

Alle Kosten die darüber hinaus gehen, muss er aus der eigenen Tasche zahlen.

Dies bedeutet: er kann nicht darauf hoffen, dass die zig-tausend km für seine Urlaubsfahrt bezahlt werden.

Gruß

Hi Merger,

das ist/war keine Erklärung, sondern eine Wiederholung. Ich hätte gedacht, Du bringst ein Urteil für so einen Sachverhalt.

Grüße, M

Hallo Masch,

dazu benötigt man kein Urteil, sondern dies sind Erfahrungen aus Schadensfällen.

Ist mir selbst auch schon passiert, und damals habe ich lediglich die erweiterten Kosten wie beschrieben selbst gezahlt.

Gruß