Haftplichtfall bei Umzugsschäden im Treppenhaus?

Hallo Experten,

mich würde folgender Sachverhalt interessieren.

Wenn bei einem Wohungsumzug in Treppenhaus, des Auszugshauses, Schäden an der Tapete entstehen würden, wäre dann die Haftpflichtversicherung des Mieters/Umziehers in der Pflicht den entstandenen Schaden zu ersetzen?

Wenn „NEIN“, welche Versicherung würde somit dafür aufkommen?

Wenn „Ja“, welche Höhe der Renovierungskosten vom Treppenhaus würde die Versicherung wahrscheinlich bezahlen. Ist es nicht sogar so, dass die Versicherung nur den Zeitwert des Treppenhauses bezahlt?

Danke für Eure Antworten,
Gruß Uwe

Haftpflichtversicherung des Mieters/Umziehers in der Pflicht
den entstandenen Schaden zu ersetzen?

Könnte sein, hängt vom Deckungsumfang des Vertrages ab.

Wenn „NEIN“, welche Versicherung würde somit dafür aufkommen?

Dann keine.

Wenn „Ja“, welche Höhe der Renovierungskosten vom Treppenhaus
würde die Versicherung wahrscheinlich bezahlen.

Den entstandenen Schaden würde sie ersetzen.

Ist es nicht sogar so, dass die Versicherung nur den Zeitwert des
Treppenhauses bezahlt?

Korrekt.

Hallo, und Danke für die Antwort.

Wie schon oben im Text vermutet, könnte der Zeitwert des Treppenhauses ausschlaggebend für die Zahlung sein.

Wäre es auch möglich das die Versicherung die Übernahme des Schadens ablehnen könnte da „mehrere Macken in der Tapete“ keinen PLÖTZLICH EINTRETENDEN SCHADEN darstellt, und evtl. von der Versicherung argumentiert werden könnte das die Person die Schäden BILLIGEND IN KAUF GENOMMEN HAT? Obwohl ja sicherlich keiner seine eigenen, guten, tollen Möbel absichtlich an die Wand donnert.

Und was wäre davon zu halten, wenn die Versicherung trotz alledem dann „„aus Kulanz““ der Person eine Teilzahlung zusprechen würde?

Stimmt es, dass eine Versicherung (Haftplicht) nicht nur ggf. den Schaden übernimmt, sondern den Versicherten auch bei Folgeforderungen vertritt? Soll heißen, der Vermieter klagt den Rest der Teilzahung zur Renovierung des Treppenhauses ein. Ist dann weiterhin die Versicherung in der Plicht den Versicherten und dessen Interessen zu vertreten?

Oder würde eine Vericherung sich mit einer Teilzahlung sozusagen "„Freikaufen“?? d.h. Teilzahlung angenommen = somit keine weiteren Forderungen an die Versicherung mehr möglich???

Gruß Uwe

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