Haftplichtfall innerhalb der Familie

Hallo zusammen,

habe eine Frage bez. Haftpflichtschäden innerhalb der Familie.

Angenommen der kleine Bruder zerkratzt einen Teil der Innenausstattung des großen Bruders im Auto, weil er etwas damit transportieren wollte.
Kann der große Bruder hoffen, dass er von der Haftpflicht seiner Eltern (da noch mitversichert, 20 Jahre alt)den Schaden ersetzt bekommt?

Leider lese ich darüber nur 2 geteilte Meinungen darüber wie es da ausshieht.
Ich hoffe es kann jemand helfen!

Viele Grüße
Jürgen

Kann der große Bruder hoffen, dass er von der Haftpflicht
seiner Eltern (da noch mitversichert, 20 Jahre alt)den Schaden
ersetzt bekommt?

Ich kenne Euren Vertrag nicht, aber in der Regel sind Ansprüche von in einem Vertrag versicherten Personen untereinander ausgeschlossen.

Leider lese ich darüber nur 2 geteilte Meinungen darüber wie
es da ausshieht.

Ein Anruf bei Eurer Versicherung hätte Klarheit gebracht.

Ich hoffe es kann jemand helfen!

Ich hoffe, ich konnte es.

Hallo Jürgen,

unabhängig von der Frage, ob jemand nun in der Privat-Haftpflicht der Eltern mitversichert ist und unter welchen Umständen diese Versicherung gegenüber einem Familienmitglied nun greifen würde oder nicht, erlaube ich mir einfach einmal den Hinweis, dass über die sog. „Benzinklausel“ Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen erst einmal grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Dies bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass der Schadenverursacher u.U. nicht trotzdem haften muss.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Vertragsbedingungen
Hallo Jürgen,

lass Dir mal die Versicherungsunterlagen geben und wirf einen Blick in die Bedingungen.
Bei mir sind geliehene Sachen ausgeschlossen,
KFZ bin ich jetzt nicht sicher, ob da nur Unfälle ausgeschlossen sind, oder auch „innere“ Beschädigungen.

Vielleicht steht auch etwas darin, wie familieninterne Dinge zu lösen sind.

… oder es ist eine Haftpflicht mit „Bonus“ bei Schadenfreiheit…

Viel Erfolg!
Ulli

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!

Laut dem Vers.Berater scheine ich vll Glück zu haben, da ich ja nicht mehr zu Hause wohne. Aber ich muss trotzallem auf die Schadensregulierungsabteilung oder so, warten was die sagen!

Ich werde euch bei Interesse auf dem laufenden halten!

Gruß
Jürgen

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Laut dem Vers.Berater scheine ich vll Glück zu haben, da ich
ja nicht mehr zu Hause wohne.

Hi Jürgen,

ich gönne es Dir, aber das wäre ein Wunder… wie weiter unten schon geschrieben: Schäden, die beim/durch den Gebrauch eines Kfz entstehen, sind nicht versichert in der PH. Zweites Ausschlusskriterium ist das Ausleihen. Gehe also davon aus, dass Dein „Berater“ nur nicht in der Lage war, eine unschöne Botschaft zu vermitteln.

Grüße, M

Ich kenne Euren Vertrag nicht, aber in der Regel sind
Ansprüche von in einem Vertrag versicherten Personen
untereinander ausgeschlossen.

Nordlicht, ich glaube es ging nicht um versicherte Personen in einem Haushalt oder einem Vertrag sondern um den Schaden, den ein bei den Eltern versichertes „Kind“ bei seinem „nicht mehr bei den Eltern versichertes Kind-Bruder“ angerichtet hat.

Ich denke aber auch, es geht hier nicht um die Problematik Bruder - Bruder und auch nicht um die „erweiterte Benzinklausel“ sondern eher um die geliehenen Sachen.

ein bei den Eltern versichertes „Kind“ bei seinem „nicht mehr
bei den Eltern versichertes Kind-Bruder“ angerichtet hat.

Du hast offenbar den Fall nicht gelesen. Beide Brüders sind über ihre Eltern versichert und von „geliehen“ steht im Ausgangsposting kein Wort.

Außerdem solltest Du wissen, das „geliehene, gemietete und zum Gebrauch überlassene“ Gegenstände in der pHV nicht mitversichert sind.

Du hast offenbar den Fall nicht gelesen. Beide Brüders sind
über ihre Eltern versichert und von „geliehen“ steht im
Ausgangsposting kein Wort.

Nordlicht, gelesen schon, aber ander interpretiert.

Außerdem solltest Du wissen, das „geliehene, gemietete und zum
Gebrauch überlassene“ Gegenstände in der pHV nicht
mitversichert sind.

Genau das meinte ich ja. Offenbar hast Du meine Antwort nicht gelesen oder gar mißinterpretiert.

De facto sind wir uns aber einig, weder Gebrauch Kfz, noch geliehene Sachen sind mitversichert. Ich wollte nur eingrenzen, aber wenn es sicih tatsächlich um EINE Haftpflicht für die ganze Familie handelt, hat sich der Fall eh erledigt.

Gruß

Andreas