Nein, hier handelt es sich einfach
nur um eine alltägliche Schadensregulierung eines
minderschweren Unfalls.
Hi,
und genau dazu bedarf es diverser Informationen.
Wenn ich lese, der andere ist zu 100% schuldig, gehen bei mir die Alarmglocken an. Unfälle von Kindern mit Spielgeräten und anderen Verkehrsteilnehmern haben oft eine andere Schadensteilung als auf den ersten Blick vermutet. Daher frage ich nach.
Als nächstes dann die Frage, ist das Kind überhaupt schuldfähig. Danach richtet sich es ob überhaupt ein Schaden von dem Kind ersetzt werden muss. Danach fragt auch die Haftpflicht.
Wenn das Kind den Schaden nicht ersetzen muss, haben dann die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt? Wenn ja, dann haften sie für die Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn nein, dann ist es Pech für den wo der Schaden hat.
Wie hoch ist der Schaden? Wird repariert oder auf Basis eines Kostenvoranschlag abgerechnet. Da unterscheiden sich die Summen.
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrrad? Da nützt die Aussage nichts das Fahrrad ist neuwertig. Es zählt hier, wie hoch wäre der Wiederbeschaffungswert des Fahrrad.
Wenn, angenommen, die Schuldfrage eindeutig ist, aber das Kind nicht zahlen kann weil es kein Einkommen hat, lohnt es sich dann einen Anwalt einzuschalten um einen Titel zu bekommen der möglicherweise erst in 10Jahren zu vollstrecken ist. Zuerst muss der Geschädigte in Vorleistung treten, sprich Schaden und Anwalt selber zahlen. Und wenn der Geschädigte Pech hat wirft er gutes Geld, Schlechtem hinterher.
Es ist eben nicht so einfach wie es auf den ersten Blick aussieht.
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Einfach wäre es in der Konstellation.
Erwachsener Rollerblader fährt Fahrradfahrer auf der Straße an.
Rollerblader hat ein gesichertes Einkommen.
Fahrrad zur Reparatur, oder Abrechnung nach Kostenvoranschlag -Mehrwertsteuer
Bei Problemen kann ein Anwalt den Schaden einklagen.
Aber so ist sie hier eben nicht. Denke das jetzt der Unterschied klar ist, und warum ohne diese Fakten keine fundierte Aussage gemacht werden kann.
Q-Gruß