Haftplichtversicherung schickt Laptop nicht zurück

Hallo erstmal an alle,

vor ca. 4 Wochen ist einen Kumpel von mir bei mir zuhause mein Laptop runtergefallen (bzw. Er ist mit
seinen Fuss am Ladekabel hängen geblieben und hat den Laptop beim aufstehen mit runtergerissen).

Daraufhin hat er den Schaden seiner Haftplichtverischerung gemeldet die meinte sie bräuchten eine
Kostenvoranschlag. Gesagt getan, der Laptop wurde zum Händler gebracht, der diesen in seien Zentrale
geschickt hat.

Der Händler schickte daraufhin nach einigen Tagen den Kostvoranschlag von 1000€ (Mainboard ist
defekt und die Festplatte zeigt mehrere Bad Blocks an) in dem auch wortwortlich folgendes drin steht
„Bei einen derzeitigen Gebrauchswert von ca. 540€ ist eine Reperatur nicht wirtschaftlich nicht sinnvoll“
und auch vollgendes: „Ein eventueller Datenrettungsversuch der Festplatte ist kostenpflichtig und
verursacht zusätzliche Kosten von ca. 60-100€.“

Da mir bis der Kostenvoranschlag gekommen war, mich die Versicherung zweimal angeschrieben hat,
dass sie den Laptop mit sämtlichen Zubehör braucht habe ich beim Händler angegeben, dass sie ihn
erstmal nicht reparieren soll und er wurde mir zurückgeschickt. Habe ihn dann gleich weiter an die
Versicherung geschickt, in den glauben sie möchte das ganze nochmal überprüfen.

Eine Woche später kam dann allerdings ein Scheck der Versicherung über den Restwert+
Kostenvoranschlag. Mehr stand nicht drin im Brief-also nicht was jetzt mit den Laptop passiert.

Soweit so gut. Habe mich gefreut, dass alles so schnell verlief und auch wenn ich den Laptop lieber
repariert bekommen hätte, war ich froh wenigstens den Restwert zu bekommen. Dachte allerdings die
Versicherung schickt ihn mir zurück-weil ich versuchen wollte die Daten retten zu lassen (Privates und
auch Sachen die ich dort Privat für die Arbeit gemacht habe)-mein Kumpel der die Kiste kaputt gemacht
hat, hätte auch den Datenrettungsversuch zur Not aus eigener Sache bezahlt. Als dann nach 10 Tage
weder eine Antwort noch der Laptop gekommen ist rief ich bei der zuständigen Sachbearbeiterin an. Als
ich ihr den Fall schilderte sagte sie nur das es ein Totalschaden war, ich einen Scheck bekommen hätte.
Schilderte ihr auch die Sache das ich die Daten versuchen will auf eigene Kosten zu retten-worauf sie
nur wieder meinte „es ist ein Totalschaden und da hätte ich wohl Pech gehabt“.

Da man mit der Frau nicht weiter reden konnte sagte ich ihr sie soll mir das ganze nochmal schriftlich
schicken und beendete das Gespräch. Zwei Tage später brachte mir der Postbote dann folgendes
Schreiben:

Wir haben Ihnen den Zeitwert des beschädigten Laptop erstattet.

Da dieser Lt. Auskunft der Fachfrima nicht mehr zu gebrauchen ist, lag ein Totalschaden vor.

Das Gerät ist somit in unseren Besitz übergegangen, Eine Rückerstattung ist daher nicht möglich.

Jetzt Frage ich mich-stimmt das alles so?

  1. Die Firma hat geschrieben: Eine Reparatur ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.
    Es war zwar ein „Totalschaden“-allerdings keiner den man nicht hätte reparieren können.
  2. Mein Hauptanliegen-ich will den defekten Laptop zurück haben um zu versuchen die Daten zu retten
    (was laut Schreiben der Fachfirma ja eventuell möglich ist) und wenn das nicht geht, will ich wenigstens
    die Festplatte selbst vernichten, damit ich mir sicher bin, dass mit meine Privaten Daten (Fotos,
    Schreiben, Passwörter für Internetseiten die im Browser gespeichert sind) und auch denen aus der Arbeit
    ( u.a Pflegeberichte über Patienten) nicht in falsche Hände Gerät. Habe keine Ahnung ob einen
    Versicherung defekte Geräte vernichtet und auch noch probiert irgendwie kapital rauszuschlagen und
    die Geräte an einen Händler oder so weiter verkauft,

Vielleicht kennt sie ja hier ja jemand etwas mit aus und kann mir sagen ob ich wirklich kein Recht daran
habe den defekten Laptop zurück zu fordern bzw wenigstens die Festplatte.

LG
Nette

Vielleicht kennt sie ja hier ja jemand etwas mit aus und kann
mir sagen ob ich wirklich kein Recht daran
habe den defekten Laptop zurück zu fordern bzw wenigstens die Festplatte.

Wenn Du eine Entschädigung erhalten hast, ist der Laptop Eigentum der Versicherung geworden. Dass mit den daten auf der Festplatte hättest Du Dir vorher überlegen sollen, dann hätte man das regeln können. Im Nachhinein wird das aohl kaum gehen. Trotzdem ist es einen Versuch wert, bei der Versicherugn anzurufen und nach der Festplatte zu fragen oder deren Zerstörung zu veranlassen.

Hallo Nette,

das kann man kurz und knapp beantworten: NEIN, das Eigentum ist nicht übergegangen auf den Versicherer und JA Du kannst die Herausgabe verlangen.

Das Gerät ist zwar in den Besitz, nicht aber in das Eigentum des Versicherers übergegangen. Nach BGB kann das Eigentum nur mit Willen/Zustimmung des Eigentümers übergehen, was hier nicht der Fall (gewesen) ist. Der Versicherer macht es sich einfach bzw. die Kollegin am Telefon hat keine Ahnung (was durchaus häufig vorkommt, gerade bei bestimmten Versicherern…).

Tip: nochmal anrufen, Gruppen- oder Abt.-Leiter verlangen, Sachverhalt schildern, und ggf BaFin-Beschwerde und Herausgabeanspruch mittels RA ankündigen sowie Schadenersatz für verlorene Daten. Dann sollte es klappen. Allerdings solltest Du durchaus nett sein am Telefon, denn wie man in den Wald hineinruft…

Wichtig ist noch: der sog. Restwert wird Dir dann angerechnet, es kann also sein, dass man zB 80 EUR vorab von Dir fordert.

Grüße, M

Danke erstmal für die schnellen Antworten.
@Masch: Mit aktuellen Restwert den ich der Versicherung dann bezahlen muss, meist du aber nicht die
gesamte Summe die ich bekommen habe oder?
Kennt noch wer zufällig den entsprechenden Paragraphen aus dem BGB?

Kann mir auch noch jemand sagen was du mit „RA“ und „BaFIn“ meinst?

LG
nette

Hallo Nette,

@Masch: Mit aktuellen Restwert den ich der Versicherung dann
bezahlen muss, meist du aber nicht die
gesamte Summe die ich bekommen habe oder?

Nein, der Restwert ist der Bétrag, den das beschädigte Teil (= „Wrack“) noch Wert ist. Die genannten 80 EUR waren Fantasie, es können auch 10, 0 oder 300 EUR usw.

Kennt noch wer zufällig den entsprechenden Paragraphen aus dem
BGB?

249 BGB ff.

Kann mir auch noch jemand sagen was du mit „RA“ und „BaFIn“
meinst?

RA = Rechtsanwalt
BaFIn = Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Grüße, M