Hallo Experten,
wenn bei einer Waschmaschine die Zuleitung defekt wird und einen Wasserschaden in der Wohnung darunter verursacht - ist das dann durch die Haftpflichtversicherung gedeckt? Oder kann die Haftpflichtversicherung sagen sie zahlt nur wenn die Maschine von der Versicherungsnehmerin selbst angeschlossen wurde - sonst würde der Schaden von der Gebäudeversicherung des Vermieters reguliert?
Vielen Dank!
jojo
Das ist ein Fall für die Haftpflicht. Die Geschädigte sollte sich jedoch zunächst einmal an die eigene Hausrat halten, da sie dort den Neuwert der beschädigten Gegenstände erhält, nicht, wie in der Haftpflicht, nur den Zeitwert.
Hallo jojo,
eigentlich müßtest Du Dir in einem solchen Fall gar keine Sorgen machen. Es ist ein Schadensereignis, das u.U. zu einem Schadenersatzanspruch gegen Dich führen könnte, also meldest Du es Deiner Haftpflichtversicherung - notfalls zunächst auch ohne konkrete Schadenshöhe.
Sollte jemand Schadenersatzansprüche an Dich stellen (z.B. der Mieter der darunter liegenden Wohnung wegen Wasserschäden an seinem Hausrat oder der Vermieter wegen Wasserschäden am Gebäude), dann würde Deine private Haftpflichtversicherung - sofern Dir kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist -berechtigte Ansprüche begleichen oder unberechtigte Ansprüche abwehren.
Beachte aber bitte, daß Du laut der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht berechtigt bist, „ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil oder vergleichsweise anzuerkennen oder zu befriedigen“.
Ungeachtet dessen möchte ich Dir Deine Fragen aber noch beantworten.
Wenn es sich bei der von Dir genannten „Zuleitung“ um eine feste und eigentlich zum Wohngebäude gehörende Wasserleitung handelt, wären die Ansprüche sehr wahrscheinlich unberechtigt und Deine Haftpflichtversicherung würde sie abwehren.
Handelt es sich bei der „Zuleitung“ dagegen um den Zuflußschlauch, der zu Deinem Hausrat gehört, dann werden die Schadensersatzansprüche in der Regel berechtigt sein und Deine Haftpflichtversicherung würde diese begleichen. Allerdings ersetzt Deine Haftpflichtversicherung den Geschädigten nur den Zeitwert.
Insofern könnte es natürlich sein, daß der Mieter der darunter liegenden Wohnung gar keine Schadenersatzansprüche erhebt und lieber seine eigene Hausratversicherung bemüht. Denn diese würde ihm den Neuwert der geschädigten Sachen ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd