Haftreduzierung durch Eheschließung

Stimmt es, daß die Haftstrafe durch Eheschließung reduziert werden kann? Wenn ja, ist das in jedem Bundesland der Fall?

Meines Wissens, gibt es darauf keinen Anspruch, sondern es wird allenfalls im Rahmen der Sozialprognose evtl. als positiv bewertet, insofern dadurch eine bessere soziale Kontrolle (sozialer Halt, soziale Verantwortung, „Bodenständigkeit“)gegeben sein kann, die schädliche Neigungen oder persönliche Angewohnheiten im Sinne der Resozialisierung positiv beeinflusst, durch die persönliche Beziehung.
Das werden aber die Behörden für Justiz und Strafvollzug immer im Einzelfall bewerten. Die Möglichkeit dürfte in jedem Bundesland gegeben sein, aber die Bewertung wird vieleicht je nach einzelnen Gerichten oder Vollzugsverantwortlichen, bzw. der dort üblichen Praxis, unterschiedlich ausfallen, und dabei könnten auch die Lebensumstände des potentiellen Ehepartners eine Rolle spielen.

Also z.B. wenn ein inhaftierter Bankräuber eine ehemalige Bankräuberin heiraten will, könnte das womöglich nicht als förderlich für die Resozialisierung eingestuft werden.
Das wird dann auch daran gemessen werden, wie sich die Beziehung/die Eheschliessung dann auf das Verhalten des Insassen in der Haft tatsächlich auswirkt.
Sicherlich wird nicht sofort nach Eheschliessung ein Teil der Strafe erlassen werden, sondern man wird die psychische/soziale Stabilität des Häftlings und sein sonstiges Verhalten in der Haft, berufliche Anstrengungen usw. mit einbeziehen.

Vor der Verurteilung können aber solche Umstände auch schon positiv gewertet werden, also z.B. eine Partnerbindung,eine begonnene Ausbildung, Arbeitsstelle o.ä.

Ich persönlich denke, das kann eher nützen.
Aber es hängt natürlich auch von der Straftat und den Begleitumständen ab.

Ich weiß nicht, ob Haftreduzierung da der richtige Ausdruck ist.
Ich würds eher als Strafumwandlung bezeichnen…

Das scheint mir sehr plausibel zu sein, vielen Dank für die gute Auskunft.