Hallo,
aufgrund dessen, dass ich die Brettvorschriften einzuhalten versuche, jetzt folgendes zur besseren Erklärung des Hintergrundes:
Herr A mietet in einer deutschen größeren Stadt ein Appartemt, IN dieser Miete DRIN enthalten ist eine SINGLEKÜCHE. In dieser Singleküche entstand ein Brand - und zwar ausgelöst durch den KÜHLSCHRANK dieser -ca. 22 Jahre alten- Singleküche.
Weiter setzten wir voraus, dass mehrere Löschzüge einer Berufsfeuerwehr sowie eine Stadtteil-Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, also das ganze Szenario, weil es ein hohes Haus ist, im Hang liegt und ca. 150 Appartments hat. ALLE diese Institutionen haben aus Brandursache eindeutig den Kühlschrank definiert. Zu diesem Zeitpunkt bewohnte der Sohn von Herrn das Appartement.
Die Hausratversicherung von Herrn A hat den Schaden übernommen und sehr gut geregelt, obwohl Herr A darauf hinwies, dass der Schaden nicht durch ein in seinem Besitz stehendes Gerät -also durch Fremdverschulden- verursacht worden sei.
Nach 1 1/4 Jahren kommt jetzt die Gebäudeversicherung des VERmieters und will Herrn A. in Regreß nehmen mit einer sehr hohen Summe, weil auch an Gebäudeteilen (u.a. diese Singleküche) Schaden entstanden sei.
Herr A hat eine Rechtsschutzversicherung-leider nicht für Mietrecht.
Aber: Herr A hat eine private Haftpflichtversicherung. Dieser Haftpflichtversicherung hat er nun diese Regreßforderung der Gebäudeversicherung des Vermieters angezeigt.
Der VERmieter behauptet, eine Herdplatte (also auf diesen alten grauen Stahlplatten -nicht Ceranfeld-) sei in Betrieb gewesen und der Sohn von Herrn habe sich in der Zeit von 18.00 - 2.30 Uhr NICHT in der Wohnung aufgehalten OBWOHL besagte Herdplatte in Betrieb gewesen sei. Nun sei diese vergessene Herdplatte der Auslöser und NICHT der Kühlschrank. Dieser Kühlschrank wurde aber im Vorfeld schon mehrfach beim zuständigen Hausmeister wegen ungewohnt lauter Betriebs-Geräusche zur Reparatur gemeldet worden, nach mehrfachen Aufforderung ist der Hausmeister in Begleitung eines angeblichen Elektrikers erschienen hat kurz was nachgeschaut und bekundet, es sei alles bestens in Ordnung, der Kühlschrank mache diese Geräusche eben weil er schon sehr alt sei…
Sollte dieser Schaden, als eine Fahrlässigkeit des Herrn A (Sohn)tituliert werden, möchte Herr A ebenfalls Schadenersatz bei dieser Gebäudeversicherung für SEINE entstandenen Schäden geltend machen. Er informierte auch seine Hausratversicherung-die ja den Schaden Herrn A schon gezahlt hatte.
Zusätzliche Kosten hatte Herr A schon, er mußte sofort eine neue Wohnung mieten, für die Übergangszeit hatte er entsprechende Unterbringungskosten und die Renovierung für die neue Wohnung, Kaution usw.
Die Gebäudeversicherung von Herr A schreibt auch, dass ALLE Möbel in diesem Appartement gereinigt wurden - Herr A sagt DAS ist eine glatte LÜGE, weil Herr A keine Möbel mehr benutzen konnte, da alle diesen Brandschaden-Geruch und zum Teil auch Spuren hatten und ALLESAMT mit einem riesigen Teppich von besonderem Löschschaum der Feuerwehr durchsetzt waren. Also kann es nicht sein, dass die Gebäudeversicherung DIESEN Teil hätte zahlen müssen, weil der ja gar nicht erfolgt ist.
Kann hierzu irgendjemand wirklich was sagen, weil die Gebäudeversicherung (sehr unfreundlich und harsch) Herrn A bei einem Telefonat (Herr A hat zunächst versucht freundlichen Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen um die Angelgenheit richtig zu stellen) sagte, dass sie eben KEINEN Schadenersatzforderungen nachkommen DÜRFE, DAS sei so aufgrund von verschiedenen Rechtsgrundlagen und aufgrund geltender Rechtssprechung…
Kann Herr A jetzt, wenn diese Versicherung nicht mit ihrer Version durchkommt und die Haftspflichtversicherung von Herrn A diese Sache „abgeschmettert“ hat TROTZDEM Schadenersatz von der Gebäudeversicherung fordern und wenn ja = aufgrund welcher Begründung usw., vielleicht §§, Gerichtsurteile oder ähnlichem…
Grüße
Marie