Haftsfrage

Hallo,
fiktiver Fall: Ist die Aussage von Versicherung ABC richtig, dass man keinen Schadensersatz von einer Versicherung verlangen kann. Diese Versicherung versucht Familie B wegen eines Schadens am Eigentum einer Mietwohnung haftbar zu machen (für einen Versicherungsfall). Familie B hatte den Schaden schon ihrer eigenen Versicherung gemeldet, die den Schaden auch bestens geregelt hatte. Nun kommt Versicherung ABC, nach unglaublichen 1 1/4 Jahren, welche für den Schaden am Vermieter-Gebäude aufkommen mußte und will Familie B dafür zahlen lassen -6.000 EURO-. Das Schadensereignis war eigentlich schon klar.
Wenn nun Versicherung ABC (die die Familie in Regreß nehmen will) bei diesem Vorhaben keinen Erfolg hätte, zum Einen weil Familie B beweisen kann, dass der Schaden NICHT durch Familie A ausgelöst wurde und zum Anderen, jetzt weil Familie B noch eine Privat-Haftpflicherung hat, wo sie den Schaden jetzt gemeldet hat (und hofft, dass sich die Versicherung der Familie den entstandenen Schaden ja schon gezahlt hat und jetzt bei Versicherung ABC den Schaden zurückholt…). Kann in diesem Falle Familie B von der Versicherung ABC noch Schadenersatz fordern. Diese Versicherung ABC ist SEHR unwirsch und meinte telefonisch, NEIN Familie B hat überhaupt keinen Anspruch auf Schadenersatz -für das zurückliegende Schadensereignis-, dass könne man nicht in Rechnung stellen, wer zahlt denn dann Familie A die jetzt entstandenen Kosten, die durch diese Regreßforderung entstehen.

Weiß jemand mehr, auch ob die Versicherung ABC nach so langer Zeit noch Regreß nehmen DÜRFTE (Verjährung).
Ist es wirklich wahr, dass man KEINE Schadenersatzforderung erheben DARF (wohl wahrscheinlich irgendein § - kennt den jemand- angeführt würde). Es wäre angeblich gängige Rechtsprechung…

Ist ein fiktiver Fall und ich hoffe, dass man ihn so wie oben beschrieben verstehen kann… wenn nicht bitte fragen.

DANKE für Tipps

Grüße
Marie

Um es vorweg zu nehmen. Ich habe das problem nicht verstanden. entweder ist es zu spät oder die schilderung zu wirr.

Weiß jemand mehr, auch ob die Versicherung ABC nach so langer
Zeit noch Regreß nehmen DÜRFTE (Verjährung).

Für Juristen ist der hier geschilderte Zeitraum nciht lang. Verjährung ist also nicht.

Ist es wirklich wahr, dass man KEINE Schadenersatzforderung erheben DARF

Forderungen erheben darf jeder immer und überall. Ob er sie durchsetzen kann ist eine ganz andere Frage.

Ist ein fiktiver Fall und ich hoffe, dass man ihn so wie oben
beschrieben verstehen kann

Nein, leider nicht.

Hallo,
aufgrund dessen, dass ich die Brettvorschriften einzuhalten versuche, jetzt folgendes zur besseren Erklärung des Hintergrundes:

Herr A mietet in einer deutschen größeren Stadt ein Appartemt, IN dieser Miete DRIN enthalten ist eine SINGLEKÜCHE. In dieser Singleküche entstand ein Brand - und zwar ausgelöst durch den KÜHLSCHRANK dieser -ca. 22 Jahre alten- Singleküche.
Weiter setzten wir voraus, dass mehrere Löschzüge einer Berufsfeuerwehr sowie eine Stadtteil-Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, also das ganze Szenario, weil es ein hohes Haus ist, im Hang liegt und ca. 150 Appartments hat. ALLE diese Institutionen haben aus Brandursache eindeutig den Kühlschrank definiert. Zu diesem Zeitpunkt bewohnte der Sohn von Herrn das Appartement.
Die Hausratversicherung von Herrn A hat den Schaden übernommen und sehr gut geregelt, obwohl Herr A darauf hinwies, dass der Schaden nicht durch ein in seinem Besitz stehendes Gerät -also durch Fremdverschulden- verursacht worden sei.
Nach 1 1/4 Jahren kommt jetzt die Gebäudeversicherung des VERmieters und will Herrn A. in Regreß nehmen mit einer sehr hohen Summe, weil auch an Gebäudeteilen (u.a. diese Singleküche) Schaden entstanden sei.
Herr A hat eine Rechtsschutzversicherung-leider nicht für Mietrecht.
Aber: Herr A hat eine private Haftpflichtversicherung. Dieser Haftpflichtversicherung hat er nun diese Regreßforderung der Gebäudeversicherung des Vermieters angezeigt.
Der VERmieter behauptet, eine Herdplatte (also auf diesen alten grauen Stahlplatten -nicht Ceranfeld-) sei in Betrieb gewesen und der Sohn von Herrn habe sich in der Zeit von 18.00 - 2.30 Uhr NICHT in der Wohnung aufgehalten OBWOHL besagte Herdplatte in Betrieb gewesen sei. Nun sei diese vergessene Herdplatte der Auslöser und NICHT der Kühlschrank. Dieser Kühlschrank wurde aber im Vorfeld schon mehrfach beim zuständigen Hausmeister wegen ungewohnt lauter Betriebs-Geräusche zur Reparatur gemeldet worden, nach mehrfachen Aufforderung ist der Hausmeister in Begleitung eines angeblichen Elektrikers erschienen hat kurz was nachgeschaut und bekundet, es sei alles bestens in Ordnung, der Kühlschrank mache diese Geräusche eben weil er schon sehr alt sei…

Sollte dieser Schaden, als eine Fahrlässigkeit des Herrn A (Sohn)tituliert werden, möchte Herr A ebenfalls Schadenersatz bei dieser Gebäudeversicherung für SEINE entstandenen Schäden geltend machen. Er informierte auch seine Hausratversicherung-die ja den Schaden Herrn A schon gezahlt hatte.
Zusätzliche Kosten hatte Herr A schon, er mußte sofort eine neue Wohnung mieten, für die Übergangszeit hatte er entsprechende Unterbringungskosten und die Renovierung für die neue Wohnung, Kaution usw.
Die Gebäudeversicherung von Herr A schreibt auch, dass ALLE Möbel in diesem Appartement gereinigt wurden - Herr A sagt DAS ist eine glatte LÜGE, weil Herr A keine Möbel mehr benutzen konnte, da alle diesen Brandschaden-Geruch und zum Teil auch Spuren hatten und ALLESAMT mit einem riesigen Teppich von besonderem Löschschaum der Feuerwehr durchsetzt waren. Also kann es nicht sein, dass die Gebäudeversicherung DIESEN Teil hätte zahlen müssen, weil der ja gar nicht erfolgt ist.

Kann hierzu irgendjemand wirklich was sagen, weil die Gebäudeversicherung (sehr unfreundlich und harsch) Herrn A bei einem Telefonat (Herr A hat zunächst versucht freundlichen Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen um die Angelgenheit richtig zu stellen) sagte, dass sie eben KEINEN Schadenersatzforderungen nachkommen DÜRFE, DAS sei so aufgrund von verschiedenen Rechtsgrundlagen und aufgrund geltender Rechtssprechung…
Kann Herr A jetzt, wenn diese Versicherung nicht mit ihrer Version durchkommt und die Haftspflichtversicherung von Herrn A diese Sache „abgeschmettert“ hat TROTZDEM Schadenersatz von der Gebäudeversicherung fordern und wenn ja = aufgrund welcher Begründung usw., vielleicht §§, Gerichtsurteile oder ähnlichem…

Grüße
Marie

Hallo,
bitte jetzt mal mein oben geschriebenes Erklärungs-Posting lesen.
Ich habe jetzt versucht die Sache mit Hintergrund zu verfassen und hoffe, dass sie nun wirklich verständlicher ist.

Für Juristen ist der hier geschilderte Zeitraum nciht lang.
Verjährung ist also nicht.

O. k.

Forderungen erheben darf jeder immer und überall. Ob er sie
durchsetzen kann ist eine ganz andere Frage.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters lehnt dies mit Hinweis auf Gesetze usw. kategorisch ab…

Wäre lieb von Dir, wenn Du mir aufgrund des obigen Postings nochmals antworten könntest.

DANKE Dir

Grüße
Marie

Hallo,

das hatten wir doch schon.

Wenn es wirklich so ist wie beschrieben, brauchst du dir doch keine Sorgen zu machen.

Geh zum Anwalt.

Gruß
tycoon

Hallo,

das hatten wir doch schon.

ja - ich hatte das schon einmal gefragt, aber in der Zwischenzeit diese Gebäudeversicherung richtig Streß macht und ich mir nicht mehr zu helfen wußte…

Ich hatte DAS hier auch ins Rechtsbrett gestellt, ist dort jedoch leider nicht angenommen worden, weil Mod. meinte HIER sei der bessere und richtigere Platz dafür…

Wenn es wirklich so ist wie beschrieben, brauchst du dir doch
keine Sorgen zu machen.

DANKE

Grüße
Marie

Die Hausratversicherung von Herrn A hat den Schaden übernommen
und sehr gut geregelt, obwohl Herr A darauf hinwies, dass der
Schaden nicht durch ein in seinem Besitz stehendes Gerät -also
durch Fremdverschulden- verursacht worden sei.

das ist der hausratversicherung gegenüber ihrem versicherungsnehmer egal

Nach 1 1/4 Jahren kommt jetzt die Gebäudeversicherung des
VERmieters und will Herrn A. in Regreß nehmen mit einer sehr
hohen Summe, weil auch an Gebäudeteilen (u.a. diese
Singleküche) Schaden entstanden sei.

dann sollte er sich an seine privathaftpflichtversicherung wenden.

Herr A hat eine Rechtsschutzversicherung-leider nicht für
Mietrecht.

diese ist nicht nötig und würde hier imho nicht zahlen. grob gesagt: eine rs-versicherung würde hier nur helfen wenn man eigene ansprüche gegen jemand anders durchsetzen will, z.b. weil man keine hausratversicherung hat.

Aber: Herr A hat eine private Haftpflichtversicherung. Dieser
Haftpflichtversicherung hat er nun diese Regreßforderung der
Gebäudeversicherung des Vermieters angezeigt.

richtig so, ab jetzt zurück lehnen und tee trinken.

Der VERmieter behauptet … weil er schon sehr
alt sei…

alles für a egal!

Sollte dieser Schaden, als eine Fahrlässigkeit des Herrn A
(Sohn)tituliert werden, möchte Herr A ebenfalls Schadenersatz
bei dieser Gebäudeversicherung für SEINE entstandenen Schäden
geltend machen.

kann er nicht:

  1. sein schaden wurde bereits ersetzt
  2. kann er keinen gebäudeschaden gehabt haben
  3. ist er nicht der vertragspartner der gebäudeversicherung

Zusätzliche Kosten hatte Herr A schon, er mußte sofort eine
neue Wohnung mieten, für die Übergangszeit hatte er
entsprechende Unterbringungskosten und die Renovierung für die
neue Wohnung, Kaution usw.

dann soll er diese von seiner hausrat einfordern, wobei ich bei einigen posten probleme sehe…

Die Gebäudeversicherung … weil der ja gar nicht erfolgt ist.

mußte die auch nicht (bis auf die einbauküche). grob gesagt: eine wg-versicherung ist für das haus zuständig, die hausrat für dessen beweglichen inhalt.

Kann Herr A jetzt, wenn diese Versicherung nicht mit ihrer
Version durchkommt und die Haftspflichtversicherung von Herrn
A diese Sache „abgeschmettert“ hat TROTZDEM Schadenersatz von
der Gebäudeversicherung fordern und wenn ja = aufgrund welcher
Begründung usw., vielleicht §§, Gerichtsurteile oder
ähnlichem…

nein, siehe oben.

snake

Hallo,
danke für Deine Antwort.

Mir ist allerdings irgendwie schleierhaft, WIESO die
Gebäudeversicherung NICHT die Schadenshöhe von MIR
ersetzen soll, OBWOHL doch der Schaden von etwas
ausging , dass dem Vermieter im Eigentum stand…

Grüße
Marie

hallo,

Mir ist allerdings irgendwie schleierhaft, WIESO die
Gebäudeversicherung NICHT die Schadenshöhe von MIR
ersetzen soll, OBWOHL doch der Schaden von etwas
ausging , dass dem Vermieter im Eigentum stand…

diese antwort habe ich dir bereits gegeben:

  1. schaden wurde bereits ersetzt
  2. kann keinen gebäudeschaden gehabt haben (wie der name schön sagt: eine wohngebäudeversicherung zahlt nur den schaden am gebäude, nicht für dessen inhalt)
  3. nicht der vertragspartner der gebäudeversicherung

außerdem besteht in der schadenversicherung ein bereicherungsverbot!
sollten noch kosten offen sein, die nicht von der hausratversicherung übernommen worden sind, weil sie nicht zum vertrag gehörten, wäre zu prüfen, ob du ansprüche an den vermieter bzw. dessen haus- und grundbesitzerhaftpflicht stellen kannst.

unterbringungskosten sind übrignes i.d.r. versicherte kosten in der hausratversicherung. bei der kaution und renovierung der neuen wohnung habe ich zweifel. hierzu solltest du imho einen rechtsbeistand zu rate ziehen.

wie gesagt, die wohngebäudeversicherung des vermieters ist der gänzlich falsche ansprechpartner.

snake