Haftstrafe

Hallo,

Ist man schon mit einem Tag Haft „vorbestraft“ oder erst mit mehreren Tagen?

Hat die Eigenschaft „vorbestraft“, irgendwelche Konsequenzen?

Danke für eure Antworten
Schöne Grüße
Cirwalda

Siehe da

Ist man schon mit einem Tag Haft „vorbestraft“ oder erst mit
mehreren Tagen?

Grob gesagt nach mehr als 90 Tagen Bau oder Tagessatz-Geldstrafe oder mehrfacher Strafverurteilung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbestraft

Gruß

Stefan

Der Stefan referenziert zwar korrekt den entsprechenden Wikipedia Artikel vermischt dann aber doch in der Kurzzusammenfassung alles…

Ab 90 Tagessätzen Geldstrafe ist man auch vorbestraft.
Ansonsten - laut Wikipedia in der Alltagssprache wenn man zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe (z.B. Gefängnis) verurteilt worden ist - weil diese Strafen dann nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftauchen… man sich also z.B. ohne Probleme noch bei einem Arbeitgeber, der ein solches Führungszeugnis verlangt, bewerben kann…
Im Sinne des Strafregisters ist man aber ab dem 1. Tag Freiheitsstrafe auch vorbestraft.

G.

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