Wenn es auf die Menger darauf ankommt, dann wäre es echt nett,
wenn ihr zum Beispiel eine Auflistung machen würdet. Zum
Beispiel: 1kg = 2 Jahre Haft, 2kg = 3 Jahre Haft usw!
Bitte schreibt auch dazu aus welchem Land das ist. Denke
Deutschland hat ähnlich hohe Strafen! Am liebsten wären mir
aber Infos über die Schweiz oder Spanien!
Auch nimmt mich wunder ob er in Spanien bleiben muss oder ob
man ihn überführen kann in die Schweiz!
Hi Celeborn
Ich komme aus der Schweiz und hab mal n Bisschen in unserer Rechtssprechung gewühlt. Muss aber gleich vorausschicken, dass ich KEIN Jurist bin, mich aber derartige Fragen sehr interessieren.
Erstmal habe ich mir überlegt, ob die Schweiz überhaupt in dem von dir geschilderten Fall relevant ist. Klar, die Schweiz war der Zielort. Aber gestartet ist dein Bekannter in Argentinien, erwischt wurde er in Spanien. Könnte mir vorstellen, dass deshalb eine Auslieferung an die Schweiz gar kein Thema ist.
Zur Auslieferung: Die Schweiz hat am 21. März 1983 ein „Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen“ unterzeichnet. Zu den mitunterzeichnenden Staaten gehört auch Spanien:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i3/0.343.de.pdf
Das ist, wie der Titel erwähnt, nur für verurteilte Personen massgebend.
Dann gibt es noch das „Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957“. Auch hier gehört Spanien zu den mitunterzeichnenden Staaten:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/i3/0.353.1.de.pdf
Zum Strafmass: Ich denke, man kann nicht pauschal sagen: 1 Kilo ergibt ein Jahr Knast. Bestimmt werden die Gerichte auch die Vorgeschichte des Angeklagten beurteilen (Wiederholungstäter; Umstände, die zur Tat geführt haben; Handeln in gutem Glauben usw.). Das Strafmass findest du hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/812.121.de.pdf (Art. 19, Seite 12)
Dann stellt sich natürlich auch noch die Frage, ob dein Bekannter noch in die Kategorie „Jugendliche Straftäter“ fallen würde.
Hoffe, dass ich dir mit den angebotenen Links einigermassen helfen konnte.