Haftstrafe wegen Drogenschmuggels

Hallo Experten

Leider war ein naher Verwandter von mir ziemlich blöde und wollte Kokain über die Grenze schmuggeln!

Und zwar von Argentinien aus über Spanien in die Schweiz!

In Spanien haben Sie ihn erwischt! Ich finde das er nun Zeit hat seine Tat zu überdenken. Aber mich nimmt es nun doch wunder, mit was er rechnen muss!

Also wer kennt sich aus, wie lane sitzt man für sowas?

Wenn es auf die Menger darauf ankommt, dann wäre es echt nett, wenn ihr zum Beispiel eine Auflistung machen würdet. Zum Beispiel: 1kg = 2 Jahre Haft, 2kg = 3 Jahre Haft usw!

Bitte schreibt auch dazu aus welchem Land das ist. Denke Deutschland hat ähnlich hohe Strafen! Am liebsten wären mir aber Infos über die Schweiz oder Spanien!

Auch nimmt mich wunder ob er in Spanien bleiben muss oder ob man ihn überführen kann in die Schweiz!

Naja jedenfalls besten dank sconmal für die Hilfe
Cele

Wenn es auf die Menger darauf ankommt, dann wäre es echt nett,
wenn ihr zum Beispiel eine Auflistung machen würdet. Zum
Beispiel: 1kg = 2 Jahre Haft, 2kg = 3 Jahre Haft usw!

Bitte schreibt auch dazu aus welchem Land das ist. Denke
Deutschland hat ähnlich hohe Strafen! Am liebsten wären mir
aber Infos über die Schweiz oder Spanien!

Auch nimmt mich wunder ob er in Spanien bleiben muss oder ob
man ihn überführen kann in die Schweiz!

Hi Celeborn

Ich komme aus der Schweiz und hab mal n Bisschen in unserer Rechtssprechung gewühlt. Muss aber gleich vorausschicken, dass ich KEIN Jurist bin, mich aber derartige Fragen sehr interessieren.

Erstmal habe ich mir überlegt, ob die Schweiz überhaupt in dem von dir geschilderten Fall relevant ist. Klar, die Schweiz war der Zielort. Aber gestartet ist dein Bekannter in Argentinien, erwischt wurde er in Spanien. Könnte mir vorstellen, dass deshalb eine Auslieferung an die Schweiz gar kein Thema ist.

Zur Auslieferung: Die Schweiz hat am 21. März 1983 ein „Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen“ unterzeichnet. Zu den mitunterzeichnenden Staaten gehört auch Spanien:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/i3/0.343.de.pdf

Das ist, wie der Titel erwähnt, nur für verurteilte Personen massgebend.

Dann gibt es noch das „Europäische Auslieferungsübereinkommen vom 13. Dezember 1957“. Auch hier gehört Spanien zu den mitunterzeichnenden Staaten:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/i3/0.353.1.de.pdf

Zum Strafmass: Ich denke, man kann nicht pauschal sagen: 1 Kilo ergibt ein Jahr Knast. Bestimmt werden die Gerichte auch die Vorgeschichte des Angeklagten beurteilen (Wiederholungstäter; Umstände, die zur Tat geführt haben; Handeln in gutem Glauben usw.). Das Strafmass findest du hier:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/812.121.de.pdf (Art. 19, Seite 12)

Dann stellt sich natürlich auch noch die Frage, ob dein Bekannter noch in die Kategorie „Jugendliche Straftäter“ fallen würde.

Hoffe, dass ich dir mit den angebotenen Links einigermassen helfen konnte.

Wenn es auf die Menger darauf ankommt, dann wäre es echt nett,
wenn ihr zum Beispiel eine Auflistung machen würdet. Zum
Beispiel: 1kg = 2 Jahre Haft, 2kg = 3 Jahre Haft usw!

Das dürfte der Richter festlegen.

schlimme sache … wer sich auf so etwas einlässt hat mit einigen Jahren Gefängnis zu rechnen.

Nach meiner pers. Auffassung - ist das eine der schlimmsten Straftaten!

Es kommt nun darauf an ob Dein Verwander Deutscher ist … zuerst wird der wohl in Spanien verurteilt und muss dort „absitzen“ danach oder bei guter Führung früher wird er dann in sein Heimatland ausgeliefert um dort weiter „zu sitzen“.

Argentinien selbst wird sich da wohl raus halten.

Es kommt nun darauf an ob Dein Verwander Deutscher ist …

Wer aufmerksam liest, wird feststellen, dass es sich wohl eher um einen Schweizer handelt… abgesehen davon sagt dein Posting eigentlich nichts zur Frage aus…

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Wer aufmerksam liest, wird feststellen, dass es sich wohl eher
um einen Schweizer handelt… abgesehen davon sagt dein
Posting eigentlich nichts zur Frage aus…

EIN MOD HAT IMMER RECHT …

Aufmerksames lesen hilft wohl nicht bei der Bestimmung der Nationalität des Verwanden.

Ein Schweizer kann durchaus Verwandte in anderen Ländern haben.

Un wenn Dir mein Eintrag nicht gefaellt loesche ihn doch bitte.

Deiner sagt übrigens auch nichts zur Sache aus.

Schönen Sonntag noch …

1 Like

EIN MOD HAT IMMER RECHT …

Stimmt :wink:

Aufmerksames lesen hilft wohl nicht bei der Bestimmung der
Nationalität des Verwanden.

Ein Schweizer kann durchaus Verwandte in anderen Ländern
haben.

Was keiner Absteitet.
Nur wenn ein Schweizer was zum Schmuggel via Drittland in die Schweiz hinterfragt, finde ich den Bezug zum Deutschen Staatsbürger weit hergeholt… alternativ könntest du natürlich alle in frage kommenden Nationen auflisten. :wink:

Un wenn Dir mein Eintrag nicht gefaellt loesche ihn doch
bitte.

Nö… schon gar nicht wenn ich nur meine eigene Meinung dazu verkünde und kein als MOD gekennzeichnetes Posting absetze.

Deiner sagt übrigens auch nichts zur Sache aus.

Weil dazu wohl schon allesm gesagt ist?

Gruss Ivo