Hallo,
ich habe hier ein Buch, bei dem die Haftsumme und die Pflichteinlage des Kommanditisten bei der KG unterschieden werden. Haftsumme sei die Einlage laut HR-Eintrag, Pflichteinlage die laut Gesellschaftervertrag.
Können diese beiden Einlagen dem Betrag nach voneinander abweichen?