Haftsumme und Pflichteinlage bei der KG

Hallo,

ich habe hier ein Buch, bei dem die Haftsumme und die Pflichteinlage des Kommanditisten bei der KG unterschieden werden. Haftsumme sei die Einlage laut HR-Eintrag, Pflichteinlage die laut Gesellschaftervertrag.

Können diese beiden Einlagen dem Betrag nach voneinander abweichen?

Hi !

Können diese beiden Einlagen dem Betrag nach voneinander
abweichen?

JA.

Es kann z.B. im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass nur 50% der Haftsumme zu leisten sind oder sogar 150% (was wohl eher vorkommt).

BARUL76