HAllo,
Ich habe mir von meiner Firma einen transporter ausgeliehen ( Fiat Ducato ) um meinem couisan beim Umzug zu helfen.dabei habe ich an dem haus in dem er wohnte ein vordach abgefahren. nun hat der Transporter ein loch im dach und das Vordach ist auch kaputt… Muss das meine Private Haftpflicht versicherung übernehemen ?
leider nein, denn in der privaten haftpflicht sind alle schäden die durch „motorgetriebene fahrzeuge“ entstehen ausgeschlossen.
die haftpflichtversicherung des transporter muss das vordach bezahlen. die vollkasko des transporter den schaden am fiat ducato und als fahrer musst du die vereinbarte selbstbeteiligung uebernehmen.
dafuer sind diese getrennten versicherungen.
für Schäden, die durch ein Kfz verursacht werden, kommt grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht auf, also die Ihres Arbeitbegers für den Transporter für den Schaden am Vordach.
Den Schaden am Transporter selber würde die Vollkasko übernehmen, sofern vorhanden.
Ihre Privat-Haftpflicht wird die Schadenregulierung ablehnen, da Schäden an geliehenen Gegenständen (Transporter) nicht versichert sind.
Wenn Ihr Arbeitgeber keinen Vollkasko hat, werden Sie den Schaden am Transporter Ihrem Arbeitgeber wohl aus eigener Tasche begleichen müssen. Selbst mit Vollkasko müssten Sie zumindest die Selbstbeteilligung (meist 150 oder 300 Euro) selbst übernehmen.
Leider nur, wenn man eine Privathaftpflicht abgeschlossen hat, die auch „Leihschäden“ beinhaltet, was in der normalen Privathatpflicht nicht der Fall ist.
Hallo Michael,
eine Private Haftpflicht bezahlt nicht. ´Der Ducato ist (nehme ich an) KFZ Haftpflicht versichert, die Gesellschaft übernimmt die Kosten für das Vordach, der Schaden am Ducato übernimmst du (oder Vollkasko Versicherung)
Hallo,
die Private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die durch das Führen oder Halten von KFZ entstanden sind.
Der Schaden am Transporter ist durch eine event. bestehende Vollkaskoversicherung abgedeckt, der Schaden am Vordach über die KFZ-Haftpflichtversicherung des Transporters. Aber Achtung! Bei Inanspruchnahme der jeweiligen Versicherung wird der Schadenfreiheitsrabatt belastet!
Gruß
der Schaden am Vordach ist aus der KFZ-Haftpflicht des
Leihfahrzeuges gedeckt, der Schaden am Leihfahrzeug ist aus deiner Privathaftpflicht leider nicht gedeckt, da hier Schäden aus dem Betrieb eines KFZ von der
Versicherung ausgeschlossen sind