Haftung

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo lieber Experte,

ich hätte eine Frage zum Thema Haftung und würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen: Haftung

Schlemmer hat sich mit seiner Freundin Frieda zum Urlaub in ein einsames Hotel in den Bergen zurückgezogen. Nach dem köstlichen Essen spricht Frieda ausgiebig dem schweren Rotwein zu und beschäfigt Einrichtungsgegenstände des Zimmers.

Nun steht folgendes in der Lösung:
Haftung des Schlemmer ergibt sich aus Vertrag (Mietvertrag über Hotelzimmer; Haftung für Frieda aus Delikt)

In letzterem Fall hat zwar Frieda gehandelt und das Hoteleigentum beschäfigt, jedoch hätte Schlemmer als „Aufsichtspflichtiger“ dies verhindern müssen. Schlemmer haftet also jedenfalls neben der „Täterin“

Und jetzt meine Frage:
Wenn Schlemmer sowieso aus Vertrag haftet ohne Entlastungsmöglichkeit, warum muss dann noch die Aufsichtsplficht geprüft werden?

Für eine Rückmeldung wäre ich euch wirklich sehr dankbar.

PS: Ich habe nächste Woche genau zu diesem Thema eine Klausur und wäre über eine kurze Rückmeldung sehr sehr sehr dankbar.

Liebe Grüße
Marinna

Liebe Marinna,
leider kann ich augenblicklich keine Hilfe anbieten. Viel Erfolg für die Klausur!!!

sorry - ich war zu spät:frowning: