Liebe/-r Experte/-in,
ich wohne in einer kleinen Siedlung. Auf der Südseite befindet sich mein Garten und davor der Kinderspielplatz, getrennt durch einen Maschenzaun und eine Hecke auf der Gemeindeseite.
Die Kinder auf dem Spielplatz haben schon viel kaputt gemacht. Eine Holzburg ist deshalb nicht mehr da. Der Maschenzaun hat an einer Stelle ein großes Loch (haben vermutlich die Kinder hinein gemacht) und an mehreren Stellen wurde der Maschenzaun oben bei den Halterungen abgerißen, so daß er ein wenig herunterhängt.
Die Gemeinde schneidet die Hecke auf dem Kinderspielplatz nicht. Ich mußte öfters anrufen, bis endlich die Gemeindearbeiter kamen. Diese schnitten die Hecke mit der Motorsäge vollkommen weg, weil sie nicht so oft kommen mögen, sagte ein Arbeiter. Kurze Stumpen der Hecke stehen dann noch da, was auch ein Verletzungsrisiko für Kinder sein kann. Ich habe daraufhin die Hecke in den Folgejahren selbst geschnitten. Jedesmal aber nur von oben, nicht von der Seite ca. 25 - 30 cm - so daß nicht jeder in meinen Garten schauen kann - und mir die Gemeindehecke nicht zu hoch wird. Außerdem kommen die Kinder bei der breiten Hecke nicht so leicht zu mir herüber, weil dann alles dicht zu ist.
Im Herbst hatten dann die Gemeindearbeiter, als diese sahen, daß die Hecke zwar von der Höhe her schön geschnitten war, aber ziemlich breit war, einfach die Hecke zum Großteil von der Breite her komplett bis ganz unten weggeschnitten, so daß nur noch eine dünne Hecke übrig blieb.
Wenn ich nicht da bin, könnte es sein, daß vermutlich einige Kinder in meinem Garten herumlaufen.
Nach Norden ist der Garten abgesperrt. Zwischen Haus u. Garage ist ebenfalls ein Gartentor, das abgesperrt ist.
Jetzt sah ich am Freitag, daß ein großer Stein in der Nähe des Gartentors lag und das Thermometer an der Hauswand zerstört wurde. Vor einiger Zeit wurde auch der Gartentorfeststellbügel abgebrochen - vermutlich weil jemand über das Gartentor gestiegen ist und diesen dabei abgetreten hat.
Wer müßte jetzt da haften, wenn Kinder in meinen abgesperrten Gartenbereich eindringen und sich irgendwie verletzen würden?
Ich habe es sehr lange gescheut, aber jetzt geht es nicht mehr. Ich habe auf der Südseite auf der ganzen Länge des Maschenzauns einen Stacheldraht oben gezogen und auch das große Loch im Zaun mit Stacheldraht zugemacht.
Untertags bin ich in der Arbeit.
Sorry, dazu kann ich dir nichts sagen.
Sofern Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden könnte muß Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Diese wird für Sie aber auch die Rechtmässigkeit der Schadenersatzforderung klären.
Grundsätzlich bin ich jedoch der Meinung, dass der Betreiber des Spielplatzes diesen so einrichten muß, dass Kinder ohne groben Unfug zu treiben nicht geschädigt werden können.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Als Grundstücksbesitzer können Sie nicht zur Haftung herangezogen werden, wenn Unbefugte ihr Gelände betreten und sich dort verletzten.
Die Verkehrssicherungspflicht gilt auf den Zuwegen - nicht auf dem Gelände.
Ein Haftungsrisiko sehe ich eher in dem angebrachten Stacheldraht. Es ist verständlich, dass Sie Ihr Grundstück gegen unbefugtes Betreten verhindern möchten, aber in unmittelbarer Nachbarschaft eines Kinderspielplatzes ist ein Stachdrahtzaun ein „nicht zu erwartendes Verletzungsrisiko“ für spielende Kinder. Verletzt sich beim Spielen/Fallen ein Kind daran, kann das zu Regressansprüchen führen.
Mein Vorschlag wären lackierte Baumatten montieren oder vor die Hecke normale Bauzaunabtrennungen.
Das zuständige Ordnungsamt oder die Bauaufsichtsbehörde kann über die Zulässigkeit Auskunft geben!
Sollten sich die Kinder verletzen, dann haften Sie in erster Line als Gebäudebesitzer. Ein Stacheldraht ist nicht zulässig (vgl. z.B. Verwaltungsgericht Minden 11 L 603/03). Als Verkehrssicherungsprflichtiger haften Sie in hohem Maße gerade dann, wenn neben ihrem Grundstück ein Spielplatz ist. Da Sie zur Abwehr dieser gerade erst den Stacheldraht verwenden, könnte man interpretieren, dass Sie Verletzungen der Kinder billigend in Kauf nehmen. Damit ist in der Regel auch ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (meist in der Privathaftpflicht inkludiert) leistungsfrei. Bedeutet im Klartext: Sollte sich ein Kind sein Auge an Ihrem Zaun ausstechen, können Sie gleich Ihr Haus für eine lebenslange Rente verkaufen, welche Sie dem Kind zahlen müssen. In so einem Fall geht die Gesundheit der Kinder vor irgendwelchen Besitzrechten von Grundstückseigentümern.
Ich kann ihnen raten einen massiven Stabmattenzaun in entsprechender Höhe zu bauen (Bauvorschriften beachten!).
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
ich kenne Ihr Grundstück nicht aber warum sollten fremde Kinder auf Ihrem Grundstück rumlaufen oder spielen…!!!
Stacheldraht ist klasse - vor allem gegen Kinder… ;-(
haften werden die Eltern wenn was passiert…
oder ggf. die gesetzl. Unfallvers…
MfG
Sie haften immer, wenn irgend jemad bei Ihnen in der Garten sich verletzt.
Gruss
Daniel
Hallo Georg,
grundsätzlich haftet für die gefahrlose Benützung der
Spielfläche der Betreiber, d.i. hier die Gemeinde und auch dafür, dass die Kinder nicht durch Löcher im Zaun zum Nachbarn kommen können. Sie können selbstverständlich diese Mängel bei der Gemeinde zur Anzeige bringen, welche auch verpflichtet ist diese zu beheben. Sie sollten aber diese Mängel jedenfalls auch schon deswegen aufzeigen, da damit die Gefahr auch der Gemeinde bekannt ist und sie für allfällige durch Säumigkeit auftretende Schäden haftet.
Ganz offensichtlich erhebliche Gefahrenquellen auf Ihrem Grund sollten Sie dennoch vermeiden, z.B. ungesicherte tiefe Teiche oder gefährlich aufgestellte Sachen im labilen Gleichgewicht, da Ihnen ja auch bekannt ist, dass die Kinder Ihr Grundstück gelgentlich betreten.
Es steht Ihnen aber jedenfalls frei auf Ihrem Grundstück auf Ihre Kosten einen 2 m hohen Zaun zu errichten und somit die Kinder endgültig auszusperren.
lg Erich
Grundsätzlich gilt: Eltern haften für Ihre Kinder. Das funktioniert aber nur, wenn Sie einen Täter feststellen können. Da das i.d.R. nicht möglich ist, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen.
Wie es mit der Haftung auf Ihrem Grundstück aussieht, falls sich ein Kind verletzt, kann ich nicht sagen. Ich bin kein Jurist.