Haftung

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vielleicht eine etwas ungewöhnliche Anfrage und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

Mein Vater war Raucher und hat in der angemieteten Wohnung ein paar Brandlöcher im Boden hinterlassen. Er ist nun kürzlich verstorben. Nun kam die Wohnungsübergabe und meine Schwester und ich müssen für den Schaden aufkommen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich den Schaden über meine Haftpflichtversicherung abwickeln kann. Ich habe den Schaden zwar nicht verursacht, aber muss als Erbe offenbar dafür haften. Ergänzende Anmerkung: Mein Vater hatte keine Haftfplichtversicherung. Nach meinem Rechtsempfinden glaube ich zwar nicht, dass dies möglich ist, aber andererseits muss ich auch als Erbe haften und somit müsste doch meine Versicherung dafür aufkommen? Für eine kurze Hilfestellung und Beantwortung wäre ich dankbar. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Phillip Kannappel

Hallo,
recht wage meine ich, dass die PHV dafür nicht aufkommt. Der Vater hat den Schaden zu Lebzeiten verursacht und zu diesem Zeitpunkt war er nicht mitversicherte Person im PHV-Vertrag,
viele Grüße
Andreas