Haftung

Und noch eine Frage:

Ein Arbeitnehmer ist seit 2 Wochen im Betrieb.
Aus Unachtsamkeit fällt ihm der Laptop zu Boden.
Wert: 950 EURO.
War das eine leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit?
Und wie haftet der Arbeitnehmer?

Aus Unachtsamkeit fällt ihm der Laptop zu Boden.
War das eine leichte, mittlere oder grobe Fahrlässigkeit?

Also das ist dann doch zu wenig an Info, um aus der Ferne einschätzen zu können, was zutrifft.

Und wie haftet der Arbeitnehmer?

In der Regel finanziell, wenn er haftet.

Informativ dazu: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Zu wenig Infos?
Ich musste das bei der Prüfung beantworten und hatte auch nicht mehr infos…
Hab mittlere Fahrlässigkeit genommen. Der Arbeitnehmer haftet anteilig.

Trifft das dann eher nicht zu?

Also das ist dann doch zu wenig an Info, um aus der Ferne
einschätzen zu können, was zutrifft.

Zu wenig Infos?

Ja. Im realen Leben kommt es schon auf die Umstände an. (’‚Aus Unachtsamkeit fällt ihm der Laptop zu Boden‘’ reicht da nicht aus)

Ich musste das bei der Prüfung beantworten

Sowas in der Art hatte ich vermutet.

Hab mittlere Fahrlässigkeit genommen. Der Arbeitnehmer haftet
anteilig.

Der AN haftet eigentlich bei grober Fahrlässigkeit anteilig, aber ich weiß ja nicht was ihr diesbezüglich gelernt habt.

Trifft das dann eher nicht zu?

Könnte auch grobe sein. Kommt auf die Umstände an.

So ne blöde Frage für ne Prüfung…

Weitere Infos waren: Arbeitnehmer war seit 2 Wochen im Betrieb.
Arbeitgeber war über den defekten Laptop sehr unerfreut.
Wert: 950 EURO.

Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer ganz.
Angemessen seines Verdienst.

Und da das Wort „unachtsamkeit“ drin stand - hab ich mir gedacht „mittlere Fahrlässigkeit“.

Bei leichter Fahrlässigkeit wäre doch eher „unabsichtlich, unverschuldet usw.“

Oder???

Hab mittlere Fahrlässigkeit genommen. Der Arbeitnehmer haftet
anteilig.

Der AN haftet eigentlich bei grober Fahrlässigkeit anteilig,
aber ich weiß ja nicht was ihr diesbezüglich gelernt habt.

So ne blöde Frage für ne Prüfung…

Da hilft nur JSA 1.0 :wink: http://www.jurawiki.de/JSA aber dafür hättest du vermutlich keine Punkte bekommen.

Arbeitnehmer war seit 2 Wochen im Betrieb.

Spielt da keine Rolle.

Arbeitgeber war über den defekten Laptop sehr unerfreut.

Wer wäre das nicht?

Wert: 950 EURO.

Hmm … wohl nur zur Verdeutlichung, dass man auf son teures Teil eben mehr aufpassen sollte als auf die Kaffetasse vom Chef ausm discountmarkt.

Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer ganz.
Angemessen seines Verdienst.

Stimmt. Herr Hensche sagt das auch. (Hab mich vorhin falsch erinnert. *grummel*)

Bei leichter Fahrlässigkeit wäre doch eher „unabsichtlich,
unverschuldet usw.“

Na absichtlich wird wohl keiner son Teil runterwerfen. Und unverschuldet ist auch relativ. Das Leben schreibt mitunter kuriose Geschichten.

hi

Und da das Wort „unachtsamkeit“ drin stand - hab ich mir
gedacht „mittlere Fahrlässigkeit“.

Bei leichter Fahrlässigkeit wäre doch eher „unabsichtlich,
unverschuldet usw.“

Ich denke, Du solltest Dir keine Sorgen machen. Wenn Du soweit gekommen bist den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu erkennen und die verschiedenen Varianten dargelegt hast, ist es letztendlich egal wie Du Dich entscheidest.

grüße
Raoul

Ich glaub zwar nicht dass das mein Dozent auch so sieht…
Aber trotzdem Danke für die Antworten!!!

Ich denke, Du solltest Dir keine Sorgen machen. Wenn Du soweit
gekommen bist den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu
erkennen und die verschiedenen Varianten dargelegt hast, ist
es letztendlich egal wie Du Dich entscheidest.

grüße
Raoul