Liebe Experten,
folgenden Fall mal angenommen:
A hat ein Ladenlokal angemietet, dass er bei Ablauf der Pachtzeit zurück gibt. Der Eigentümer verweigert die endgültige Abnahme mit dem Hinweis, dass eine Tür beschädigt ist. A hätte die Tür mit dem Einverständnis des Eigentümers repariert und sie wäre wieder voll funktionstüchtig, aber man sieht natürlich, dass sie repariert wurde. Eigentümer will aber vor endgültiger Abnahme eine Firma kommen lassen ( die auch neue Türen verkauft ) und sich bestätige lassen, dass Tür in vorhandenem Zustand in Ordnung wäre.
Wer bezahlt die Kosten der Firma für An- und Abfahrt? Ist Rat der Türenfirma für den ehemaligen Mieter bindend, auch wenn die Tür funktionstüchtig ist? Was ist, wenn die Türenfirma ( in eigenem Interesse ) dazu rät, eine neue Tür einsetzen zu lassen?
Kommt ggf. die private Haftpflichtversicherung des Mieters für den Schaden auf? Die Haftpflichtversicherung für den Betrieb wurde zwischenzeitlich gekündigt, die Beschädigung trat jedoch während der Versicherungszeit ein.
Hinzuzufügen ist noch, dass die Tür bzw. das Trennwandsystem 20 Jahre alt ist. Ist dies überhaupt relevant, da die Tür ja in Ordnung war, als das Pachtverhältnis begann?
Wie könnte sich der ehemalige Mieter wehren, wenn er das Gefühl hätte, dass der Eigentümer „Kapital“ aus dem ehemaligen Pachtverhältnis schlagen will, soll heissen, dass er möglichst viele Reparaturen zu Lasten des ehemaligen Mieters erledigt haben will.
Mieter kann sich aus finanziellen Gründen keinen teuren Rechtsstreit leisten.
Vielen Dank für Eure Ratschläge und Meinungen! Herzliche Grüße zipzap