Haftung

Liebe/-r Experte/-in,
Bin neu hier bei wer-weiss-was.

Muss im Herbst eine Teilpfrüfung in Rechtskunde abliefern und muss mir den Stoff selber suchen.

Jedoch kann ich keine Definitionen für „vertragliche und außervertragliche Haftung“ finden.

Können Sie mir weiterhelfen?

Lg

Hallo,
also genau weiss ich das ebenfalls nicht. Es gibt ja eine ganze Reihe von gesetzlichen Haftungsgrundlagen, wie z.B. den 823 BGB. Vertraglich kann z.B. aber auch Haftung übernommen werden, z.B. in einem Mietvertrag für Schönheitsreparaturen oder bestimmte Schäden.
Gruß
Andreas

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Scheint sehr kompliziert zu sein :wink:
Trotzdem danke
Lg

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